Inkassoforderung trotz fristgerechter Kündigung

2. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
blizZ85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassoforderung trotz fristgerechter Kündigung

Hallo,
ich habe einen Inkassobescheid erhalten, indem ich für den erweiterten
Email-Service von Web.de (60 Eur/Jahr) nebst allerlei Gebühren bezahlen soll.
Nun habe ich diesen Service aber bereits vor über einem Jahr zunächst telefonisch bei deren Hotline storniert. Dort sagte man mir, ich müsse die
Kündigung schriftlich schicken, was ich auch tat. Nun kommt das Inkassobüro
an und will Geld. Wer schickt denn so eine normale Kündigung schon per
Einschreiben oder dergleichen? Ich habe die Kopie der Kündigung zwar noch
hier, aber wahrscheinlich nutzt mir das gar nix oder? Das Inkassounternehmen
meint jedenfalls, bei Web.de läge meine Kündigung nicht vor. Das Mailpostfach
existiert auch gar nicht mehr, sprich Online-Rechnungen oder Mahnungen habe
ich doch somit nie erhalten können!?
Weiss jemand einen Rat?
lg
Blizzi

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Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
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#1
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

@bliz

Meiner Meinung nach gibt es keinen Anscheinsbeweis für den Zugang der Kündigung. Du musst belegen, dass diese zugegangen ist.

Eine Kündigungsbestätigung hast du ja auch nicht bekommen.

Nutzt du das Konto einfach nicht mehr oder hast du es gänzlich gelöscht?

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"Wenn man etliche Bewertungen zugleich bekommt, sind die Trolle mal wieder fleissig gewesen. :) "

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#2
 Von 
blizZ85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja das ist wohl das Problem, das man bei einem normal versendeten Brief ja
keine Zustell-Bescheinigung hat.
Ich habe das Konto seitdem nicht mehr genutzt und habe jetzt nachdem das
Inkassobüro geschrieben hatte mal versucht den Account nocheinmal aufzurufen,
aber das wurde von Web.de deaktiviert. Wann.. weiss ich nicht, jedenfalls habe
ich ja keine Rechnung von denen erhalten. Die haben doch somit auch keine
Zugangbestätigung oder? Aber wahrscheinlich gibt es da wieder irgendwelche
Klauseln das es ausreicht eine Rechnung NUR per Email zu versenden, ein reales Kündigungsschreiben per Post aber einfach verschwinden kann und man
selber dann noch beweisen muss, dass man dies überhaupt geschickt hat.


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#3
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Haben die keine Einzugsermächtigung von dir gehabt? Ist doch eigentlich üblich. Soweit ich informiert bin, kann bei web.de nur über KK-Abbuchung oder LSV gezahlt werden.

Fraglich ist hier, ob eine Rechnung notwendig ist für die Fälligkeit der Gebühren bzw. ob man nur mit Mahnung in Verzug gerät, denn üblicherweise sind bei solchen Anbietern die jeweiligen Gebühren bereits in den AGB verankert, incl. Fälligkeit.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blizZ85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja eben, früher wurde das doch per Einzugsermächtigung abgebucht.
Warum denn jetzt diese Forderung?
WENN Sie keine Kündigung erhalten haben, dann würden die doch auch
nach wie vor direkt ihre Forderungen abbuchen.
An meiner Kontoverbindung hat sich nix verändert. Komisch


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
einzige!-kleine-koenigin.
Status:
Praktikant
(593 Beiträge, 186x hilfreich)

Vielleicht haben sie es ja probiert und es hat nicht funktioniert. ;)

Mal die Kontoauszüge nachgeschaut?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:
Wer schickt denn so eine normale Kündigung schon per Einschreiben oder dergleichen?

Jeder der eine solche Situation vermeiden will. ;)



quote:
Ich habe die Kopie der Kündigung zwar noch hier, aber wahrscheinlich nutzt mir das gar nix oder?

Nein, man benötigt den realen Nachweis des Zugangs der Kündigung.
Eine fiktive Annahme des Zugangs existiert in einem solchen Fall nicht.



Also zahlen und diesmal per Einschreiben/Rückkschein kündigen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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