Inkassogebühren - Wie sollte man sich besonders bei unberechtigten Forderungen dann verhalten?

29. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
peppermintpetty
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren - Wie sollte man sich besonders bei unberechtigten Forderungen dann verhalten?

Hallo Allerseits!

Mich beschäftigt da mal eine Frage. Wie verhält es sich eigentlich, wenn man Post vom IB an eine Lieferadresse bekommt und die richtige Meldeadresse dem IB gar nicht bekannt ist? Wie sollte man sich besonders bei unberechtigten Forderungen dann verhalten?
LG und vorab schonmal Danke!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6415x hilfreich)

Forderung unberechtigt : Inkassoschreiben Ignorieren

oder

gegenüber dem Inkasso die Forderung - unter Anheimstellung der Klage - schriftlich zurückweisen
Weitergabe Deiner daten gem BDSG untersagen
Telefonische Kontaktaufnahme untersagen

gib evtl mal Infos zur Forderung

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Ob nur die Lieferadresse bekannt ist, ist irrelevant. Grundsätzlich muss man auch Schreiben an die Lieferadresse berücksichtigen, so sie irgendwie zustellbar sind und es sich nicht beispielsweise um einen längst gekündigten Messestand handelt.
Im Zweifel kann sich das IB darauf berufen, dass ihm und dem Gläubiger keine korrekte Rechnungsadresse genannt wurde.

Natürlich bei rechtmäßigen Forderungen. Unrechtmäßige Forderungen sind genauso zu behandeln, als würden sie an die korrekte Adresse versendet (wie thehellion schon angedeutet hat).

Komplett ignorieren würde ich sowas nie. Ich würde schon ein einziges mal wegen grobem Unfug (oder was auch immer) widersprechen. Dass IB in aller Regel einen Widerspruch komplett ignorieren ist egal und deren Privatsache. Später vor Gericht, sollte es je dazu kommen, kann man sich zurücklehnen und sagen "Ich habe widersprochen, weil Unfug. Nachweise habe ich nie bekommen, dass die Forderung irgendwie sinnvoll ist."

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#3
 Von 
peppermintpetty
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Danke für Eure Antworten!
@thehellion - wir hatten im Bekanntenkreis eine Diskussion über den Sachverhalt, aber ohne konkreten Fall. Hat sich vielleicht nicht getraut sich zu "outen", der Gute (Bekannte). Aber mich hat das echt interessiert und beschäftigt, daher wollte ich andere Meinungen wissen. Ich hab mich auch gefreut, dass Du geantwortet hast. Ich habe schon viele Deiner Beiträge gelesen und finde diese immer sehr gut und fundiert :-) LG Pepper

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Was meinst du wieviele Leute sich bei mir schon vor der Bezahlung drücken wollten. Und mit den abenteuerlichsten Begründungen. Ich habe kein Problem damit, Kunden, die wirklich Probleme haben und mir das belegen, sogar alles zu erlassen. Aber je abenteuerlicher die Begründungen, desto eher erkenne ich diese auch nicht mehr an. Insofern habe ich eine recht breiten Erfahrungsschatz. Gepaart mit den Formulierungen, die mir thehellion hier im Forum beigebracht hat und die ich schnorrend abschreibe ;-), gepaart mit etwas Google um Gerichtsurteile nachzulesen...

Solche Fälle mit Lieferadresse und Rechnungsadresse, mit weggeworfenen Briefen, nur weil sie an die Lieferadresse gingen, sind eher Klassiker der Ausreden. Da die Gerichte durchaus urteilen, dass man sowas nicht einfach wegwerfen und ignorieren darf, nur weil eine Lieferadresse, die einem aber ansonsten zuzuordnen ist, auf dem Brief steht, ergibt sich alles weitere.

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#5
 Von 
peppermintpetty
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen Ich weiß nicht so recht, wie ich Deinen letzten Beitrag einordnen soll. Ich schätze natürlich auch Deine Beiträge, hab nur eben von thehellion mehr gelesen.
Es handelte sich ja auch um einen hypothetischen Fall und nichts was mich betrifft. Ich weiß auch nicht genau, ob der Bekannte sich da jetzt was "zu schulden" kommen ließ, oder auch nur aus Interesse den Sachverhalt zur Diskussion brachte. Und da wir nicht so bewandert sind, holte ich mir Infos von Sachkundigen - wie Dir ;-) Also, nochmals Danke und LG Pepper

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16185x hilfreich)

Ob du nun einen hypothetischen Fall erörtern möchtest oder einen tatsächlichen, änert nichts.

Ich hole nochmal etwas aus:
Eine Forderung wird nicht dadurch nichtig, dass es einen Formfehler gibt (B2C). Eine Rechnung kann aber ungültig sein und die Bezahlung zurückbehalten werden, wenn ein Formfehler mit Konseuquenzen vorliegt (B2B).
Schon gar nicht, wenn man es nicht besser weiss. Gerade bei Lieferadresse vs. Rechnungsadresse ist es nicht erklärbar, wieso man einfach Briefe wegwerfen können darf. Sie erreichen den richtigen Empfänger. Es könnte lediglich einen Verzug geben, weil die Briefpost vom Empfänger von der Lieferadresse weitergeleitet werden muss, bis sie das Büro erreicht o.ä.

Selbst bei einem Tippfehler erlischt die Schuld nicht, wenn derjenige, der die Rechnung empfängt, vernünftigerweise anzunehmen hat, dass er den Betrag schuldig ist. Hierzu gibt es sogar Urteile:

"Rechnungsempfänger können die Bezahlung einer Rechnung also nur verweigern und auf eine berichtigte bzw. ergänzte Rechnung pochen, wenn ihnen aus der fehlerhaften Rechnung ein ihnen zustehender Vorsteuerabzug verlorengehen würde (u.a. Oberlandgericht München NJW 1988, 270 f)."
Vorsteuerabzug betrifft in erster Linie nicht Konsumenten...

Wenn es konkrete Einwönde zum Inhalt der Rechnung gibt, erst dann kann man die Forderung bestreiten. Aber wenn die Rechnung aus 10 Punkten besteht und nur einer strittig ist, muss man den Weg gehen die unstrittigen Punkte zu bezahlen, den strittigen Punkt einzubehalten/ zu mindern, was auch immer und dann auch konkret dem Rechnungsausstellenden sagen, was einem nicht gepasst hat.

-- Editiert mepeisen am 04.10.2012 14:37

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