Inkassoforderung trotz Widerspruch (Kaufrecht, Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht)

9. Mai 2025 Thema abonnieren
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GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung trotz Widerspruch (Kaufrecht, Vertragsrecht, Gewährleistungsrecht)

Hallo Leute und vielen Dank schon mal vorab an alle Helfenden hier! Ihr seid hier eine wirklich überragende Community!

Ich möchte euch meinen Fall schildern, bei dem ich mich zwar im Recht sehe, aber trotzdem eure Einschätzung brauche.

Ein Produkt geht außerhalb der Garantiefrist defekt. Der Grund hierfür in meinen Augen ist, dass es sich um einen Fehler in der Software des Herstellers handelt. Das System hängt sich auf und ist unwiderruflich zerstört, wenn man bestimmte Angaben (nicht verbotenes) tätigt.
Der Fehler wurde mir auch von anderen Betroffenen so bestätigt.

Der ehemalige Installateur wird beauftragt, sich im Namen des Kunden beim Hersteller um Reparatur zu bemühen, weil der Hersteller leider nicht mit Endkunden arbeitet. Der Hersteller schickt daraufhin einen Techniker vorbei, welcher das Gerät wieder zum Laufen bringt, indem er die Recheneinheit austauscht.

Nach über einem Jahr kommt die Rechnung vom Installateur mit dem Verweis, dass der Hersteller das Geld von ihm fordert. Dieser widerspreche ich, mit dem Verweis, dass es sich doch offensichtlich um einen Software Fehler handelt, den der Hersteller zu verschulden hat und ich als Kunde nichts dafür kann.
Der Hersteller beharrt auf der Forderung, dass seinerseits keine Fehler gemacht worden sind (obowhl ich vom Gegenteil überzeugt bin und es gar beweisen kann). Ich behaupte das Gegenteil und habe mehrere Beweise dazu.

Der Hersteller setzt den Installateur unter Druck, droht mit Anwalt und Gericht. Dieser bezahlt schließlich die Rechnung und fordert den Betrag erneut von mir, weil er es nicht als seine Gewährleistung sieht (5 Jahre ab Bauabnahme sind noch nicht vorbei). Ich widerspreche weiter, weil ich mich nicht schuldig sehe und für die für mich offensichtlichen Fehler des Herstellers nicht aufkommen will.

Der Installateur schaltet daraufhin Inkasso ein. Dieses fordert nun das Geld von mir + seine Gebühren + Zinsen für die vergangenen Monate.
Dem widerspreche ich wieder und erkläre warum. Inkasso fordert es erneut und "letztmalig", weil sie mich als schuldig sehen. Ich widerspreche wieder - "letztmalig" und erkläre mich bereit, die Sache an den Anwalt zu übergeben (dieser ist bereits in Kenntnis gesetzt worden und sieht gute Chancen bei der Abwehr der Forderung). Noch habe ich ihn aber offiziell nicht aktiviert, versuche das Problem erstmal ohne zu lösen.

So nun meine Fragen:

- darf mir Inkasso überhaupt eigene Gebühren in Rechnung stellen, obwohl ich der Rechnung noch vor seiner Beauftragung durch Installateur widersprochen habe?
- wie schätzt ihr ein, wie der Fall ausgehen könnte? Wer ist für was zuständig? Der Installateur hat ja den Auftrag nur weitergeleitet
- sonst irgendwelche Ideen oder Anmerkungen?

Vielen lieben Dank euch im Voraus für die Hilfe!

Post vom Inkassobüro?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
So nun meine Fragen:
Meine Antworten:

zu 1: Ja. Darf es. Das haben Inkassobüros so an sich, sie arbeiten nicht unentgeltlich. Es kommt aber auf die einzelnen Gebühren und deren Höhe an.

zu 2: Das Inkasso ist jetzt *zuständige Stelle*, niemand sonst fordert was von dir, das Inkasso wird weiter fordern, evtl. ein *einmaliges Kulanzangebot* zwecks Beendigung unterbreiten, evtl. einen Mahnbescheid beantragen, wenn der Gläubiger will. Evtl. klagen, wenn der Gläubiger will.

zu 3: Um welchen Betrag geht es eigentlich? Höhe der Hauptforderung und Höhe der *Gebühren*?

...du könntest die letztmalige Forderung mit einem üblichen Bilderdienst aus dem Netz hochladen, dann hierher verlinken. Namen anonymisieren nicht vergessen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das Meiste ist mir klar. Gut, also Inkasso ist in Ordnung. Das habe ich mir schon so gedacht.

Was mich interessieren würde, wie es rechtlich aussieht? Meine Vertragspartei ist ja der Installateur, der meinen Auftrag nur weitergeleitet hat.
Ich habe seiner Rechnung widersprochen, weil ich sie als unberechtigt sah. Er hat diese hingegen ggü. Hersteller beglichen, weil ihn dieser unter Druck gesetzt hat.

Wie geht es jetzt weiter? Er hat ja eine Rechnung beglichen, der ich als Auftraggeber eigentlich nicht zugestimmt hatte.
Darf er das überhaupt? Was sind die Folgen für mich?

Streitwert ist round about 2000€, 200€ sind Inkassogebühren, ~100€ Verzugszinsen.

Danke nochmals für die Hilfe!

-- Editiert von User am 9. Mai 2025 17:46

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Meine Vertragspartei ist ja der Installateur, der meinen Auftrag nur weitergeleitet hat.
Der sieht sich im Recht und ist dein Gläubiger. Deine Widersprüche und Begründungen hielt er nicht für relevant.

Zitat (von GuteFrage?):
Wie geht es jetzt weiter?
Der bereits vor-kontaktierte Anwalt wird das nach Einsicht in die relevanten Unterlagen und Vereinbarungen sagen. Der sieht gute Chancen. :wink:
...Oder du wartest, ob hier Experten genau sagen, was zu tun ist... und wie es ohne Anwalt geht.

Ich meine: Das Inkassobüro wird weiter fordern, so lange der Gläubiger es will. uU hat der sich vorher rechtlichen Rat geholt.
Zitat (von GuteFrage?):
Was sind die Folgen für mich?
Darüber wird evtl. ein Gericht entscheiden, wenn es keine außergerichtliche Einigung gibt.

Zitat (von GuteFrage?):
Er hat ja eine Rechnung beglichen, der ich als Auftraggeber eigentlich nicht zugestimmt hatte.
Ja. Ich weiß nicht, ob er evtl. diese Recheneinheit auch wieder ausgebaut hätte.
Der Hersteller beruft sich auf --- war außerhalb meiner Herstellergarantie.
Der Installateur beruft sich auf-- war nichts im Rahmen meiner Sachmängelhaftung/Gewährleistung.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

Um was geht es denn genau? Welches Gerät wurde wann von wem eingebaut und wann war es kaputt (bitte präzise: welches Gerät und die genauen Datumsangaben, zumindest die Monate)?
War das ein Neubau und wurde in dem Zuge etwas eingebaut, oder wurde nachträglich z.B. die Heizung getauscht?

Was hast du in welchem Zusammenhang eingegeben und warum ging das Gerät dann kaputt, bzw. was genau passierte?

Hier kommt es auf die Details an, deshalb auch die "neugierigen" Fragen. Um irgendwas zu sagen, sind deine Angaben viel zu unpräzise.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#5
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine Wärmepumpe. Zum Zeitpunkt des Defekts war diese etwa zweieinhalb Jahre alt (defekt ca. 07/2023). Herstellergarantie betrug 12 Monate.
Es ist ein Neubau und die Anlage wurde damals neu verbaut (01/2021).

Der Hersteller bietet die Möglichkeit an, die Wärmepumpe ins Smart Home einzubinden. So kann man zum Beispiel seinen Wechselrichter oder seinen Smartmeter mit der Anlage verbinden, damit diese miteinander kommunizieren können. Der Hersteller stellt auf seiner Webseite öffentlich eine Anleitung zur Verfügung, wie man die Geräte miteinander koppelt.

Wenn man nach dieser Anleitung vorging und sich dabei auch nur bei einer Zeile vertippte, konnte die Anlage keine Verbindung mit dem Device herstellen, hat sich aufgehängt und ging endgültig defekt, ohne die Möglichkeit eines Backups. Es musste dabei die gesamte Recheneinheit (also Steuerung) ausgetauscht werden.
Das wurde bei uns damals gemacht. Dem Hersteller gegenüber habe ich den Grund des Defekts bekannt gegeben. Mit dem nächsten Update Rollout etwa 6-8 Woche später wurde (höchstwahrscheinlich) dieser Fehler behoben. Es wurde zumindest in dem Change Log des Updates genau dieser Menüpunkt genannt (übersetzt: Verbesserung im Menüpunkt *soundso* beim Handling der IP Adressen).
Nach der falschen Eingabe meinerseits unter genau diesem Menüpunkt ist ca. 12 Wochen vorher meine Wärmepumpe hops gegangen. Sofort nach der Eingabe also, Hänger, kein Neustart möglich - defekt.

Dem Hersteller gegenüber habe ich ja den Grund des Defekts damals genannt. Nicht umsonst hat er in diesem Punkt mit dem Update einige Wochen später nachgebessert.
Dennoch will der Hersteller nichts davon wissen und gibt mir 100% Schuld an dem Defekt. Er argumentiert damit, dass ich ein in seiner Kompatibilitätsliste nicht aufgeführtes Gerät mit der Anlage verbinden wollte. Das sei seiner Meinung nach der alleinige Grund.

Ich argumentiere damit, dass es sich lediglich um eine Eingabe der IP Adresse im Menüpunkt der Wärmepumpe handelt. So etwas darf keinesfalls einen Rechner zerstören, denn es handelt sich um eine gewöhnliche Eingabe. Ich vergleiche das mit einem Drucker im Netzwerk, der per WLAN mittels IP Adresse verbunden wird, welcher niemals bei Inkompatibilität so einen Rechner zerstören darf. Im schlimmsten Fall sollte die Kommunikation einfach nicht funktionieren.
Somit handle es sich ganz klar um einen Software Bug.

