Inkassoforderung nur wegen Zinsen

23. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
nachdenklich01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkassoforderung nur wegen Zinsen

Hallo,

ich habe eine Inkassoforderung auf Call-By-Call Beträge nur für entgangene Zinsen erhalten.

Kurzbericht.-

Die Telekomrechnung war nicht gedeckt. Die Telekom hat aber nur Forderung für sich gefordert.

Später habe ich Post vom Call-By Call Anbieter bekommen. In Höhe von 13,28 €. Eigentlicher Betrag waren wohl unter 3 €. Rechnung habe ich aber nicht abgeheftet.

Diese habe ich gezahlt.

Scheinbar habe ich aber Zinsen übersehen.

Jedenfalls bekam ich jetzt 3 Monate späte eine Forderung vom Inkasso Unternehmen EWDINKASO - früher auch bekannt als deutsche-telemedien-inkasso -

über folgende Punkte

Gesamforderung Klientin: 13,28 €
Zinsen 5% : 0,18 €
abzgl. Teilzahlung: 13,28 €
Inkassokosten: 36,00 €
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen 7,20 €

Ich habe jetzt erst mal die Zinsen in Höhe von 0,18 € + 2 x 2,50 € für zwei Mahnungen (1 x Call-By-Call) u. (1x Inkasso) auf das Inkoassokonto überwiesen. da ich kein anderes Konto gefunden habe.

Bin ich damit aus dem Schneider und kann ich den Rest ignorieren (außer einem Mahnbescheid vom Gericht) oder muss ich noch mehr bezahlen.

Laut neuem Recht gibt es ja für einfache Briefe die Möglichkeit 13,50 € zu berechnen.

Siehe Infodienst-Schuldnerberatung

Vielen Dank für Antworten


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gesamforderung Klientin: 13,28 €
Zinsen 5% : 0,18 €
abzgl. Teilzahlung: 13,28 €
Inkassokosten: 36,00 €
Entgelte für Post und Telekommunikationsdienstleistungen 7,20 € <hr size=1 noshade>

Die Gebühren sind zwar "erlaubt" allerdings nicht mal ansatzweise Durchsetzungsfähig auch nicht die erwähnten 13,50

quote:<hr size=1 noshade>Später habe ich Post vom Call-By Call Anbieter bekommen. In Höhe von 13,28 €. Eigentlicher Betrag waren wohl unter 3 €. Rechnung habe ich aber nicht abgeheftet.
Diese habe ich gezahlt. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Ich habe jetzt erst mal die Zinsen in Höhe von 0,18 € + 2 x 2,50 € für zwei Mahnungen (1 x Call-By-Call) u. (1x Inkasso) auf das Inkoassokonto überwiesen. da ich kein anderes Konto gefunden habe. <hr size=1 noshade>


Warum aber nochmal überwiesen ?
Mit den überwiesenen 10,28 € an Verzugskosten ist der Forderungsinhaber angesichts der 3 € Forderung bereits allerbestens bedient
http://inkassokosten.wordpress.com/

Ich würde die Restforderung unterr Anheimnstrellung des Rechtsweges zurückweisen und der Kontaktaufnahme per telefon untersagen

Hier ein aktuelles AZ :

AG Pfaffenhofen, 1 C 61/14 Urteil vom 17.02.2014

1. Bei einem Großanbieter von Telekommunikationsleistungen wie der Klägerin bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne weiteres durch das Personal der Klägerin gefertigt werden können.

2. Auch das Argument, dass vorgerichtliche Anwaltskosten ggf. ansonsten erstattungsfähig wären, überzeugt nicht. Denn hier gilt die Argumentation des BGH gleichermaßen, wonach bei einem gewerblichen Großvermieter die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig ist.

3. Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 ist stets im Wege einer Einzelfallprüfung zu entscheiden, so dass sich eine grundsätzliche Entscheidung hierzu verbietet.





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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 23.11.2014 21:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nachdenklich01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Viele Dank für deine ausführlich Antwort. Ich werde der EWDIKASSO unter Zuhilfename deiner hinweise schreiben und hoffe doch dass die nach einer Weile aufgeben.

Vielen Dank

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sehe ich auch so. Die bereits überwiesenen 13,28€ sind mehr als man hätten verlangen dürfen. Bereits rund 10€ Gebühren sind viel zu viel. Ich würde hier gar nichts machen, den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten und dann widersprechen und eine Überleitung in den Prozess beantragen. Dann sollen die doch mal begründen, was sie da fordern. Im Prozess würde ich gar das zu viel gezahlte Geld zurückfordern.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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