Inkassogebühren bei berechtigter Hauptforderung

13. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Margo123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren bei berechtigter Hauptforderung

Hallo Zusammen, ich brauche eure Hilfe in Sachen Inkassogebühren.

Mein Fall sieht wie folgt aus:

Am 06.06.2015 habe ich bei real 67,62 € mit ec-Karte und Unterschrift gezahlt. Am 09.07.2015 habe ich ein Schreiben von der Firma CCS Inkasso (Ratingen) erhalten, mit dem Inhalt, dass die Abbuchung von der Bank nicht durchgeführt wurde. Somit ist die Zahlung noch offen und ich bin mit der daraus resultierenden Rücklastschrift seit dem 09.06.2015 in Zahlungsverzug. Am 10.07.2015 habe ich mich bei meiner Bank erkundigt. Es war so, dass ich am 06.06.2015 mit meiner alten Karte gezahlt habe, die aufgrund von der Auflösung (wegen Heirat und Namensänderung) nicht mehr existierte. Das war meine eigene Dummheit, weil ich natürlich meine aktuelle ec-Karte mit dabei hatte und die alte einfach nicht entsorgt habe. D. h. die Hauptforderung ist berechtigt. Nun stelle ich mir die Frage, ob ich die gesamten Gebühren, die sich auf 81,4 € belaufen, zahlen muss. Dazu ist zu erwähnen, dass ich den Kassenbeleg vom 06.06.2015 nicht aufbewahrt habe, weil ich nur Lebensmittel eingekauft habe.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich würde das Inkasso ignorieren und direkt an den Gläubiger überweisen:
Die Hauptforderung und 5 EUR für die Rücklastschrift.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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