Hallo,
sind Inkassogebühren eines Anwalts fon 160€ in Ordnung. Der kann ja wohl nicht sagen das er da mehrere Stunden für gebraucht hat um ein Mahnschreiben zu erstellen, oder?
Inkassogebühren - gebühren hauptforderung
11. Juli 2006
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Frage vom 11. Juli 2006 | 17:03
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren - gebühren hauptforderung
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#1
Antwort vom 11. Juli 2006 | 18:06
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
anwaltsgebühren richten sich nach dem gegenstandswert und nicht nach dem aufwand. vermutlich werden die gebühren in ordnung sein, wenn sie den wert der hauptforderung bekannt geben kann man das aber leicht nachrechnen.
#2
Antwort vom 11. Juli 2006 | 20:16
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
160€ ?
hauptforderung ?
nochmal die RAgebühren bitte
noch andere gebühren dabei ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Juli 2006 | 14:35
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
3
#4
Antwort vom 12. Juli 2006 | 15:53
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
3 ?
#5
Antwort vom 12. Juli 2006 | 17:23
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
3!
#6
Antwort vom 12. Juli 2006 | 22:16
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
ach so
#7
Antwort vom 13. Juli 2006 | 00:04
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
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