Der Hersteller will nichts davon wissen und beharrt darauf, dass es an dem inkompatiblen Gerät liegt und gibt mir 100% Schuld.
Ich bestreite das und gebe ihm die Schuld, mit dem Verweis, dass er doch in dem Update wenige Wochen später in genau diesem Punkt nachgebessert hat (steht „improved IP number handling in menu *soundso*" drin).

Der Hersteller setzt dann den Installateur unter Druck, droht mit Anwalt und dieser begleicht die Rechnung, obwohl ich stets behauptet habe, die Forderung sei unberechtigt und deswegen werde ich diese auch nicht begleichen.
Nun will der Installateur das Geld, das er an den Hersteller überwiesen hat, von mir haben.

Was noch ganz wichtig ist. Ich habe noch einen Betroffenen gefunden, der mir genau das bestätigt hat, was mir widerfahren ist. Nur wollte er laut Kompatibilitätsliste ein kompatibles Gerät mit der Anlage verbinden, hat sich bei der IP bzw. Port Nummer vertippt und auch bei ihm gab es exakt dasselbe Fehlerbild. Die Steuerung musste ausgetauscht werden. Er war damals schlauer, hat es dem Hersteller gegenüber verschwiegen und dieser hat ihm die Anlage auf Kulanz/Garantie repariert.
Andererseits hat er auch nichts falsches gemacht, vertippen kann sie ja jeder und sowas darf keinesfalls zum Defekt so eines Ausmaßes führen.


-- Editiert von User am 10. Mai 2025 09:44

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Es ist eine Wärmepumpe.
Danke. Es geht hier aber nur um die Inkassoforderung.
Zitat (von GuteFrage?):
Dem Hersteller gegenüber habe ich ja den Grund des Defekts damals genannt.
Ja, und dass ein anderer *gelogen* hat, ist unwichtig. Du hast allem widersprochen, alles kleinklein erklärt.
Zitat (von GuteFrage?):
So etwas darf keinesfalls einen Rechner zerstören, denn es handelt sich um eine gewöhnliche Eingabe.
Das sehen Hersteller und Installateur anders. Der technische Streit interessiert das Inkasso aber nicht, und dieses macht dir jetzt Druck.
Zitat (von GuteFrage?):
vertippen kann sie ja jeder und sowas darf keinesfalls zum Defekt so eines Ausmaßes führen.
Hm. Deine Meinung (als Laie) sei dir gegönnt. Du solltest deine weitere Vorgehensweise mit dem Anwalt abchecken, der dir dazu wahrscheinlich mehr als zu softwarebug und smart-home-connect sagen kann.
Ob du zahlen musst---> wird evtl. erst durch ein technisches Gutachten geklärt...und/oder ein Gericht, wenn es vorher keine außergerichtliche Einigung gibt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde die Sache als nächstes definitiv an den Anwalt übergeben. Dieser ist bereits über die Sache ausführlich informiert und meinte, er sieht gute Chancen bei der Abwehr und würde den Fall übernehmen.

Wenn ich eure Beiträge lese, dann kann ich jedenfalls erkennen, dass ich bisher wohl alles richtig gemacht habe, wenn ich die Forderung abwehren will.
Ich lasse mich einfach überraschen, was als nächstes kommt. Einen Vergleich habe ich von sich aus (aus Kulanz und ohne Anerkennung meiner Schuld) bereits angeboten, indem ich die Arbeits- und Anfahrtskosten des Arbeitseinsatzes übernehme (ca. 20-25% der Gesamtforderung). Die Gegenseite (Hersteller) wollte davon nichts hören und bestand weiter auf 100%. Dem habe ich endgültig widersprochen, mein zeitbefristetes Angebot lief dann aus und wurde nicht angenommen.

Ein Rechtsstreit nach dem anderen. Erst vor wenigen Monaten endlich eine Sache auch in 2. Instanz gewonnen, nun kommt der nächste. Zum Ko…en, Leute :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Dieser ist bereits über die Sache ausführlich informiert ...
Ja, warum wiederholst du alles? Aber selbstverständlich---> lass den Anwalt ran.
Wer gute Chancen sieht, sollte nicht gebremst werden.
Zitat (von GuteFrage?):
Wenn ich eure Beiträge lese, dann kann ich jedenfalls erkennen...
Sorry, was du da erkennst, habe ich NICHT geschrieben. Ich sehe eher einen baldigen Mahnbescheid.

Zitat (von GuteFrage?):
Einen Vergleich habe ich von sich aus
Wie? Du von dir aus dem Hersteller, oder wie? Die Gegenseite ist aber jetzt der Installateur/Inkasso, denn der Hersteller will nichts mehr von dir.
Erkennst du den Domino-Effekt?

Darf man fragen, gegen wen und was du in 2.Instanz gewonnen hast?

