Guten Abend. Eine Person die ich kenne bekommt schon länger einige Briefe, und das zermürbt Sie auch da Sie jetzt Geldtechnisch nicht gerade super aufgestellt ist.
Ich möchte Ihr nun helfen und Sie hat mir nun einige Unterlagen gegeben, was ich aber zum teil fragwürdig finde, ich hab mich versucht etwas einzulesen. Aber es sind noch fragen offen.
Sie hat 2023 ein Schreiben bekommen, angeblich EON KD 12345 650eur.
Sie hat 2024 Dezember ein schreiben bekommen, angeblich EON KD (54321 [eine andere])
Beim schreiben von 2023 steht drunter "vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Coburg, zustellung vom 11.05.2021 AZ:.....
Was mich wundert, Coburg liegt nicht in NRW. Laut recherche ist immer das Amtsgericht zuständig wo die Person lebt. Oder der Gäubiger.
Und wenn doch ein vollstreckungsbescheid seit nun 3-4 Jahren vorliegt, warum kommt niemand zum vollstrecken?
Ich finde das alles etwas komisch. Sie rief da nun an und hat darum gebeten eine korrekte Kostenaufstellung zu schicken sowie die Vertragsunterlagen von Eon. Ne die hätten sie nicht.
Das Inkassounternehmen ist wohl eingetragen, aber eine sehr miese bewertung.
Nun meine Fragen:
Kann ich jetzt einfach einen Widerruf schicken (Vorlage vom verbraucherschutz) worin steht, dass sie vertragsunterlagen schicken sollen bevor irgendwas passiert.
Oder einfach garnicht reagieren?
Kann man seine "schulden" einsehen? Es gibt ja so ein Vollstreckungsportal. Ich hatte schon die Idee ob man sich da mal anmeldet. Und alles was "real" ist. Bezahlt. Da würde ich ihr auch bei helfen.
Ich finde das alles etwas merkwürdig
Liebe grüße
Inkassoforderung ohne Vertragsunterlagen
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



ZitatWas mich wundert, Coburg liegt nicht in NRW. Laut recherche ist immer das Amtsgericht zuständig wo die Person lebt. Oder der Gäubiger. :
Ich weis ja nicht wo und was man da recherchiert hat, aber das ist schlicht falsch.
ZitatUnd wenn doch ein vollstreckungsbescheid seit nun 3-4 Jahren vorliegt, warum kommt niemand zum vollstrecken? :
Ich vermute man da
Zitatda Sie jetzt Geldtechnisch nicht gerade super aufgestellt ist. :
den Grund.
ZitatNe die hätten sie nicht. :
Wenn ein Titel vorliegt brauchen die all das nicht mehr.
ZitatKann ich jetzt einfach einen Widerruf schicken (Vorlage vom verbraucherschutz) worin steht, dass sie vertragsunterlagen schicken sollen bevor irgendwas passiert. :
Klar kann man das, bringt nur nichts.
ZitatOder einfach garnicht reagieren? :
Kommt ganz darauf an, wie viel Einkommen man hat und wie viel Vermögen vorhanden ist.
Wenn man nicht pfändbar ist, gibt es keine Eile.
Das Amtsgericht Coburg ist das zentrale Mahngericht für ganz Bayern.
Hat die betreffende Person irgendwann mal in Bayern gewohnt?
ZitatDas Inkassounternehmen ist wohl eingetragen, aber eine sehr miese bewertung. :
Naja, das Inkassobüro, das 5 Sterne hat, muss noch gebacken werden.
Könnte aber auch daran liegen, dass es der Job einen Inkassobüros ist, sich unbeliebt zu machen, um Geld einzutreiben.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nachtrag:
ZitatLaut recherche ist immer das Amtsgericht zuständig wo die Person lebt. Oder der Gäubiger. :
Meistens richtig.
Aber bei Energie-Lieferverträgen (Strom, Gas) ist das Gericht des Ortes zuständig, an den die Energie geliefert wurde.
Wenn also jemand beispielsweise Stromschulden in Bayern hat, ist und bleibt das bayrische Gericht zuständig, auch wenn man nach NRW umgezogen ist.
