Inkassoforderung trotz erfolgter Zahlung?

22. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jens_70
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassoforderung trotz erfolgter Zahlung?

Hallo,

mir ist folgendes passiert:

In einer letzten Mahnung vom 16.07.2007 wurde ich aufgefordert einen Betrag von € 38,55 innerhalb von 14 Tagen zu überweisen. Leider habe ich dieses versäumt und den Betrag erst am 15.08.2007 überwiesen.
Heute bekam ich dann Post vom Deutschen Inkasso-Dienst (komischerweise ist dieser Brief auf Sonntag, den 19.08.2007 datiert), in dem man mir mitteilt die Bearbeitung der Forderung von Firma XXX übernommen zu haben. Ich werde darin aufgefordert, die Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Die Gesamtforderung beträgt nun € 69,05 (Die bereits gezahlte Forderung ist darin noch enthalten).
Ich weiß leider nicht ob das so in Ordnung ist?
Was soll ich machen, die Forderung bezahlen, die Summe um den bereits gezahlten Betrag kürzen oder gar nicht darauf eingehen?
Wäre nett wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.

-----------------
"Danke und liebe Grüße

Jens"

Post vom Inkassobüro?

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18 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Diesen nicht per Einschreiben verschickten Brief vom Inkassobüro würde ich als nicht existierend erachten und Ihn in den Papierkorb drücken.
Ich würde auf den 2 Brief warten und dann - per fax /email die Forderung vollumfänglich zurückweisen
und andernfalls dem Inkassobüro den rechtsweg anheimstellen. Der Kontaktaufnahme per Telefon ebenfalls ausdrücklich untersagen sowie der Speicherung und Weitergabe meiner Daten gem BDSG widersprechen.
Schläft nach 2 bis 3 Bausteinmahnbriefen ein.
Falls MB (wenig wahrscheinlich)Widerspruch komplett und Begründungslos

-----------------------
lg

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#2
 Von 
CramBo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab heute auch einen Brief von "Deutsche Inkassostelle GmbH"

mit einer Forderung über 132,84€.

In einer Zahlungserinnerung sollte ich damals den Betrag bis 13.12.07 überweisen.
Ich hatte den Betrag bereits am 07.12.07 überwiesen und heute (28.01.08) bekomme ich den Brief von der Inkassostelle.

Ich habe mich online mit dem "Aktenzeichen" beim Inkassounternehmen angemeldet und dort zu dem Vorfall Stellung genommen und erwähnt das ich den Betrag bereits am 07.12.07 überwiesen habe.

War das Vorgehen richtig, oder hätte ich etwas anders machen sollen?

Da ich den Forderungen schon längst nachgekommen bin sehe ich sie eigentlich als nichtig an.
Dann muss ich ja auch nicht für die Gebühren des Inkassounternehmens aufkommen, oder?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Normalerweise ist es nicht empfehlenswert mit einem Inkassobüro ausgiebig zu kommunizieren.
Das IB wird obligatorisch wohl auf Begleichung der Gebühren bestehen !
Ich würde dieses evtl Begehren negieren und hier auf den rechtsweg verweisen.
Auf Dem möglicherweise vorgetragenen Wunsch des IB Deine pünkliche Überweisung durch Zusendung von kto Auszugskopien zu " beweisen " würde ich natürlich ebenfalls nicht eingehen.

lg




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#4
 Von 
CramBo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was soll ich dann tun?

Einfach nur abwarten?

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Abwarten und dann die Reaktion (Bausteinmahnbrief) des IBs hier posten

lg

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#6
 Von 
rouves
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei mir war es ähnlich.
Rechnung vergessen, Mitte August 2007 gezahlt....und dann habe ich doch allen Ernstes knapp 3 Monate (!) nach Zahlung ein Schreiben eines Inkassounternehmes erhalten. Die fordern jetzt tatsächlich eine Gebühr von mir, welche knapp 3 x so hoch wie eigentliche Forderung ist (30,83 EUR...). Aber wie gesagt, diese Rechnung wurde bereits knapp drei Monate vor Erhalt des Inkasso-Schreibens beglichen.
Muss ich diese gebühren denooch bezahlen?
Ich finde dieses Vorgehen nämlich absolut unverschämt.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Muss ich diese gebühren denooch bezahlen?
------------------------------------------------
Natürlich nicht
Den Rechtsweg anheim stellen bzw einfach aussitzen !

lg

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#8
 Von 
CramBo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Gestern war es wieder soweit.

Ich habe ein Schreiben erhalten. Jetzt wird mir eine Vergleichszahlung in Höhe von 109 € angeboten, ansonsten werde ich einen Mahnbescheid erhalten.

Ich hatte schon auf den ersten Brief des Inkassounternehmens auf der entsprechenden Internetadresse geantwortet aber bis heute keine Antwort erhalten. Aus dem Grund habe ich gestern noch einen Brief als Einschreiben an das Inkassounternehmen geschickt. Mit Kopien der Überweisung und der Rechnung von Lebenscheck.com auf denen man klar sieht das ich den Betrag damals korrekt überwiesen habe.
Und geschrieben das ich die Forderung des Inkassounternehmens als gegenstandslos ansehe da ich der Forderung ja längst nachgekommen bin.

Ist das so ok was ich getan habe? Oder muss ich dennoch mit einem Mahnbescheid rechnen?

Viele Grüße
CramBo

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Lebenscheck.com von Interserv AG FZE ?
Da hätte ich aber überhaupt nichts gezahlt
Die klagen bekanntermasen nicht
schau hier :
http://www.verbraucherrechtliches.de/internet-vertragsfallen/
Entschuldige meine Flapsigkeit :
Das nächste Mal googeln bevor die Brieftasche geöffnet wird !!


lg





-- Editiert von thehellion am 16.03.2008 21:27:28

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da wird wohl bald wieder eine Zahlungsaufforderung kommen...

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
CramBo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Jetzt kann ich es leider auch nicht mehr ändern. Aber was kann ich jetzt noch tun? Ich habe ja einen Nachweis das ich es rechtzeitig bezahlt habe und trotzdem wird mir mit einem Mahnbescheid gedroht.
Meint ihr es hat sich jetzt nach meinem Einschreiben erledigt, oder dürfte ich demnächst einen Mahnbescheid erhalten?

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Wenn dann gibt es das Rechtsmittel des widerspruches.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Genau
Falls MB : widerspruch/komplett und Begründungslos ! Die Wahrscheinlichkeit dafür halte ich für hoch da Du ja bereits einmal gezahlt hast und die lustigen Abo Zocker auf einen weiteren Talerregen hoffen ..


lg

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#14
 Von 
CramBo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mach ich wenn ich trotz dem Einschreiben in dem hervorgeht das ich alles rechzeitig gezahlt habe einen Mahnbescheid bekomme?

Wie kann ich mich dann wehren?

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Widerspruch komplett und Begründungslos !
Was sonst ?
Natürlich den Widerspruch ans zuständige Gericht schicken ( also nicht an den Abo Zocker )

lg

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#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Du wiederholst Dich schon wieder. :neck:

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@CramBo hat halt nochmal gefragt und ich habe halt nochmal geantwortet

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Da wäre ein siehe oben aber kürzer gewesen. Spart Arbeit. ;)

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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