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mit einem Mahnbescheid rechne ich fest. Der kommt ziemlich sicher, danach geht die Sache an den Anwalt.

Ja, ich habe es dem Hersteller über den Installateur angeboten, noch bevor die Sache an Inkasso ging. Das war ziemlich am Anfang.

Es ging um einen Autounfall. Die gegnerische Versicherung wollte einfach nicht zahlen und hat über Anwalt versucht, die Schuld mir in die Schuhe zu schieben.
Zuerst ganz, dann wenigstens zu 50% und dann haben sie verloren. Danach ging es an OLG und dieses hat auch wieder zu meinen Gunsten entschieden und das Urteil der Vorinstanz für richtig erklärt.

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#10
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

Es gibt einen Punkt, der auf die Füße fallen könnte.
Du hast den Installateur damit beauftragt, beim Hersteller die Reparatur anzufragen. Der Hersteller ist aber der falsche Ansprechpartner und der Installateur hatte nicht den Auftrag zur Reparatur.
Wenn es also blöd läuft, dann kann der Installateur sagen, dass du bei ihm (der ja dafür zuständig wäre) keine Reparatur angefragt hast, sondern ihn nur quasi als Vermittler zwischengeschaltet hast, um den Hersteller zu kontaktieren. Genau so hast du das ja auch im Eingangspost beschrieben. Und da du mehrfach mit Hersteller und Installateur kommuniziert hast, nehme ich an, dass du das auch dort vorgetragen hast.
Damit kann es ganz schnell passieren, dass du zahlungspflichtig bist.


Und dann kommt noch der Punkt Eigenverschulden.
Du hast bereits zugegeben, eine falsche IP / einen falschen Port eingegeben zu haben. Ein solcher Fehler darf eigentlich nicht zu solchen Schäden führen, das ist ganz klar, aber dennoch war es dein Fehler. Ob du da mit 0% Eigenbeteiligung rauskommst, kann man so nicht vorhersagen.
Und dann gibt's trotzdem noch das Problem mit der Behauptung des inkompatiblen Geräts, was ja, genau genommen, auch dein Fehler wäre und du hast ihn auch zugegeben.
Ich halte die Ausrede mit dem inkompatiblen Gerät für Unsinn. Und egal, ob falsche IP oder inkompatibles Gerät, das darf nicht zu einem solchen Fehler führen. Das Update zeigt das ja auch recht schön, auch wenn das kein sicherer Nachweis, sondern nur eine Vermutung ist. Auch der weitere Betroffene ist hilfreich, aber dennoch nur ein Indiz, kein Beweis.

Jetzt wird die Bauabnahme bei Vorliegen des Fehlers schon stattgefunden haben, nehme ich mal an. Damit liegt die Beweislast bei dir. Du musst also jetzt gegen das Bestreiten des Herstellers ankommen und zwar mit substantiellem Beweis, nicht nur mit Vermutungen. Das wird schwer und teuer. Ein entsprechendes Gutachten wird sicher notwendig werden. Wäre die alte Recheneinheit noch vorhanden, könnte man das eventuell machen, mit offenem Ausgang, aber jetzt... Jeder Beweis ist weg und die bestehenden Geräte haben ein Update bekommen. Der Nachweis wird verdammt schwer.
Wenn jetzt der Hersteller noch im Ausland sitzt (was ich bei Patchnotes auf Englisch fast vermute), wird's noch unangenehmer, auch wenn der die Forderungen stellt, bzw. der Installateur.


In der Sache (hart bleiben und begründen) sehe ich "nur" kleine Fehler (mit eventuell großer Wirkung) von dir. Du hast wohl etwas zu viel begründet und warst dir in einigen Punkten zu sicher.
Meiner Meinung nach sind deine Chancen bestenfalls mäßig. Und im Bestfall wirst du vielleicht 90% des Schadens wiederbekommen, also effektiv nur 10% zahlen müssen. Anteilig zahlst du dann aber auch die 10% der Anwalts- und Gerichtskosten und der Gutachten. Wenn das durch z.B. 2 Instanzen geht, dann sieht's düster aus.

Kleines Fazit:
(1) Die Beweislast wird dir ordentliche Probleme machen. Wahrscheinlich erforderliche Gutachten (mit offenem Ausgang, vor allem, da das Beweisstück weg ist) sind teuer. Es kann funktionieren, ich sehe aber wenig Chancen.
(2) Das bereits eingestandene eigene "Fehlverhalten" (ist eigentlich keines, aber wird dir so unterstellt werden) mit der falschen IP / dem falschen Port und dem "inkompatiblen" Gerät (auch wenn das nicht zur Zerstörung führen darf) kann dir eventuell zumindest zum Teil als Mitverschulden angerechnet werden.
(3) Der eigentlich falsche Auftrag an den eigentlich falschen Vertragspartner mit dem eigentlich falschen Adressaten kann formal dazu führen, dass du sowieso verlierst. Genau das könnte aber auch dazu führen, dass der Installateur ohne Grund gezahlt hat und deshalb nichts von dir fordern kann. Wird man sehen.

