Inkassogebühren - gebühren hauptforderung

11. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
radeon06
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren - gebühren hauptforderung

Hallo,

sind Inkassogebühren eines Anwalts fon 160€ in Ordnung. Der kann ja wohl nicht sagen das er da mehrere Stunden für gebraucht hat um ein Mahnschreiben zu erstellen, oder?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

anwaltsgebühren richten sich nach dem gegenstandswert und nicht nach dem aufwand. vermutlich werden die gebühren in ordnung sein, wenn sie den wert der hauptforderung bekannt geben kann man das aber leicht nachrechnen.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

160€ ?

hauptforderung ?
nochmal die RAgebühren bitte
noch andere gebühren dabei ?

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#3
 Von 
tollwutimblut
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

3

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

3 ?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

3!

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ach so

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Gern geschehen ;)

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