Inkassogebühren - Muss ich das bezahlen ?

18. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kasten5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren - Muss ich das bezahlen ?

Ich habe vor einiger Zeit etwas bei Amazon bestellt und habe es leider nicht früh genug geschafft die Rechnung zu bezahlen,
Nun habe den gewünschten Betrag von 75,19€ (inkl. Mahngebühren)bezahlt und einen Tag später kam ein Brief der BFS risk & collection GmbH die natürlich mit ihren Gebühren 117,- € verlangten.
Ich habe diesen Brief Ignoriert, da ich ja schon bezahlt habe.
Nun bekam ich gestern einen Brief des o.g. Inkassounternehmens mit der Restforderung von 42,39€.
Muss ich das bezahlen ?

Ich habe bereits Rücksprache mit Amazon gehalten, das Geld ist bei denen am 09.05. verbucht worden, von meinem Konto ist es am 05.05. abgegangen und am 06.05. habe ich den Brief bekommen.
Die haben mich gebeten mich an das Inkassounternehmen zu wenden uind die sind mit gewohnter Unfreundlichkeit nicht einsichtig.

Bitte Hilfe !!!!

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
zuspät
Status:
Praktikant
(537 Beiträge, 179x hilfreich)

Teile dem IB doch mit, daß die betreffende bereits bezahlt wurde.

Zudem liegt dem Schreiben wahrscheinlich noch nicht einmal eine Vollmacht bei...

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

fax an die Inkassofritzen :

ich negiere die forderung mangels vorlage der vollmacht gem. 174 BGB

die kommenden 1 bis 2 mahnbriefe demütig ertragen

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#3
 Von 
gftann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer weiß das?
Hat eine Warnung mit dem Zwangsvollstreckungsbescheid bei ausstehenden (zu Unrecht erhobenen) 10,71 € Aussicht auf Erfolg?

-- Editiert von gftann am 18.05.2006 18:32:06

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Wer weiß das?
Hat eine Warnung mit dem Zwangsvollstreckungsbescheid bei ausstehenden (zu Unrecht erhobenen) 10,71 € Aussicht auf Erfolg?

Details !
Mahnbescheid schon bekommen ?
Oder nur Androhung per Brief ?
gruß
thehellion

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#5
 Von 
Kasten5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also was hat das mit der Vollmacht auf sich ?
Ich habe auch dem IB mitgeteilt, das das schon bezahlt wurde, aber das Interessiert sie nicht, die wollen die Kohle.
Ich habe mich auch mal bei einem Anwalt erkundigt und der meint die werden das auf jeden Fall einklagen.
Naja dann werd ich das wohl oder übel bezahlen müssen.

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#6
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

NICHT BEZAHLEN!

Mach das, was thehellion dir vorgeschlagen hat!

Was dein Anwalt dir da geraten hat.... dazu äußere ich mich jetzt lieber nicht....

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#7
 Von 
Kasten5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun habe ich heute auch noch einen Brief von deren Anwalt bekommen, in dem er mich auffordert lt. § bla bla die geforderte Summe zu bezahlen.
Wenn ich aber den ersten Brief am 6.5. bekommen habe so sind die ja schon vorher tätig geworden, bevor ich das Geld überwiesen habe und das schriebt nun auch der Anwalt von denen.

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#8
 Von 
Sibse
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 10x hilfreich)

Na und?
Glaub mir, da passiert nicht viel, wenn du nicht artig *mitspielst*!

Lies dir die Threads hier im Inkasso-Forum durch - du wirst überall das gleiche Schema entdecken:
Es wird gedroht was das Zeug hält, meist bis zum Mahnbescheid! Wenn dem dann komplett Widersprochen wird kommen nochmal ein paar Standardbriefe (du sollst den Widerspruch zurücknehmen, blabla...) und wenn du das nicht machst - herrscht plötzlich Ruhe!

Ich denke mal, dass dir thehellion dazu auch nochmal was schreiben wird ;)




-- Editiert von Sibse am 31.05.2006 19:02:49

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#9
 Von 
Kasten5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, dann schreibt mir bitte nochmal das komplette Vorgehen auf, was ich machen soll, meine Freundin sitzt mir auch schon im Nacken, dass ich das bezahlen soll.

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Ich habe mich auch mal bei einem Anwalt erkundigt und der meint die werden das auf jeden Fall einklagen.

der brauch aber dringend €uronen ;)

Liste doch mal die gebühren auf (gerunded) die der Amazon anwalt noch will


gruß
thehellion

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#11
 Von 
Kasten5
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

13.03. Warenlieferung HF 69,19 €
10.04. Mahngebühren 6 €
04.05. 1. Ink. Brief 100+103 35,00€
04.05. Auslagen gem. § 670BGB 7,00 €
---------------------------
75,19 € sind von meinem Konto direkt an Amazon
---------------------------
09.05. 6,37% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 69,19 vom 12.04.2006 - 09.05.2006 0,34 €
09.05. Direktzahlung -75,19 €
29.05. 09.05. 6,37% (5,00 Prozentpunkte über Basiszinssatz) aus 42,34 vom 10.05.2006 - 29.05.2006 0,15 €
29.05. Forderungsstand 42,49 €
-------------------------
Das ist die Liste die a dem Anwaltsschreiben bei war.

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#12
 Von 
Muffi111
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

gibts hier was neues?

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