==> Sieht eigentlich ziemlich schlecht aus.

Vielleicht sehen das andere anders. Mal sehen, wie die Diskussion weitergeht. Vielleicht hab ich was übersehen oder falsch gewichtet, aber ich bin nicht zuversichtlich.


Bitte trotzdem weiter berichten, auch wenn der Ausgang schlecht war.

-- Editiert von User am 10. Mai 2025 21:45

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Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#11
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Gedanken.

Einige Punkte sehe ich ähnlich, andere wiederum nicht.
Folgende Punkte möchte ich nennen:

1) der Hersteller hat nicht umsonst wenige Wochen später ein Update nachgeschoben. Läge es nur an dem inkompatiblen (eigentlich laut Verzeichnis lediglich nicht aufgeführten!) Gerät - warum müsste er das dann tun? Der Fehler läge dann doch ausschließlich beim Kunden oder nicht? Wozu dann die Software updaten?

2) mir war es gar nicht möglich, die Reparatur direkt beim Hersteller in Auftrag zu geben. Den Installateur wollte ich aus der Sache von Beginn an heraus halten. Ich habe zuerst den Hersteller angeschrieben und er wollte mir weiterhelfen. Dann hat es wieder einige Wochen gedauert und ich habe wieder nachgehakt, ob sich jemand darum kümmert. Folgend würde mir mitgeteilt, ich soll doch den Auftrag bitte über den Installateur beantragen, was ich auch getan habe. Die Firma will einfach ausschließlich B2B arbeiten, alle Aufträge sollen über Installateure laufen. Ich hatte somit gar keine andere Wahl, obwohl ich es versucht habe.

3) der andere Fall mit dem gleichen Defekt. Dort wurde ein laut Liste kompatibles und aufgeführtes Gerät mit der Anlage verbunden, was zu dem gleichen Defekt führte. Das hat mir der Betroffene genau so beschrieben, 1:1.

4) der Hersteller sitzt zwar im Ausland, jedoch gibt es in Deutschland ebenfalls eine GmbH, welche die Produkte hier vertreibt und betreut, mit dieser wird gestritten.

Insgesamt finde ich deine Punkte nachvollziehbar, Danke dafür. Meine Meinung weicht allerdings von deiner etwas ab und ich hoffe, dass diese letztlich auch als richtig gesehen wird.
Ich stelle mich auf jeden Fall auf einen Prozess ein und werde meine Rechtsschutzversicherung um Unterstützung bitten.


-- Editiert von User am 11. Mai 2025 09:24

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Der kommt ziemlich sicher, danach geht die Sache an den Anwalt.
Ja, durchaus denkbar. Evtl. versucht der Anwalt doch eine außergerichtliche Beilegung...wenn er außer dem Mahnbescheid auch Einsicht in alle Unterlagen hatte.

Zitat (von GuteFrage?):
Das war ziemlich am Anfang.
Ja. Nun aber geht es NUR um die Inkassoforderung und der gesamte Sachverhalt würde erst sehr viel später aufgerollt und entwirrt. Dazu gibt es techn. Gutachter, Anwälte und das Gericht. Alle Instrumente stehen auch der Gegenseite zur Verfügung.

Meine Antworten:
zu 1: Das kann der Hersteller bei Bedarf wahrscheinlich begründen.
zu 2: Ja. Die Installateur-Firma ist dein nächster Ansprechpartner gewesen.
zu 3: Ja. Doch wen bewegt das jetzt außer dir? Vollkommen irrelevant für den Auftrag des Inkassobüros.
zu 4: Du streitest gem. deiner Schilderung bisher nur mit dem Installateur bzw. der Firma. Sehr verständlich, sonst müsste man für jede Schraube mit dem Hersteller kommunizieren.

Zitat (von 3,141592653):
aber ich bin nicht zuversichtlich.
Ich schließe mich an. Ich lese hier eine sehr einseitige Darstellung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#13
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja natürlich, Inkasso interessiert es kaum. Da ich aber sehr stark davon ausgehe, dass die Sache letztendlich vor Gericht verhandelt wird, habe ich nun im Voraus meinen Standpunkt dargelegt und begründet. Mit dem Rest sollen sich die Anwälte, Gerichte und Gutachter herumschlagen.

Aber immerhin hat Inkasso nach meinem Widerspruch die Infos vom Auftraggeber reingeholt. Es ist nicht so, dass sie lediglich stur auf der Forderung bestehen.

Zu 3) das wird durchaus "jemanden" bewegen, denke ich, spätestens den Richter, wenn die Frage geklärt werden muss, ob der Grund für den Ausfall tatsächlich, so wie der Hersteller es behauptet, an der Inkompatibilität liegt. Denn nur das war bisher die Begründung für die Forderung, ich wäre schuld, weil ich ein inkompatibles Gerät versucht habe zu verbinden. Ich kann dann nämlich das Gegenteil beweisen, indem ich auf einen Fall mit einem kompatiblen Gerät mit dem gleichen Ausgang verweise.

