Inkassoforderung - was kann ich dagegen tun

7. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
chris_74
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkassoforderung - was kann ich dagegen tun

Hallo zusammen,
ich hab ein Problem mit einer Inkassoforderung in einer recht peinlichen Angelegenheit. Habe vor über 2 Jahren mal einen Testzugang für ein Erotikangebot abgeschlossen. Ich glaub das war für 3 Tage und kostete 3 Euro. Die Eingabe meiner Daten erfolgte über ein System von einer Firma OPS und war ausdrücklich ein Testzugang wie oben beschrieben.
Die Seite die man damit besuchen konnte war auch nur in bestimmten Bereichen zugänglich. Bin dann da halt etwas rumgesurft und hab dann sofort wieder gekündigt, wollte das eben mal kennenlernen und damit war es für mich erledigt.
Als dann die Abbuchung erfolgte, kam das böse Erwachen, da wurden neben diesen 3 Euro Beitrag noch über 200 Euro weitere Gebühren abgebucht. Da ich von dieser Firma nie eine Rechnung erhalten habe und ich diese Forderung überhaupt nicht nachvollziehen konnte, hab ich das Geld zurückgebucht.
Daraufhin kamen dann Schreiben der Firma Persolvo Inkasso bezüglich dieser Forderung. Ich habe dann um Aufklärung über diese Forderung gebeten, aber es kam keine Reaktion.
Jedenfalls war es dann über ein Jahr ruhig und nun flattert mir plötzlich ein Schreiben vom Anwalt ins Haus. Darin heißt es, dass die Forderung von der OPS an die Swisspay GmbH übergegangen ist, dann an die Persolvo Inkasso und letzendlich an die Burani Treuhand GmbH, die jetzt diesen Anwalt mit der Einforderung beauftragt hat. Alles sehr verwirrend.
Meine Frage ist nun was ich jetzt machen kann, da die Forderung utopische Höhen angenommen hat? Ich habe leider nichts mehr dazu, weiß nicht mal mehr wie die Seite damals hieß und Rechnungsunterlagen gab es nie. Ich kann mir auch diese zusätzlichen Kosten nicht erklären, die beim Besuch der Seite entstanden sein sollen, muß der Nutzer nicht über zusätzliche Kosten informiert werden wenn er auf einer Seite surft?

Für hilfreiche Tipps wäre ich echt dankbar!
Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

Meine Frage ist nun was ich jetzt machen kann, da die Forderung utopische Höhen angenommen hat?

Im Zweifel den Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Dann geht die Sache vor Gericht - dort muß die Forderung begründet werden. Viele dubiose Firmen gehen natürlich nicht so weit. ;)

Steffen

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
stwe
Status:
Praktikant
(598 Beiträge, 102x hilfreich)

dass die Forderung von der OPS an die Swisspay GmbH übergegangen ist, dann an die Persolvo Inkasso und letzendlich an die Burani Treuhand GmbH, die jetzt diesen Anwalt mit der Einforderung beauftragt hat.

Und wer soll klagen? Nachweise über Verkauf oder Abtretung liegen vor? Ich glaube nicht, daß die (wer auch immer) klagen werden.

Wenn ich mir sicher wäre, würde ich denen mit einer neg. Feststellungsklage zuvorkommen. Ganz abgesehen davon, daß ich die Inkassoerlaubnis erfragen würde, die Abtretungsurkunde(n) im original verlangen würde und schließlich Strafanträge hinterherschicken würde. Ist die Forderung allerdings gerechtfertigt - da gebe ich meinem Vorredner recht - könnte das auch nach hinten losgehen. Das allein weiß aber der Schuldner.

Steffen

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#4
 Von 
chris_74
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 8x hilfreich)

Zunächst vielen Dank für die Hinweise.
Das Problem ist ja, dass ich keine Ahnung habe, wie sich diese Forderung zusammensetzt. Rechnungen oder dergleichen habe ich dazu nie erhalten, auch auf Nachfrage bei dieser Persolvo Inkasso nicht. Auf dieser Seite konnte man nur merkwürdige Fotos und einen Chatroom anschauen, mehr nicht, das weiß ich genau. Wie gesagt waren einige Bereiche gar nicht zugänglich, da kam die Meldung nur mit Vollzugang möglich. Wenn da irgendwas zusätzlich Geld gekostet hätte, hätte ich das nicht benutzt und darauf hingewiesen wurde ich schon gar nicht, da bin ich mir sicher.
Weiß jemand eventuell, ob es zur Benutzung von Webseiten ähnliche Regelungen gibt wie bei diesen neuen Gesetzen zu Dialern, dass man über die Kosten informiert werden muß?

Ich habe jedenfalls jetzt erstmal den Anwalt gebeten, mir unter anderem Unterlagen die die Forderung begründen zuzuschicken.
Mir ist aber noch was merkwürdiges in dem Anwaltsschreiben aufgefallen, ich soll seit 01.07.2004 mit den Zahlungen in Verzug sein. Da die Sache im Juli 2002 war, hätte ich dann nicht seit diesem Zeitpunkt in Verzug geraten sein müssen?

Besten Dank schonmal.
Viele Grüße

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