Inkassogebühren, Mahnung, usw. DRINGEND!

2. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)
Inkassogebühren, Mahnung, usw. DRINGEND!

Hallo!

Habe im Januar etwas bei eBay auf Rechnung bestellt.
Kosten waren ca. 26€ die ich aber versäumt habe zu zahlen.
Ich bekam Ende Januar eine Mahnung vom Anbieter per eMail und habe die Überweisung durchgeführt, obwohl kein Geld auf dem Konto war, aber am darauffolgenden Tag, nämlich am 5., kommen sollte.
Nunja... das Geld ging nicht ab, da mein Lohn erst am 6. kam.

Ich habe auf die Rückbuchung nicht grossartig geachtet, weil ich meinen Kontoauszug erst am Monatsende schriftlich per Post bekomme, und online meine Kontoauszüge nie nachkucke.

Jedenfalls bekam ich jetzt Post von einem Inkassounternehmen, die die rund 26€ + knapp 20€ Gebühren und 1,50€ Auslagen berechnet und diese auf Ihr Konto überwiesen haben möchte.
Ist ja alles soweit klar und so, aber die Gebühren sind fast so hoch wie die Hauptforderung.

Ich habe Ihnen per eMail Angeboten dass ich die Hauptforderung nebst Zinsen bezahle, sowie die 1,50€ Portoauslagen, aber die Gebühr nicht überweisen werde.

Das Inkassounternehmen teilte mir mit, dass ich den kompletten Betrag umgehend bezahlen soll.

Was ist wenn ich die Überweisung mit dem Verwendungszweck "Hauptforderung + Auslagen exkl. Gebühren" durchführe?

Mfg
Jörg


Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Susanne Kamm
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Machen Sie das ganze so, Inkassogebühren sind so leicht nicht gerichtlich geltend zu machen, aus diesem Grund fordern die meissten Inkassobüros erst garnicht weiter, aber bezahlen Sie umgehend die Hauptforderung.

Beste Grüße,

Susanne Kamm
Rechtsanwältin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Ich schließe mich Frau Kamm an, aber nachdem ich dein anderes Posting gelesen habe noch ein gut gemeinter Rat: Achtet zukünftig mal ein wenig auf eure Zahlungsverpflichtungen. Ihr scheint das alles nicht so ernst zu nehmen. Und die angeführten Ausreden (Geld überwiesen, aber Gehalt kam zu spät, lese meine Kontoauszüge online nie...) finde ich ziemlich haarsträubend.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Wenn du die Hauptforderung bezahlst, hat das Inkassounternehmen Erfolg gehabt und du schuldest auch die Inkassovergütung. Daß diese "nicht so leicht gerichtlich geltend zu machen" sind, ist hanebüchener Unsinn. Das sind sie nur nicht, wenn man als Gläubiger einen unerfahrenen Junganwalt, einen Frischling eben, damit befasst.

-----------------
"Joh. 19, 22"

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#4
 Von 
Lebenskünstler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo ..hab auch eine frage zu obigen....aus eurer Diskussion geht nicht hervor ...wie hoch diese Gebühren und auslagen max sein dürfen ich selbst habe zur Zeit mit einem Inkassobüro zu tun bei einer schuld von 40,70€ belaufen sich die Gebühren und Auslagen auf 43,13€ da mir diese Summe als zu hoch scheint habe ich mich ein wenig informiert aber nicht viel herausgefunden.....laut Creditreform Neuss darf bei einer Forderung von 200€ max. eine gebühr von 20€ verlangt werden.... ich bemerkte aber aus dem Wortlaut das es sich darum nicht um maximal Werte handelt und bin nun erst richtig irritiert.

da ich die Widerspruchsfrist von 14Tagen bereits versäumt habe und schon eine 2.Mahnung erhalten habe werde ich wohl den vollen Betrag überweisen müssen (Lehrgeld) Trotzdem interressiert es mich brennend wie hoch diese Gebühren max. sein dürfen um eventuelle spätere überhöhte Forderungen gekonnt abwehren zu können.

Vielen Dank für eure Mühe

-- Editiert von Lebenskünstler am 04.03.2004 22:46:35

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#5
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

43,13€ sind bei diesem Gegenstandswert überzogen. Jedenfalls im vorgerichtlichen Bereich als bloße Mahn- und Inkassokosten. Mehr als die Hälfte dessen würde ich nicht bezahlen.

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"Joh. 19, 22"

1x Hilfreiche Antwort

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