Hallo,
bin neu hier und hab mal ne Frage. Mein Sohn hat 2 Handy-Rechnungen nicht bezahlt und hat jetzt nach der 2.Mahnung ein Schreiben von einem Inkasso-Büro erhalten. Die Handy-Rechnungen belaufen sich auf ca. 150€, das Inkasso-Büro verlangt 582€!
Kann i.M. keine genaueren Angaben machen da mein Sohn nicht bei mir lebt, der June ist 19J.
Kann mir da jemand vielleicht sagen ob das so rechtens ist, muß
ich das so hinnehmen und bezahlen? Wäre echt dankbar für ne baldige Antwort.
Inkassogebühren - muss ich das so hinnehmen und bezahlen?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Normalerweise wird in diesem Fall der Vertrag durch das Inkassounternehmen aufgekündigt. Es entstehen hier neben den Inkassokosten auch Gebühren für die restliche Vertragslaufzeit.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Hallo Mahnmann,
danke für deine Antwort. Hab hier in verschiedenen Beiträgen gelesen das man
die Hauptforderung und die Mahngebühren zahlen soll(an das Unternehmen) nicht aber die Inkasso-Kosten, sollte ich das auch so machen? Sind immerhin 118€.
Würde mich über ne Antwort freuen!
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Ja,
die HF an den Gläubiger direkt zaheln und Inkasso links liegen lassen.
GRuß
Michael
Das hängt davon ab, wer Inhaber der Forderung ist.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Es ist mir bisher kein einziges ( nachprüfbares )AZ bekannt wo ein Gläubiger das von Diesem eingeschaltete Inkassounternehmen beauftragt hat einen Advokat um die im Vorfeld vom Schuldner nicht beglichenen Inkassogebühren vor Gericht zu kämpfen UND
gewonnen hat
Ergo :
1 Nichtstrittige Hauptforderung komplett Gläubiger überweisen.
2 Die Inkassogebühren komplett negieren
3 Die kommenden 2 bis Bausteinmahnbriefe aus
der Legoabteilung demütig ertragen
4 Das Inkassobüro bekommt danach nur eine
Mail : und zwar der widerspruch der Speicherung und Weiterverwendung der Daten gem. BDSG
Der komplette TFFFF Folterfragebogen
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Das hängt davon ab, wer Inhaber der Forderung ist.
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Falls das Inkassobüro der Besitzer (!) der Forderung ist : Erst Mal die BGB § 410
Abtretungsurkunde vorzeigen lassen !
Aber bitte nur im Orginal
Ok, danke an alle die mir hier geantwortet
haben! Werde das wohl so handhaben wie mir thehellion das rät!
Grüsse
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