Eigentlich will ich mit dem Installateur gar nicht streiten, ich habe nichts gegen ihn. Ich möchte aber dem Hersteller kein Geld in den Rachen werfen, sodass es aus der Sache, die er mMn. verbockt hat, auch noch mit dem Geld rauskommt.

-- Editiert von User am 12. Mai 2025 06:54

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#14
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

So läuft das aber nicht. Du hast den Falschen beauftragt und wenn der Hersteller bestreitet (was sicher passieren wird), dann bist du am Zug, das Gegenteil stichhaltig zu beweisen. Das wirst du nicht schaffen.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich hier kaum Aussicht als Erfolg sehe...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#15
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich hoffe, dass mein Anwalt da was rausholen kann. Ich habe ihm den Fall ausgiebig beschrieben und er sagte mir, er würde die Forderung abwehren wollen.
Wir kennen uns mittlerweile. Er hat für mich in Vergangenheit bereits was verhandelt, damals mit Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2428 Beiträge, 1117x hilfreich)

Ich bin auch der Meinung, dass der Hersteller hier eigentlich in der Pflicht wäre, zur Not auch der Installateur. Aber es lief halt ungünstig.

Trotzdem bitte weiter berichten!

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#17
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18194 Beiträge, 9890x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Eigentlich will ich mit dem Installateur gar nicht streiten, ich habe nichts gegen ihn. Ich möchte aber dem Hersteller kein Geld in den Rachen werfen, sodass es aus der Sache, die er mMn. verbockt hat, auch noch mit dem Geld rauskommt.

Der Hersteller hat das Geld doch schon.
Der Installateur will jetzt das Geld, das er an den Hersteller gezahlt hat, von Ihnen zurück.

Von daher: Sie haben den Installatuer beauftragt, eine Leistung zu erbringen. (Der ehemalige Installateur wird beauftragt, sich im Namen des Kunden beim Hersteller um Reparatur zu bemühen, weil der Hersteller leider nicht mit Endkunden arbeitet.) D.h. erstmal müssen Sie den Installateur bezahlen.

Um da rauszukommen, müssten Sie belegen, dass die Sache doch unter die Gewährleistung des Installateurs(!) fällt.

Oder Sie bezahlen den Installateur (wenn Sie mit dem nicht streiten wollen) und verlangen anschließend Schadensersatz vom Hersteller. Das könnte evtl. höhere Erfolgsaussichten haben, insbesondere wenn Sie Beweise haben, die sich "gegen den Hersteller richten".

Solche Dreiecksgeschichten (Hersteller, Einbauer, Kunde) sind immer Käse.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

So war zuerst auch meine Denkweise.
Nur ist es leider so, dass man ja quasi die Forderung akzeptiert, sobald man diese begleicht. Von wem soll ich nachher mein Geld zurück verlangen?
Vom Hersteller? Der wird mir doch sagen, er habe sein Geld vom Installateur bekommen und will nichts mehr. Dann komme ich und will plötzlich irgendein Geld von ihm haben. Der wird mir einen Vogel zeigen.

Auch wenn dieser Weg vermutlich der "fairere" wäre, vermute ich, dass ich höchstwahrscheinlich mein Geld nie wieder sehen werde. Denn der Auftrag wäre hiermit für beide Seiten (Hersteller und Installateur) erledigt, weil keine offenen Forderungen vorhanden wären.
Mit dem gleichen Erfolg könnte ich die Rechnung einfach bezahlen und vergessen. Mein Anwalt hat mir auch nicht empfohlen, die Forderung zu begleichen, sondern besser diese abzuwehren.
Es kann doch nicht sein, dass sich ein Hersteller so einfach hinter dem Rücken der Installateure vor Verantwortung drücken kann.

-- Editiert von User am 12. Mai 2025 11:22

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
habe ich nun im Voraus meinen Standpunkt dargelegt und begründet.
Ja, mehrfach. Du hast die gewünschte Einschätzung. Von einem Forum, das nur deine Sichtweise lesen kann und nur ganz rudimentär bzw gar nichts zum Kaufvertrag, Werkvertrag, Garantie, Gewährleistung, wolltest du möglichst *Bestätigung* deiner Denke, bevor du den Anwalt losschickst.
Im EP liest man: Reparatur!! Aber lass deinen Anwalt ran. Was der dir sagt, ist nicht verwunderlich. Sowas sagt er wohl vor allem, weil er dich kennt. Der verdient auf jeden Fall noch.
Zitat (von GuteFrage?):
Aber immerhin hat Inkasso nach meinem Widerspruch die Infos vom Auftraggeber reingeholt.
Ja. Ist nicht verwunderlich.
Zitat (von GuteFrage?):
Zu 3)
Ja. Mehrfach erklärt. Noch ist kein Richter da.
Zitat (von GuteFrage?):
Eigentlich will ich mit dem Installateur gar nicht streiten...
Sorry, du verstehst es leider grundsätzlich nicht/oder willst nicht... und verkennst Anfang und Ende.
Der Installateur will seit Monaten nicht mehr mit dir streiten.

