Folgender Sachverhalt
Rund 11 Monate nach Auszug aus einer Wohnung erhalte ich Rechnung von Inkasso über eine nicht gezahlte Gasrechung der Stadtwerke für den Mietzeitraum von 25 Monaten. Ich wusste gar nicht, das wir einen Gaszähler haben, dachte das ist über Vermieter geregelt - mein Fehler!
Die Rechnungsumme von 531 € bestreite ich nicht, wohl aber die Verzugszinsen und Mahngebühren. Folgende Gründe:
1. Die Stadtwerke haben in 25 Monaten nie eine Rechung oder Jahresabrechnung gesendet - obwohl sie dazu verpflichtet sind. Als Grundversorger haben sie die Gaslieferung für die Wohnung übernommen.
2. Nach Auszug wurde keine Rechnung zugestellt an mich, obwohl Nachsendeauftrag bei Post gestellt und Vermieter neue Adresse hatte.
3. Rechnung und eine Mahnung wurde erst von Inkassounternehmen nach Aufforderung gesendet, die fordern nun bereits 683 €.
4. Ich war nicht alleiniger Hauptmieter, sondern ein weiterer Freund auch.
Wie kann ich nun vorgehen?
Ich und der weitere Hauptmieter würden die Hauptforderung direkt an die Stadtwerke zahlen, die Inkassogebühren aber bestreite ich. Rechtlich gesehen bin ich doch erst in Verzug, wenn eine Rechnung mit Zahlungsfrist gesendet wurde.
Die Stadtwerke habe nie eine Jahresabrechnung erstellt, auch das ist doch bereits gegen das Gesetz. Kann ich mich darauf berufen?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Inkassogebühren ohne Rechnung
7. März 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. März 2015 | 14:54
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Inkassogebühren ohne Rechnung
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#1
Antwort vom 7. März 2015 | 17:51
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Ich würde auch nur die Hauptforderung begleichen und dem Inkasso gegenüber mangels Rechnung und Jahresendabrechnung, sowie mangels Verzug bestreiten.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
#2
Antwort vom 7. März 2015 | 20:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>obwohl Nachsendeauftrag bei Post gestellt <hr size=1 noshade>
Und auch bei den anderen Briefversanddienstleistern?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 7. März 2015 | 20:38
Von
Status: Beginner (75 Beiträge, 22x hilfreich)
Die regionalen Postunternehmen bieten das in dieser Region nicht an. Ich bezweifel auch sehr, das ein Brief als Einschreiben versendet wurde. Eine nachgewiesene Zustellung der Rechnung hat definitiv nicht stattgefunden.
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