Hallo
Ich habe eine Frage zu den Inkassogebühren. Und zwar geht darum inwieweit diese Rechtens sind wenn der Betrag mitsamt Gebühren vor Erstellen oder Eintreffen des Inkassoschreibens bereits beglichen wurde. In diesem Fall wurde ja eigentlich kein Inkasso durchgeführt somit dürften doch auch keine Gebühren verlangt werden?
Inkassogebühren trotz Bezahlung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Es ist grundsätzlich überprüfenswert,ob Inkassogebühren überhaupt rechtens sind, wenn in Deinem Falle eine Gebühr fällig wäre,ist die Frage wie lange die Zahlung zurück liegt
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Hallo
Also um mal etwas konkreter zu werden. Es handelt sich um einen Betrag der mit Fristsetzung angemahnt wurde.
Mein Fehler war jetzt wahrscheinlich, dass ich den Betrag erst zwei Tage nach Fristablauf überwiesen habe dies allerdings mit den geforderten Gebühren (6€). Habe mir dann auch nichts mehr weiter dabei gedacht bis 3 Tage später das Schreiben des Inkassobüros kam das den Betrag einfordern wollte. