Hallo zusammen!
Ich habe heute meinen zweiten Brief vom Inkassobüro mediafinanz erhalten, mit der Forderung ausstehende vorgerichtlichen Inkassogebühren und -auslagen umgehend zu bezahlen.
Um die Sachlage genauer zu erklären. Anfang des Jahres erhielt ich meinen ersten Brief von mediafinanz. Ich habe eine Rechnung der Firma Bouncer4you nicht beglichen und nach 3 Mahnungen wurden das Inkassobüro beauftragt. Die Mahnungen gingen (angeblich) per E-Mail raus (was ich ansich schon eine Frechheit finde). Ich habe nie eine dieser E-Mails zu Gesicht bekommen. Da ich mir meine Schuld allerdings zugestanden habe, schrieb ich einen E-Mail an die Bouncer4you und erklärte den Sachverhalt. Daraufhin erklärte ich mich einverstanden die ausstehende Rechnung plus 9,99 € Bearbeitungsgebühren zu überweisen (insg. 24,15 €).
Fast drei Monate später kam jetzt oben genannter Brief mit dem Zusatz, ich hätte mit meiner Zahlung die Tat eingestanden und muss die Inkassogebühren umgehend (innerhalb von 5 Tagen) zahlen.
Meine Frage: Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Inkassogebühren - Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen?
25. Mai 2009
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Frage vom 25. Mai 2009 | 18:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren - Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2009 | 21:36
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
quote:
Meine Frage: Muss ich wirklich die Inkassogebühren bezahlen?
Mit der Zahlung der HF plus 9,99 € Bearbeitungsgebühren bist Du aus dem Schneider.
Wieviel will das Inkassobüro lt Schreiben ?
Liste mal gerundet auf
lg
#2
Antwort vom 26. Mai 2009 | 08:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort. Gibt es dafür auch eine Begründung? Das Inkassounternehmen fordert ca. 35 €...
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#3
Antwort vom 27. Mai 2009 | 08:34
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
quote:
Das Inkassounternehmen fordert ca. 35 €...
In dieser Höhe nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig zumal die Weitergabe ans IB hier eindeutig nach Zahlung der HF plus Mahngebühren erfolgte
Mir ist kein einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren eines extern vom GL beauftragten IBs bekannt.
ICH würde gegenüber dem IB die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht zurückweisen und dem IB mitteilen das Deinerseits keine Inkassogebüphren bezahlt werden und diesbezüglich auf den Klageweg verweisen
Die Speicherung und Weitergabe meiners Daten sowie die Kontaktaufnahme per Call Agent (Telefoninkasso) ebenfalls untersagen.
Schläft nach 1 oder 2 Briefen ein - bzw wird ausgebucht
#4
Antwort vom 27. Mai 2009 | 10:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Herzlichen Dank an alle für die Hilfe!
#5
Antwort vom 27. Mai 2009 | 10:26
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#6
Antwort vom 27. Mai 2009 | 10:48
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6419x hilfreich)
quote:
Mir ist kein einziges erfolgreich durchgezogenes Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren eines extern vom GL beauftragten IBs bekannt...
Dir vieleicht ?
Habe auch auf der HP von meinem Lieblingsinkassonkel nicht ein einziges AZ gefunden
http://www.inkassokosten.com/inkassokosten-fragen-antworten.html
Und da sind sämtliche Inkassofreundliche AZ der Republik aufgelistet

quote:
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Ok da hast Du ( ausnahmsweise ) recht - der TE hat sogar durch das Schrieben an den AG seinen Verzug indirekt bestätigt.
Eigentlich wäre das Posting vom TE eine echte Steilvorlage für Dich gewesen
lg
-- Editiert am 27.05.2009 10:52
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