Inkassoforderung trotz Kündigung

20. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
abstrakt123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung trotz Kündigung

Hallo erstmal,

Mal angenommen eine Frau hat einen Vertrag mit dem Betreiber eines Fitnessstudios (günstiges Fitnessstudio für 17,99€ mtl.) und hat dort trainiert. Nach ein paar Monaten ist ihr die Lust vergangen aufgrund nicht zufriedenstellender Geräte etc.. (ist aber nicht das Thema..)
Fristgerecht wurde der Vertrag gekündigt.
Eine Bestätigung kam lediglich, dass der Vertrag ein Jahr später gekündigt werden kann (als es aber wg. der fristgerechten Kündigung eigentlich rechtmäßig wäre)... Die Frau war auch seltsamerweise immer mit Herr adressiert... Also haben sie die Frau wohl als Mann eingespeichert..

Ein Schreiben der Frau an diese GmbH ging raus, worin genannt wurde, dass bereits fristgerecht gekündigt wurde und gleichzeitig wurde diesem Fitnessstudio erklärt, weshalb sie der Meinung sei. Es kam jedoch keine Antwort auf das Schreiben.

Das Geld wurde weiter munter abgebucht. Das ließ die Frau jedoch nicht zu und buchte das Geld über die Bank zurück (Rücklastschrift)... Wenige Tage/Wochen später kam dann eine Mahnung von 5€ wegen dieser Rückbuchung.

Danach ist die Frau zum Anwalt gegangen... Der hatte ein Schreiben aufgesetzt und es abgeschickt..

Eine Antwort auf dieses Schreiben ist nie eingegangen ...

Der Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt, das sie die Sache als erledigt betrachten, sollte keine Antwort folgen. Es kam nichts.

Das ganze spielte in 2014... Ende 2017 kam ein Brief des Inkassobüros zuständig in diesem Thema und fordert die Frau auf über 300€ zu zahlen.

Was soll die Frau tun? Muss sie wieder zum Anwalt? Sie ist sich keiner Schuld bewusst und wird diesen Betrag nicht zahlen. Alles wurde fristgerecht erledigt und es gibt keinen Grund, weshalb die Frau Angst hätte vor Gericht zu verlieren.

Wegen so einem Geschäftsgebahren der Firma soll die Frau alle Kosten des Rechtsanwalts tragen? Die erste Rechnung der Frau in 2014 belief sich auf cirka 80€, sie ist gespannt worauf das hinausläuft.

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Die Einschaltung eines Anwalts bloß für solch ein Schreiben ist übertrieben. Das kann man auch selbst hinbekommen.

Der Forderung wurde bereits widersprochen, also ist eine erneute Reaktion gar nicht notwendig. Da die Forderung am 01.01.2018 verjährt, würde ich erst einmal abwarten, ob bis dahin ein Mahnbescheid beantragt wird. Das ist angesichts der Umstände aber unwahrscheinlich

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Aber selbst wenn, ist das nicht kriegsentscheidend. Ich würde dann widersprechen und die Überleitung ans Prozessgericht verlangen. Dann würde ich den Anwalt noch mal ansprechen und ihn einen Feststellungsantrag formulieren lassen, dass die Forderung nicht besteht und einen Antrag auf Ersatz seiner außergerichtlichen Anwaltskosten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von abstrakt123):
Ein Schreiben der Frau an diese GmbH ging raus, ... Es kam jedoch keine Antwort auf das Schreiben.

Zitat (von abstrakt123):
Danach ist die Frau zum Anwalt gegangen... Der hatte ein Schreiben aufgesetzt und es abgeschickt.. Eine Antwort auf dieses Schreiben ist nie eingegangen ...

Zitat (von abstrakt123):
Der Anwalt hat dann ein Schreiben aufgesetzt, das sie die Sache als erledigt betrachten, sollte keine Antwort folgen. Es kam nichts.

Keines dieser Schreiben ist offensichtlich angekommen. Oder kann man den Zugang irgendwie beweisen?

Im übrigen sollte der Anwalt wissen, das "keine Antwort" auf ein Schreiben nicht automatisch "Zustimmung" bedeutet



Zitat (von abstrakt123):
Was soll die Frau tun?

Erstmal nichts.
Denn zum 01.01.2018 sollte das verjährt sein.


Man müsste nur aufpassen, wenn ein Mahnbescheid kommt, dem müsste man dann komplette widersprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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