Zitat (von 3,141592653):
Aber es lief halt ungünstig.
Wer als Laie seine WP mind. 2 Jahre später mit einem nicht kompatiblen Gerät verbindet und eine falsche Eingabe zum connect tätigt---um sie smart-home-fähig zu machen, war mE der alleinige Verursacher. Der Installateur gibt ganz sicher keine Gewährleistung für die Umrüstung auf smart-home durch den Kunden.
Der Hersteller hat die Reparatur vom Inst. bezahlt bekommen, der KundeTE sitzt sehr ungünstig ganz hinten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt nicht.
Ich wollte keine Bestätigung, sondern eure Einschätzung. Das Allermeiste, was ich bisher hier gelesen habe, ging auch mir bereits vor Monaten durch den Kopf. Somit Danke an alle für eure Beteiligung.

Ich kann sowohl die eine Seite verstehen, als auch die andere. Ich will es aber ein Gericht entscheiden lassen, wer hier im Recht ist. Denn ich habe mindestens Zweifel an der Rechtmäßigkeit solch einer Forderung.
Ich bin auch bereit 100% mehr zu bezahlen, wenn ich weiß, dass diese Forderung doch rechtmäßig war. Aber sowas kann eben nur ein Gericht feststellen.

Das mit dem "connect" siehst du (in meinen Augen) zu einfach. Die Art der Verbindung zwischen den beiden basiert auf der WLAN Technologie und ähnelt der Verbindung mit z.B. einem Drucker. Es wird nicht direkt miteinander verbunden, kein Kabel und ± kann man nicht vertauschen.
Und jetzt frag dich mal, ob du es akzeptieren würdest, wenn dein Windows/Mac (oder auch Smartphone) beim Verbinden mit dem Drucker im WLAN abkratzen würde, sodass er nicht mehr repariert werden kann und auf deine Kosten ersetzt werden muss. Der Hersteller sagt dann dir gegenüber, du bist selber schuld, weil ja der Drucker nicht explizit als Windows/Mac kompatibel genannt wird.
Das wäre auch nicht in Ordnung. Höchstens darf der Drucker nicht funktionieren, aber er darf doch den Rechner nicht per WLAN zerstören.
Aber ud hast Recht, das ist nur mein Standpunkt, den ich nun beweisen und verteidigen muss. Darüber zu urteilen hat das Gericht.

-- Editiert von User am 12. Mai 2025 12:34

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37266 Beiträge, 6247x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Das stimmt nicht.
Doch. Du liest leider selektiv und wirst mir schon erlauben müssen, dass ich aus deinen 10 Beiträgen nun den Wunsch nach einer Bestätigung deiner Sicht lese. Deine Zweifel sind tatsächlich 10 x zu lesen. :sad:
Zitat (von GuteFrage?):
Ich will es aber ein Gericht entscheiden lassen
Das hätte doch so konkret in deinen Erstbeitrag gehört.... statt erstmal im www zu fragen, bevor ein Anwalt... und vielleicht brauchts gar kein Gericht??
Zitat (von GuteFrage?):
Das mit dem "connect" siehst du (in meinen Augen) zu einfach.
Ich habe mit Absicht stark vereinfacht und ansonsten zu Inkassoforderung geantwortet. Denn du fragst im Unterforum INKASSO.
Buchstäblich nichts liest man zu Kauf,-Vertrags-und Gewährleistungsverträgen und deren Inhalt.

Zitat (von GuteFrage?):
Und jetzt frag dich mal,
Bewahre!! Ich antworte: ICH hätte schon 2023 einen *smart-home-versierten Techniker* gegen Geld beauftragt, mir meine WP entspr. zu *connecten*, incl. Werksgarantie, *Gewährleistung*/Sachmängelhaftung und Service-/Wartung --->quasi mit allem Pipapo.

Ich bin Schuster, ich bleib in solchen Fällen bei meinen Leisten oder hätte zur Not den Freund meines Freundes gefragt, ob der jemanden kennt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6892 Beiträge, 1590x hilfreich)

Zitat (von GuteFrage?):
Der Installateur schaltet daraufhin Inkasso ein. Dieses fordert nun das Geld von mir + seine Gebühren + Zinsen für die vergangenen Monate.
Dem widerspreche ich wieder und erkläre warum. Inkasso fordert es erneut und "letztmalig", weil sie mich als schuldig sehen.

Das Inkassounternehmen sieht Sie nicht "schuldig", denn das ist keine Frage von "Schuld" oder "Unschuld". Das Inkassounternehmen sieht die Forderung als berechtigt an.
Zitat:
Ich widerspreche wieder

Man kann einer Zahlungsaufforderung nicht "widersprechen", bzw. man kann natürlich mitteilen "Nee, zahle ich nicht." Oder, sinnvoller "Nee, zahle ich nicht, weil..."

