Inkassogebühren

8. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
HEXE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren

hallo,
habe eine zweite Mahnung von einem versandhaus gestern erst online bezahlt (€84,20 + 5€ mahngebühren). heute kam ein schreiben vom inkassounternehmen.

kann mir jemand sagen, ob die höhe der inkassogebühr von 43,10 € rechtens ist und vor allem 20 € kontoführungsgebühr????

vielen dank!


-----------------
"hexe"




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

kann mir jemand sagen, ob die höhe der inkassogebühr von 43,10 € rechtens ist und vor allem 20 € kontoführungsgebühr????

Ich denke nicht. Entscheidend wird noch sein, wieviel Zeit zwischen der 2. Mahnung und der Bezahlung vergangen ist.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>

"Tu', was Du kannst und laß das andere dem, der`s kann (...)" (Rückert)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
predator
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum einen...es gibt die Verpflichtung beider Parteien,den Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Trick mit den Inkassogebühren geht so...am Ende des Forderungsprozesses steht der mahnbescheid...zurückbetrachtend gibt es nun 2 Möglichkeiten
a) den Anwalt
b) das Inkassounternehmen
da beide nach fruchtloser verstreichung aller Aktivitäten zu gericht müssen, um einen Mahnbescheid zu erwirken ist der Weg über das Inkassobüro der teurere und damit der den Schaden vergrössernde. DAmit muss das Fordernde Unternehmen die Gebühren selbst tragen. der Schuldner muss jedoch die Anwaltskosten für das Schreiben eines Briefes (ca. 30€) und Auslagen zahlen.
alles im allem ist der Ärger gross und Rechnungen sollte amn immer bezahlen. Aber wenn man Spass haben will, sollte man bei kleinen Rechnungen zögern.


-----------------
"..nerver surrender..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Faktotum
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

>Damit muss das Fordernde Unternehmen die Gebühren selbst tragen. der Schuldner muss jedoch die Anwaltskosten für das Schreiben eines Briefes (ca. 30€) und Auslagen zahlen.<

@ predator

Hallo - gibt es §§, aus denen man dies erlesen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
befa
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach meinen Erfahrungen fallen "Kontogebühren" nur bei einrichten einer Ratenzahlung an !

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.876 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.