Inkassogebühren - Muss ich zahlen?

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Leandro2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassogebühren - Muss ich zahlen?

Folgende Situation:

Ich wurde ohne eine gültige Fahrkarte von der Deutschen Bahn kontrolliert. Ich wollte mir kein Geld sparen, da es die Firma zahlt, sondern war es zeitlich nicht möglich mir ein Ticket zukaufen.

Die Strafe von 40€ wollte ich bezahlen und bin sofort am nächsten Tag zum Hauptbahnhof gefahren und mich gut 45 Min. angestellt bis ich am Schalter bedient wurde.
Die Dame sagte mir das sie ohne den Beleg (vom Kontrolleur) das Verfahren nicht abwickeln kann, ich soll auf die Mahnung warten und dann reagieren (Kontonummer für Überweisung enthalten).

Die erwähnte Mahnung kam, aus unbekannten Gründen, nie bei mir an, sondern ein schreiben eines Inkassounternehmens.
Das besagte Inkassounternehmen fordert nun 92€ von mir ein.

Auf eine telefonische Rückfrage meinerseits reagierte das Unternehmen sehr aggressiv und behaarte auf den Forderungen.
Des Weiteren wurde mir gedroht, das ich wenn ich nicht bis zum genannten Stichtag bezahle, eine Anwaltskanzlei einzuschalten und diese Kosten auf meine Rechnung zustellen.

Muss ich dem Inkassounternehmen die 92€ überweisen?


Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Sie überweisen nicht dem IKU 92 Euro!?
Das ist so irreführend, denn 40 Euro sind bereits für die Bahn!? :)
Im Übrigen haben Sie da einen Fehler gemacht.
Der Kontrolleur hat Ihnen einen Beleg erstellt, den Sie natürlich hätten mitbringen müssen (steht sogar drauf).
Danach haben Sie, glaube ich, 5 Werktage Zeit zu bezahlen - was Sie nicht getan haben. Damit waren Sie in jedem Fall in Verzug.
Im Übrigen empfehle ich die Lektüre des folgenden Artikels:
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-8093/inkasso_aid_142961.html
Vielleicht wird es dann klarer ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Auf eine telefonische Rückfrage meinerseits reagierte das Unternehmen sehr aggressiv


Warum rufst du überhaupt da an? Du hast einen Vertrag mit der Bahn und nicht mit dem IKU !

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Überweis den 40 er schuldbefreiend direkt auf das Konto der DB und weise gegenüber dem Inkasso die Forderung schriftlich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht ( BGB § 174 ) zurück .
Damit bist Du aus dem Schneider
Schläft nach 2 oder 3 Bausteinbriefen ein
Am Besten Du postest dann noch mal hier

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leandro2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe den Betrag, da ich einfach soviel um die Ohren habe und mich nicht weiter darum kümmern möchte, dem Inkassounternehmen überwiesen.
Aber nicht den vollen, die Mahnkosten, die von der Deutschen Bahn für einen Mahnbrief anfallen habe ich nicht überwiesen, da ich wie oben erwähnt keinen Brief erhalten habe.
Ob es verschulden der Deutschen Bahn oder der Post war ist mir egal, ich zahle die Mahnkosten nicht.
Mal schauen wie sie darauf reagieren, die Restbetrag von 85€ habe ich überwiesen.
Auch wenn es vermutlich Möglichkeiten gibt um die kosten zu senken, habe ich den "schmerzvollen" Weg des gesamten Betrags (fast) gewählt.
Hatte bis zur Deadline auch keine Zeit mich weiterhin darum zu kümmern und mich noch auf einen "Streit" einzulassen mit eventueller Schufa folge.


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