Weiterer Nachtrag:
Wenn die Person nie in Bayern gewohnt hat, könnte es auch einfach eine Verwechslung mit einer namensgleichen Person sein.
Wichtig ist, dass die betreffende Person an eine Kopie des Vollstreckungsbescheides kommt. Die muss das Inkassobüro haben (nicht Eon).
ZitatSie hat 2023 ein Schreiben bekommen, angeblich EON KD 12345 650eur. :
Sie hat 2024 Dezember ein schreiben bekommen, angeblich EON KD (54321 [eine andere])
Zwei Kundennummern könnten 1x für Strom und 1x für Gas sein.
ZitatZwei Kundennummern könnten 1x für Strom und 1x für Gas sein. :
Daher halte ich es für zunächst wichtig, den ganzen Vorgang mal zu sammeln, die Schreiben nach Datum sortiert abzuheften und dann zu schauen, wie sie Sachlage ist.
Guten Tag. Sie hat heute einen Brief bekommen (Nun fordern sie 200€ weniger)
Gewohnt hat die Person noch nie in Bayern. Immer nur NRW.
Sollte Sie sich mal bei dem Vollstreckungsportal anmelden und das Aktenzeichen einsehen, was dort hinterlegt ist? Ob das überhaupt passt?
Oder kann man in Coburg anrufen und dort was erfahren?
Und ob da ein Titel vorliegt, weiß man ja nicht. Sie schicken ja nichts. Immer nur neue Forderung. Keine aufstellung der Kosten, Keine Kopie von der Rechnung oder irgendwas. Da wird ein Aktenzeichen genannt, womit Der Normalo nix anfangen kann und das wars. Auf anfragen kommt nur "sowas haben wir nicht"
Sie sagte das war 2019. Ab dann hat sie nämlich kein eigenen Stromvertrag gehabt. Sondern lief direkt über Miete mit.
Man weiß ja nicht ob es Gas, Strom oder sonst was ist. Da sie keine Kostenaufstellung machen "wollen oder können" - Ich für mich würde sowas als Bauernfängerei weglegen.
Grüße
ZitatDa wird ein Aktenzeichen genannt, womit Der Normalo nix anfangen kann :
Doch, der Normalo kann mit dem Aktenzeichen des Titels eine Kopie dieses Titels beim Gericht anfordern.
Sofern man den nicht hat, sollte man das also mal schnellstens machen. Denn Fristen für die Widereinsetzung in den vorherigen Stand laufen schnell ab.
ZitatAuf anfragen kommt nur "sowas haben wir nicht" :
Wie schon geschrieben, ist all das obsolet geworden nachdem der Titel vom Gericht ausgestellt wurde.
ZitatSollte Sie sich mal bei dem Vollstreckungsportal anmelden und das Aktenzeichen einsehen, was dort hinterlegt ist? Ob das überhaupt passt? :
Ich glaube nicht, dass das was nutzt.
ZitatOder kann man in Coburg anrufen und dort was erfahren? :
Per Anruf wird man nichts erfahren.
Fragen Sie per klassischer Briefpost nach einer Kopie des Titels.
ZitatMan weiß ja nicht ob es Gas, Strom oder sonst was ist. Da sie keine Kostenaufstellung machen "wollen oder können" - Ich für mich würde sowas als Bauernfängerei weglegen. :
Es gibt angeblich bereits einen Vollstreckungsbescheid. D.h. irgendwelche Kostenaufstellungen sind jetzt nicht wichtig.
Es geht jetzt darum zu klären, ob der Vollstreckungsbescheid die richtige Person betrifft und ob der rechtswirksam zugestellt wurde.
Wenn da alles in Ordnung ist, kann man sich gegen die im Vollstreckungsbescheid genannten Kosten sowieso nicht mehr wehren.
Wenn da nicht alles in Ordnung ist, kann es sein, dass die betreffende Person schnell handeln muss.
Es besteht die Gefahr, dass eine unberechtigte Forderung rechtswirksam werden kann, wenn man nicht oder nicht rechtzeitig handelt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
13 Antworten
-
14 Antworten
-
2 Antworten