Inkassogebühren !!!

17. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)
Inkassogebühren !!!

Hallo Leute,

ich habe leider vergessen eine Rechnung zu bezahlen:(. Jetzt kam ein Schreiben von Süd Westdeutsche Inkasso über 147,18 €.

Die Hauptforderunf betrug 59,92€ und wurde von mir sofort an den Gläubiger überwiesen.

Jetzt wollen die immer noch 87,52€. Haben aber die Hauptforderung zu ihren Gunsten verrechnet und stellen die 87,52€ als geschuldete Hauptforderung vom Gläubiger mir in Rechung.

Die sich wie folgt zusammenstellt: :???:
45€ Inkassogebühr
18€ Kontoführungsgebühr
1,67€ Zinsen
2,50€ Mahnauslagen MD unverzinsl.
7,25€ Direktzahlung mit Geldfluß
10€ Mahngebühr des Gläubigers

Soll ich die Mahngebühr des Gläubigers noch begleichen und die anderen Gebühren auch oder wie soll ich mich verhalten???

Über Infos wäre ich dankbar.

LG,grübeline

Post vom Inkassobüro?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier würde ich noch die 10 € Mahngebühr unangekündigt auf das Gläubigerkonto überweisen!
Auf den 2 Brief des Inkassobüros warten und dann Diesem gegenüber gegenüber die Forderung per fax und email vollumfänglich zurückweisen.
etwa so :
-------------------------------------------------
Sehr geehrter Inkassomandatar,
ich weise die Forderung vollumgänglich zurück.
Sollten Sie anderer Meinung sein stelle ich Ihnen den Rechtsweg anheim.
Die Kontaktaufnahme per Telefion untersage ich hiermit ausdrücklich. Mit der Speicherung und Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden
-------------------------------------------------
Eine erfolgreiche Klage expl wg nicht beglichener nicht titulierter Gebühren eines extern beauftragten Inkassobüros ist mir bisher nicht bekannt.

lg



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#2
 Von 
Zappelphilipp
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 79x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ok @Zappelphilipp - in den von Dir geposteten "inkassofreundlicheren" AZ waren die jeweiligen HF im Vorfeld aber noch offen bzw strittig.
Hier bei grübeline ginge es nur um die Inkassogebühren
Die HF plus 10 € ist dann ja ( hoffentlich) beglichen.
p.s Ktoführungsgebühren 18 € !! :crazy:

lg





-- Editiert von thehellion am 18.02.2008 12:29:57

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#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

@helli
wenn hier wirklich das 1 Urteil dieser Art auftaucht machst Du aber bitte nicht Harakiri :neck:


-- Editiert von alucard2005 am 18.02.2008 18:37:32

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Keiner der beiden Sachverhalte wird eintreten

lg

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#6
 Von 
grübeline
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 76x hilfreich)

Wie in meinem Beitrag ja schon erwähnt,bekomme ich heute erneut Post und diesmal von Haas&Kollegen wieder mit der selben Hauptforderung und ihre Gebühren dazu.
Hauptforderung wurde an Gläubiger im Februar beglichen und jetzt verlangen die sie auch noch mal,da ich angeblich nicht auf die Zahlunggsaufforderung des Inkassounternehmens reagiert habe. Die wollen von mir jetzt 103,32€.

Was soll ich jetzt machen??? Die Hauptforderung ist doch schon längst beglichen!?!?

Wäre über Tips und Hilfe dankbar.

Herzliche Grüße grübeline

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bausteinmahnbrief
Zurücklehnen und auf den Mahnbescheid warten.
Diesem - falls er kommt - dann vollumfänglich begründungslos widersprechen !

lg

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