Der Gläubiger kann das aber ignorieren, wenn er will.

Mit Wirkung widersprechen kann man einem gerichtlichen Mahnbescheid.

Zitat:
- darf mir Inkasso überhaupt eigene Gebühren in Rechnung stellen, obwohl ich der Rechnung noch vor seiner Beauftragung durch Installateur widersprochen habe?

Selbstverständlich.
Zitat:
- wie schätzt ihr ein, wie der Fall ausgehen könnte? Wer ist für was zuständig? Der Installateur hat ja den Auftrag nur weitergeleitet
- sonst irgendwelche Ideen oder Anmerkungen?

Vertragspartner des Herstellers ist der Kunde des Installateurs. Der Installateur hat "für den" Kunden, also in seinem Auftrag, den Hersteller kontaktiert, und der hat das Gerät repariert. Diese Reparatur muss logischerweise der Kunde bezahlen.

"Ein Produkt geht außerhalb der Garantiefrist defekt. Der Grund hierfür in meinen Augen ist, dass es sich um einen Fehler in der Software des Herstellers handelt. Das System hängt sich auf und ist unwiderruflich zerstört, wenn man bestimmte Angaben (nicht verbotenes) tätigt.
Der Fehler wurde mir auch von anderen Betroffenen so bestätigt."

Das mag sein, aber wenn die Frist für die Sachmängelhaftung ("Gewährleistung") abgelaufen ist, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegen den Händler (in diesem Fall vermutlich der Installateur) mehr.
Ansprüche gegen den Hersteller bestehen ebenfalls überhaupt nicht, denn dessen Herstellergarantie ist ja offenkundig abgelaufen.

Eine Hersteller-Produkthaftung kommt hier auch nicht in Betracht, die greift nur, wenn durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt wird. (Damit ist nicht das Produkt selbst gemeint.)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6892 Beiträge, 1590x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Du hast den Installateur damit beauftragt, beim Hersteller die Reparatur anzufragen. Der Hersteller ist aber der falsche Ansprechpartner

Wieso sollte der der falsche Ansprechpartner sein?
Der Installateur konnte das Gerät ja offensichtlich nicht reparieren.

Zitat:
und der Installateur hatte nicht den Auftrag zur Reparatur.

Das wäre zu prüfen und zu beurteilen - was genau ist von "beim Hersteller die Reparatur anzufragen" umfasst.

Das ganz ist zu komplex für ein Internetforum, das sollte ein Anwalt kennen, nachdem er alle Details des konkreten Falles zusammengesammelt, geprüft und beurteilt hat.

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#24
 Von 
GuteFrage?
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Da bin ich der gleichen Meinung und merke auch, dass es für ein Forum zu komplex ist. Hier braucht es einen guten Anwalt, der alle Punkte berücksichtigt und weiß, woran er anknüpfen kann.

Höchstwahrscheinlich habe ich seitens Installateur einen allgemeinen Gewährleistungsanspruch nach VOB, nicht spezifisch für den genannten Fall. Das neu gebaute Haus (ab Erstbezug) und somit auch die Anlage war zum dem Zeitpunkt des Defekts etwa zweieinhalb Jahre alt.
Der Installateur verweist darauf, dass diese Art des Defekts nicht unter seine Gewährleistung fällt. Wahrscheinlich hat er damit Recht, aber das ist nicht das Problem.
Das Problem steht weiter oben, ich will nicht für eine aus meiner Sicht defekte Software haftbar gemacht werden, wo der Hersteller dank mir den Bug gefunden und behoben hat und von mir dafür auch noch Geld kassieren möchte.

Bitte keine Diskussionen mehr, ob meine Sichtweise richtig ist. An dieser wird sich nichts mehr ändern und damit ziehe ich auch vor Gericht, wenn es so weit kommt.
Sollte es das Gericht anders sehen, dann akzeptiere ich das Urteil und bezahle die Rechnung + die Zusatzkosten, die im Laufe der Zeit entstanden sind, sollte meine Rechtsschutzversicherung die Kosten nur teils oder gar nicht übernehmen. Dann weiß ich aber, dass ich im Unrecht bin.

Alle von euch genannten Punkte sind mir bereits vor Monaten durch den Kopf gegangen. Ich halte den Fall so wie ihr für sehr kompliziert, da hier wirklich viele Faktoren hineinspielen.
Ich bin ja deswegen zuerst zu meinem Rechtsanwalt hin und habe mich beraten lassen. Nach Sichtung der Unterlagen hat er mir seine Einschätzung abgegeben und diese lautete "Abwehren." Woran er anknüpfen möchte, weiß ich aber nicht, das bleibt sein Geheimnis.
Und eine Garantie, dass man aus der Sache als Sieger rauskommt, gibt es bei Rechtssachen natürlich nie. Das ist mir ebenso klar. "Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei" hat unsere Dozentin im Recht immer gesagt (hatte "Recht" vor vielen Jahren als Nebenfach). Man kann ein Urteil bekommen, aber nicht unbedingt Recht.

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