Hallo,
ich habe mir mit einer Rechnung von Neckermann (April03) leider sehr viel Zeit gelassen (habs vergessen - 4 Monate) und dann bezahlt. Im Oktober erhielt ich dann von einer Rechtsanwältin eine Zahlungsaufforderung für die Kosten eines Inkassobüros Universum. Zunächst mußte ich erst einmal zurückschreiben und fragen worum es sich handelt. Nun ja, angeblich hat Universum am 11.07.03 die Forderung von Neckermann abgetreten bekommen. Ich habe von Universum Inkasso nie etwas erhalten und am 12.08.03 die Rechnung an Neckermann überwiesen.
Jetzt will die REchtsanwältin, welche auch einen Mahnbescheid
im Oktober an mich zustellen ließ 117,- €
(11.07.03 Zinsen von Mandant: 3,56,
11.07.03 Mandantenmahnauslagen 7,55,
14.07.03 Inkassogeb. 43,10
14.07.03 Kontoführung 20,-
13.08.03 Zinsen 0,96
17.10.03Gerichtskosten Mahnbescheid
17.10.03 Rechtsanwaltsgebühren Mahnbescheid 28,75
23.12.03 Zinsen aus 74,62 seit 13.08.03 1,68
Ich habe nie was von dem Inkassobüro erhalten, was soll ich machen?
Inkassogebühr nach Bezahlung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Generell beauftragen Inkassobüros einen entsprechenden Anwalt, um einen Mahnbescheid zu beantragen bzw. die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Haben Sie gegen den betreffenden Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch eingelegt?
Sie sollten sich auf jeden Fall von Neckarmann
eine Quittung über den Zahlungseingang zuschicken lassen. Zudem hat der Gläubiger eine Schadensminderungspflicht nach § 254 BGB
.
Des Weiteren sollten Sie zumindest nicht die Inkassogebühren bezahlen, da diese grundsätzlich nicht einklagbar sind.
Etwaig können Sie Beschwer gegen die Rechnung der Anwältin (bei der zuständigen Rechtsanwaltkammer) bzw. beim Inkasso Bundesverband (www.bdiu.de)
einlegen.
Viel Erfolg!
Danke Philosoph75,
bis dato habe ich von den Kosten gar nichts bezahlt, weil ich ja nie was von einem Inkassobüro erhalten habe. D.h. die waren m. E. noch gar nicht tätig und wollen jetzt insgesamt 117 €.
Die Bezahlung an Nerckermann über 172.- € habe ich im August ausgeführt, die Forderung wurde laut Info der Rechtsanwältin im Juli an das Inkassobüro abgetreten.
Gegen den Mahnbescheid, der die o.g. Kosten enthält habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Die Rechtsanwälting des Inkassobüros hat mit mitgeteilt: "Gegen den beantragten Mahnbescheid haben sie widerspruch eingelegt. Diesen habe nsie damti begründet, dass die Forderung bereits beglichen sei bzw. dass Teilzahlungen erbracht worden wären. Ausweislich anliegender Forderungsaufstellung sind jedoch keine Zahlungen bzw. nur die verzeichneten Zahlungen feststellbar. Die Zahlungen erfolgten jedoch verspätet, d.h. erst nach Abtretung der Ansprüche an unsere Mandantin. Sie sind daher verpflichtet, deren Kosten als Verzugsschaden zu tragen. "
Kann das sein?
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Bei Abtretungen von Forderungen gilt generell die Schuldnerschutzvorschrift des § 407 BGB
: "Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger"
Bei Nichtverständigung des Schuldners über die erfolgte Abtretung kann dieser grundsätzlich weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den Altgläubiger (hier: Neckarmann) mit schuldbefreiender Wirkung (Hauptforderung) zahlen.
Viel Erfolg!
-- Editiert von Philosoph75 am 07.04.2004 19:09:52
-- Editiert von Philosoph75 am 07.04.2004 19:10:39
Hallo,
ich würde diese Herrschaften auch mal auf § 824 BGB
(Kreditgefährdung) aufmerksam machen.
Das Versandhaus Neckermann und Universum sind nach meiner Erfahrung recht schnell mit negativen Schufa-Einträgen.
Und jetzt?
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