Inkassogebühren Dschungel

20. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren Dschungel

Servus,

ich versuche gerade in meine Inkasso-Historie etwas Ordnung zu bekommen und mir fallen einige Unklarheiten auf.
Dank dieser Plattform konnte ich bereits einiges klären, daher folgt hier schon die nächste Frage:

Wie hoch dürfen Mahnbescheidgebühren sein?
- ich hab was von 25€ gelesen, Infoscore verlangt bei einer Hauptforderung von 280 € jedoch 57€

Inkassogebühren im Allgemeinen
- mir werden unter einem Aktenzeichen und Forderungen mit dem gleichen Datum/ Ursprungs, jedoch unterschiedliche Rechnungen ( Rechnung / Forderung 1: 41€ und Rechnung / Forderung 2: 31€) Inkassogebühren i.H.v. 37€ und 32 € berechnet.
- Da alles unter einem Aktenzeichen läuft, gehe ich davon aus, das die Inkassokosten so zu hoch sind, der Synergieeffekt durch ein Aktenzeichen sorgt doch nur für einen Arbeitsaufwand, berechnet wird jedoch einzeln.

Ist das legitim oder muss hier nach dem Schadenminderungsprinzip die Forderung summiert werden und daraus die gebühr berechnet werden?



Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120362 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Verpeilt):
Wie hoch dürfen Mahnbescheidgebühren sein?
- ich hab was von 25€ gelesen, Infoscore verlangt bei einer Hauptforderung von 280 € jedoch 57€

Die Mindestgebühr für einen Mahnbescheid beträgt 32,- EUR (für Mahnbescheide bis 31.7.2013 waren es 23,- EUR).

Somit sind die 57 EUR zu hoch als reine Gebühr für einen Mahnbescheid. Kann es sein das da noch Anwaltskosten mit drin sind?

Wobei die Anwaltskosten für das Mahnverfahren bei 280 EUR 54 EUR betragen sollten.



Wie sieht denn die genaue Forderungsaufstellung aus?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

vielen Dank für Deine Mühe und Zeit!

Anbei per Drag and Drop ein Ausschnitt aus der Forderungsaufstellung:
(sieht wüst aus....)

Datum Bezeichnung Betrag Forderung
08.06.2018 Hauptforderung laut Titel 286,50 €
Kosten Mahnbescheid 57,00 €
Nebenforderungen 72,80 €
ausgerechnete Zinsen 1,74 €
22.05.2018 ./.Überweisungen -80,00 € <- sehe ich jetzt erst: vor dem Mahnbescheid?

14.06.2018 4,12% Zinsen aus 286,50 EUR (08.05.18-14.06.18) 1,23 €
14.06.2018 4,12% Zinsen aus 49,80 EUR (08.06.18-14.06.18) 0,04 €
14.06.2018 ./.Überweisungen -80,00 €
15.08.2018 4,12% Zinsen aus 259,31 EUR (15.06.18-15.08.18) 1,82 €
15.08.2018 ./.Überweisungen -40,00 €
15.08.2018 ./.Überweisungen -80,00 €
16.08.2018 Einigungsgebühr 54,00 €

und so weiter...
bin gerade etwas stutzig geworden wegen der Überweisung vom 22.05.2018...hätte wohl auch aufschiebende Wirkung haben können und den Mahnbescheid nicht nötig gemacht.
Zahlungen und Forderungen aus einem Zeitraum davor sind mir nicht zugänglich.

Bin momentan in der (mittlerweile glücklichen) Situation nur noch zwei Inkasso-Fälle zu haben, beim gleichen Inkasso.
Jetzt erst fange ich an mir die Gebühren und alles weitere genauer an zu schauen...ich jedoch steige da nicht wirklich durch und die Gebührenhöhe macht mich ehrlich sehr unglücklich. Ursprüngliche Hauptforderungen die selten die 50 € übersteigen, jedoch durch Versäumnis über 500€ an Kosten verursachen....

Puh....

Gruß

Verpeilter


0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Die Kosten sind lt deiner Aussage tituliert.
Sind alle Forderungen tituliert? Pfändbares Einkommen vorhanden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine weiteren Titulierungen.
Lohn liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine weiteren Titulierungen.
Lohn liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine weiteren Titulierungen.
Lohn liegt unterhalb der Pfändungsgrenze.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Nachhinein kann man so etwas im Titel leider so gut wie gar nicht angreifen. Die möglichen Wege sind meistens nur theoretischer Natur.

Schade, denn da sind wohl gut 50€ zu viel dabei.

Zu der Einigungsgebühr habe ich im anderen Thema ja schon was geschrieben. Wenn du die nicht schriftlich anerkannt hast und es keine Mitwirkung des Inkassos gab: Ersatzlos streichen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Verpeilt
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.369 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen