Inkassoforderung und Kontogebühren?

7. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkassoforderung und Kontogebühren?

Hallo, ich bin neu hier und habe folgendes Problem:
In 2003 kaufte ich mir einen gebr. PKW, den ich monatlich abzahlte. Wurde dann in 2005 arbeitsunfähig krank( bis heute) und konnte die raten nicht mehr aufbringen. Schrieb dann die Bank an, das sie den Wagen holen sollten. Nichts geschah! Auch die Restschuldversicherung griff nicht. Dann bekam ich in 2012 eine Schreiben von EOS.mit der Forderungsaufstellung. Dort wären abgeblich 6887.29€ offen! ( der Wagen kostete nur 7500€). Ich schrieb auch EOS mehrmals an, das sie den wagen doch holen sollten,da ich nicht zahlen kann( ALGII). Keine Reaktion. Dann zahlte ich fast 2 jahre lang 15€ montl. an Eos. Aber die Schulden für den wagen gingen trotzdem höher, anstatt runter.bekam auch ein Schreiben vor kurzem, das wenn ich 4971€ zahle wäre die Sache erledigt. Bot ihnen an, das ich diesen betrag in Raten zahle! Keine Antwort! Nun bekam ich die Tage ein Schreiben von EOS,mit einer Schuldanerkenntnis:

Hauptforderung: 4971,07€

Inkassovergütung( incl.eventl.angefallener Ermittlungskostten: 940€

Kontoführungsvergütung: 28,70€

Gerichts/Vollstreckunskosten: 181,08€

Anwaltsgebühren/ verfahrensvergütung: 36,00€

Zinsen gemäß §288 I BGB p. a. bis 26.02.2019 bereits entstanden:
3817,15€

abzgl. Zahlung: 270,35€

Insgesamt wäre der Gesamtbetrag: 9704,48€!

Darf ein Inkasso eigendlich solche Gebühern wie : Anwalt,Kontoführung und Gerichtskosten verlangen?
Ein Titel besteht auch!

-- Editiert von Hondo2019 am 07.03.2019 16:35

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Darf ein Inkasso eigendlich solche Gebühern wie : Anwalt,Kontoführung und Gerichtskosten verlangen?

Selbstverständlich, die Kontoführungsgebühren jedoch nur, wenn dies mit der Kreditgebenden Bank auch so vereinbart war.

Zitat (von Hondo2019):
Ein Titel besteht auch!


Womit der Drops eigentlich gelutscht ist.

Zitat (von Hondo2019):
Ich schrieb auch EOS mehrmals an, das sie den wagen doch holen sollten,da ich nicht zahlen kann( ALGII).
Du hast Dir Geld geliehen um den Wagen bezahlen zu können. Folglich schuldest Du auch die Rückzahlung in Geld.

EOS ist kein Gebrauchtwagenhändler, die gebrauchte PKW zurückkaufen. Dass die auf die dusselige Forderung den Wagen abzuholen nicht reagieren, verwundert mich nicht.

Berry

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Selbstverständlich, die Kontoführungsgebühren jedoch nur, wenn dies mit der Kreditgebenden Bank auch so vereinbart war.

Sorry, die Begründung ist völliger Unfug. Das Inkasso darf KEINE Kontoführungsgebühren erheben. Man hat dort kein Girokonto o.ä.
Sämtliche Kosten, die irgendwie mit so etwas wie "Kontoführung" in Verbindung stehen, sind gemäß RDG/RVG in den Auslagen abgedeckt. Extra Positionen sind da nicht erlaubt.

Zitat:
Ein Titel besteht auch!

Was exakt steht da drin?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Versuch doch mal die Texte vollständig zu lesen.

"wenn dies mit der Kreditgebenden Bank auch so vereinbart war."

Berry

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Versuch doch mal die Texte vollständig zu lesen.

"wenn dies mit der Kreditgebenden Bank auch so vereinbart war."

Berry

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
"wenn dies mit der Kreditgebenden Bank auch so vereinbart war."

Nein, auch dann nicht. Man kann nicht mit dem Gläubiger vereinbaren, dass man für das Inkasso "Kontoführungsgebühren" bezahlt. Das sind dem RVG/RDG nach nicht erlaubte Positionen für Sachkosten, die in den Auslagen bereits abgedeckt sind.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Zitat:
Schrieb dann die Bank an, das sie den Wagen holen sollten. Nichts geschah!

Natürlich, denn einfach zu sagen "Hier habt ihr den Wagen zurück, damit bin ich meine Schuld los, das klappt so nicht in Deutschland"
Verträge sind einzuhalten! - Isso! - Du hast einen Kreditvertrag/Kaufvertrag abgeschlossen, der erfüllt werden muss!

Das einzige was noch möglich ist, sind die Kosten, die NACH dem Titel anfallen zu reduzieren, das ist so ziemlich alles an Kosten, was nichts eine Beauftragung eines GV oder Zinsen (innerhalb der letzten drei Jahre) beinhaltet. Wobei das ggf. auch ein Zankapfel sein könnte, da bei einem Verbraucherkreditvertrag andere Verjährungsfristen gelten.

Die 15 Euro pro Monat waren - sorry für die Wortwahl - lächerlich. Selbst wenn Du sechs Jahre bezahlt hättest (Insolvenzzeit), wären das nicht mal knapp 1500 Euro geworden, die du abbezahlt hättest.

Du solltest dringend zur Schuldnerberatung gehen und überlegen eine Privatinsolvenz anzustreben (vorallem, wenn noch andere Forderungen offen stehen).

Den Inkassoheinis kannst Du dann schreiben, dass Du sämtliche Zahlungen einstellen wirst (hoffentlich hast Du ein P-Konto) und alles andere durch das Verfahren geklärt wird.

Lass Dir dann auch nichts von denen aufschwatzen: Du darfst nach Beantragung des Verfahrens keinem OHNE die Zustimmung des Verwalters auch nur einen Cent extra zukommen lassen. Es kann sogar sein, dass die EOS Komiker Geld zurückgeben müssen (Gläubigerbenachteiligung heißt das Zauberwort).

Aber die Entscheidung liegt bei Dir....

-- Editiert von Albarion am 08.03.2019 16:11

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#7
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@ mepeisen

Also zuerset hatte es ein Anwalt unter sich. Dann übergab er dieses dem Amtsgricht Hagen. Dann erhielt ich ja diese Schreiben von der Inkasso die die Sache übernommen hatten.
Im Schreiben vom AG-Hagen steht:

1. Hauptforderung,
Darlehensrückzahlung gem. HF Darlehensrückzalung vom 12.01.07 ***4971,07 EUR

2. Kosten wie nebenstehend *******621,59 EUR

3. Zinsen
laufende,vbis 13.02.07 vom Gericht ausgerechnete Zinsen:
Zinsen von 5,ooo Prozentpunkten
überdem jeweoils gültigen Basiszinzsatz aus
***4971,07 EUR vom 12.01.07 ******34,02 EUR
---------------------------
Summe: ****5.626,68 EUR

hinzu kommen weitere laufende Zinsen:
Zinsen von 5,oooProzentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszins aus
****4.971,o7 EUR ab dem 14.02.07


Der Antragsteller hat erklärt,dass der Anspruch
von einer Gegenleistung nicht abhänge.

Auf der Grundlage des Mahnbeswcheids ergeht Vollstreckungsbescheid
wegen vorstehender Beträge.

Die Kosten des Verfahrens haben sich ggfls. um Gebühren und Auslagen
für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid erhöht.

Die Kosten des Verfahrens sind ab 12.03.2007 mit
fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinz zu verzinsen.

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