Leider habe ich eine Rechnung erst nach der zweiten Mahnung verspätet beglichen. Eine Woche später bekam ich Post von einem Inkassounternehmen. Ich habe die Forderung bestritten und daraufhin eine E-Mail erhalten, in der die Inkassogebühren gefordert werden. Ich bin Studentin und lebe noch zu Hause bei meinen Eltern, daher quält mich in letzter Zeit die Frage, ob ich die Inkassogebühren, die wohl im Vergleich noch relativ niedrig sind (Hauptforderung bewegt sich unter 100 €, Inkassogebühren die Hälfte davon) nicht doch einfach zahlen sollte. Denn sollte es doch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, wäre das in meiner Situation äußerst ungünstig.
Wenn möchte ich aber eigentlich nicht an das Inkassounternehmen zahlen, sondern an den Gläubiger selbst. Macht das Sinn? Soll ich zahlen oder die Mahnungen ignorieren? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid veranlasst wird?
Inkassogebühren doch zahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wieso willst du nochmal bezahlen? Du hast doch längst bezahlt und zwar bevor das Inkasso tätig wurde.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Außerdem :
https://inkassokosten.wordpress.com/
Eine Klage mangels Erfolgsaussichten extrem wenig wahrscheinlich
Lass Dir also keinen Bären aufbinden und weise die Forderung des Inkassoladens schriftlich zurück wie hier empfohlen :
https://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html
Am besten wieder hier posten wenn sich das Inkasso wieder meldet
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 10.01.2015 00:01
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quote:
Wieso willst du nochmal bezahlen? Du hast doch längst bezahlt und zwar bevor das Inkasso tätig wurde.
Na ja, ich denke mir eben, dass ich zwar bezahlt habe bevor etwas schriftlich eingegangen ist, jedoch habe ich genau genommen trotzdem die Zahlungsfrist der Hauptforderung nicht eingehalten, das ist eben mein Bedenken.
quote:
Lass Dir also keinen Bären aufbinden und weise die Forderung des Inkassoladens schriftlich zurück wie hier empfohlen :
Danke, das habe ich schon gemacht. Davon haben sie keine Kenntniss genommen, was aber anscheinend ja völlig normal ist.
Ich habe halt nur etwas Angst, dass ich irgendwann auf den drei- oder vierfachen Kosten sitzenbleibe. Man merkt wahrscheinlich, dass ich noch etwas jünger bin und daher keine Erfahrungen mit solchen Dingen habe,
quote:
jedoch habe ich genau genommen trotzdem die Zahlungsfrist der Hauptforderung nicht eingehalten
Na und, aber nach deiner Schilderung war es trotzdem noch eine Woche bevor das Inkasso sich gemeldet hat, richtig?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Bei einer Forderung bis 500 € wären lt Kanzlei Schickner maximal 13,50 zu zahlen - "Dein" Inkassobüro will das dreifache (!!)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(Linke Spalte)
Es ist deswegen nicht davon auszugehen das das Inkassobüro bzw der Forderungsinhaber den Klageweg gehen wird
Ansonsten solltest Du Dich mental trotzdem auf einige böse Briefe einstellen ....oder eben doch alles zahlen dann hast Du zumindest Ruhe und kannst ruhig schlafen
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
quote:
Na und, aber nach deiner Schilderung war es trotzdem noch eine Woche bevor das Inkasso sich gemeldet hat, richtig?
Richtig.
quote:
oder eben doch alles zahlen dann hast Du zumindest Ruhe und kannst ruhig schlafen
Würde ich eventuell sogar machen - nicht wegen mir, sondern weil ich eigentlich nicht möchte, dass meine Eltern das mitkriegen - aber ich frage mich, ob sie es dann auch dabei belassen.
Komme aus der Branche
Wer murrenlos zahlt wird gerne "nachgeladen"
Bei uns hieß das "schuldnerloading"
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
quote:<hr size=1 noshade>Bei einer Forderung bis 500 € wären lt Kanzlei Schickner maximal 13,50 zu zahlen - "Dein" Inkassobüro will das dreifache (!!)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(Linke Spalte) ... <hr size=1 noshade>
13,50 EUR ist laut der Tabelle zwar richtig aber der Mindestbetrag einer Gebühr ist nach § 13 Abs. 2 RVG 15,00 EUR.
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""
Die 13,50 stimmen
Da wurde halt nur die Mandataren Berufsgenossenschafts Gebühr von 1,50 abgezogen
(Gilt allerdings nur bei geschiedenen Inkassomandatoren mit mindestens 2 Kindern)
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
-- Editiert thehellion am 12.01.2015 12:31
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