hallo,
habe eine zweite Mahnung
von einem versandhaus gestern erst online bezahlt (€84,20 + 5€ mahngebühren). heute kam ein schreiben vom inkassounternehmen.
kann mir jemand sagen, ob die höhe der inkassogebühr von 43,10 € rechtens ist und vor allem 20 € kontoführungsgebühr????
vielen dank!
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"hexe"
Inkassogebühren
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
kann mir jemand sagen, ob die höhe der inkassogebühr von 43,10 € rechtens ist und vor allem 20 € kontoführungsgebühr????
Ich denke nicht. Entscheidend wird noch sein, wieviel Zeit zwischen der 2. Mahnung und der Bezahlung vergangen ist.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)
Zum einen...es gibt die Verpflichtung beider Parteien,den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Trick mit den Inkassogebühren geht so...am Ende des Forderungsprozesses steht der mahnbescheid...zurückbetrachtend gibt es nun 2 Möglichkeiten
a) den Anwalt
b) das Inkassounternehmen
da beide nach fruchtloser verstreichung aller Aktivitäten zu gericht müssen, um einen Mahnbescheid zu erwirken ist der Weg über das Inkassobüro der teurere und damit der den Schaden vergrössernde. DAmit muss das Fordernde Unternehmen die Gebühren selbst tragen. der Schuldner muss jedoch die Anwaltskosten für das Schreiben eines Briefes (ca. 30€) und Auslagen zahlen.
alles im allem ist der Ärger gross und Rechnungen sollte amn immer bezahlen. Aber wenn man Spass haben will, sollte man bei kleinen Rechnungen zögern.
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"..nerver surrender..."
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>Damit muss das Fordernde Unternehmen die Gebühren selbst tragen. der Schuldner muss jedoch die Anwaltskosten für das Schreiben eines Briefes (ca. 30€) und Auslagen zahlen.<
@ predator
Hallo - gibt es §§, aus denen man dies erlesen kann?
Nach meinen Erfahrungen fallen "Kontogebühren" nur bei einrichten einer Ratenzahlung an !
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