Inkassogebühren rechtens ?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Muranyi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Inkassogebühren rechtens ?

Hallo!

Ich habe in der Suche leider nich alles gefunden, was ich suchte, daher versuche ich es so kurz wie möglich zu machen:


[color=red]Kurztext:[/color]

folgende Inkassogebühren liegen bei mir auf dem Schreibtisch:

Hauptforderung 394,39€
Mahnauslagen des Gläubigers: 40,50€
Verzugszinsen bis Abtretung: 59,81€
Weitere Verzugszinsen 5% über Basiszinss. b. 07.01.2009: 0,07€
Inkassovergütung: 81,00€
Kontoführungsgebühr: 20,00€

SUMME 595,77€

Frage: Sind diese Inkassogebühren rechtens? Was muss ich wirklich bezahlen und was nicht !?
Wie gehe ich gegen unzulässige Gebühren vor?


[color=red]Langtext:[/color]

Es geht um eine Rechnung beim Versandhaus Neckermann. Nach der 1. Mahnung bat meine Freundin per Email einen Mitarbeiter um Zahlungsaufschub (wäre theoretisch auch kein Problem gewesen). Statt einer Antwort erhielt sie o.g. Inkassoschreiben der Fa. Universum Inkasso.
Da ich vor kurzem im Fernsehen eine Reportage über unzulässige Inkassogebühren gesehen habe, wollte ich mich mit dem Schreiben nochmal genauer auseinandersetzen. Wie oben genannt ist das Schreiben zum 07.01.2009 datiert und seit dem zahlt meine Freundin jeden Monat die ausgemachten 30€ per Bankeinzug. Das wären bis Dato 390€ (13 Raten), damit ist schonmal die Haupforderung ausgeglichen. Theoretisch wären noch rund 7 Raten offen, um die Inkassogebühren zu bezahlen.
Laut einem Internet-FAQ habe ich schonmal rausgefunden, dass die Inkassovergütung falsch kalkuliert ist (bis 600€ sind es ja nur 63€! statt 81€!) und zudem ist eine unzulässige Kontoführungsgebühr von 20€ erhoben worden.
Was noch alles falsch ist, konnte ich nicht ganz rausfinden.
Daher meine 2 Fragen oben im Kurztext.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antoworten!

mfg Muranyi


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
damit ist schonmal die Haupforderung ausgeglichen.

Wurde immer mit Hinweis auf die Hauptforderung im Verwendungszweck gezahlt bzw. die anrechung der Zahlungen auf die Hauptforderung vereinbart?

Hat sie eine Ratenzahlungsvereinbarung unterschrieben?

Falls ja, ventuell das Dokument mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene
Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muranyi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Also im Verwendungszweck stand im Endeffekt gar nichts!

Da sie ja eine Einzugsermächtigung haben (diese wurde auch unterschrieben)... diese Standartschreiben, wo man eine Zahl eintragen soll (Monatlicher Ratenvorschlag) und dann unterschreibt, dass sie abbuchen dürfen.
Das ist vermutlich auch die Ratenzahlungsvereinbarung. Also sowas wurde auf jeden Fall unterschrieben.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube dieses Schreiben liegt Kopielos beim Inkassobüro !?

Stellt sich jetzt nur die Frage, ob darin geregelt ist, dass die Summe als solche anerkannt wird oder wie ?


Das Schreiben, was ich noch habe, ist dieses hier:



Hoffe es hilft etwas weiter.

Vielen Dank und liebe Grüße!


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

_Hallo Muranyi

quote:
Also im Verwendungszweck stand im Endeffekt gar nichts!


Dann hat das Inkasso gesetzestreu nach BGB §367 abgerechnet und alles was jetzt noch offen ist gehört zur Hauptschuld , da hättest du dich besser mal früher hier schlau gemacht !

quote:
Stellt sich jetzt nur die Frage, ob darin geregelt ist, dass die Summe als solche anerkannt wird oder wie ?


Durch deine Zahlungen hast du es leider wohl anerkannt !

quote:
Hoffe es hilft etwas weiter.


Bei 4,1 kb Bild ,also ich kann es nicht lesen ?
Mach mal was grösser.

lg actrostom



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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Stellt sich jetzt nur die Frage, ob darin geregelt ist, dass die Summe als solche anerkannt wird oder wie ?

Das ist die Kernfrage.
Eventuell kann man erfolgreich dagegen vorgehen, eventuell wäre es auch erfolglos und würde nur weiere Nachteile bringen ...


Da sollte nochmals alles durchsucht werden ob man nicht eine Kopie des Schreibens besitzt oder eine Kopie beim Inkasso anfordern.


quote:
Das Schreiben, was ich noch habe, ist dieses hier:

Hoffe es hilft etwas weiter.

Leider nicht, die Bilder sind zu klein als das man etwas lesen könnte.

Nutze mal den von mir obengenannten Bilderdienst und lade die Original-Dateien damit hoch.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Es ist wohl anzunehmen, dass ein IKU, das seit Jahrzehnten am Markt tätig ist, wohl ein "sicheres" Schuldanerkenntnis verwendet!? Es ist daher kaum von Nöten, das Schreiben noch mal hoch zu laden, es sei denn zur Befriedigung niederer Instinkte einiger Boardies hier ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muranyi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Sorry, wegen den Bildern... das Forum unterstützt wohl anscheinend keinen vernünftigen BB-Code...
Hatte eigentlich nur vor die Thumbnails abzulegen, die bei Klick dann größer werden (PS: Habe Imageshack verwendet)

daher nochmal als direkter Link:

Bild 1
Bild 2


Okay... ich werde die Unterlagen nochmal danach durchsuchen... Und eventuell einen Brief an das Inkassobüro schreiben und die Kopie dieser Vereinbarung anfordern... Sollte ja kein Problem sein, diese herauszugeben!

Habt ihr erstmal gegen die Summenzusammenstellung noch irgendwo was einzuwenden, außer das, was ich schon genannt habe ?

mfg

Edit: Habe noch dieses eine Schreiben gefunden. Mehr ist leider nicht zu finden.

Bild

Werde denke ich mal diesen "Ratenzahlungsvorschlag" nochmal beim Inkasso anfordern.

-- Editiert am 01.02.2010 10:41

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Es ist wohl anzunehmen, dass ein IKU, das seit Jahrzehnten am Markt tätig ist, wohl ein "sicheres" Schuldanerkenntnis verwendet!?

so weit so gut .....aber warum sollte ausgerechnet ein Inkassobüro nicht flunkern ??
@Muranyi
Die von Dir angekreuzten Positionen hätte ich -mangels Durchsetzungsfähigkeit - nicht beglichen - allerdings dürfte das jetzt hinfällig sein da bereits seit geraumer zeit Raten gezahlt wurden und der Inkassoladen bestimmt mit diesen beiden Positionen verrechnet hat (367 BGB)

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Es ist wohl anzunehmen, dass ein IKU, das seit Jahrzehnten am Markt tätig ist, wohl ein "sicheres" Schuldanerkenntnis verwendet!?

Das einzig 'sichere' Schuldanerkenntnis wäre ein notariell beglaubigtes.

Die Inkassos sind mit ihren 'sicheren' Formulierungen in den Schreiben schon einige Male vor Gericht gelandet und verurteilt worden, unter anderem vergen Nötigung...

Die Tatsache das Lügen erlaubt sind und das einfordern unberechtigter Forderungen nicht ilegal ist wird von den Inkassos bekanntermaßen ausgenutzt. Bei einigen ist es sogar das Hauptgeschäft, die treiben das bis zum Exzess.




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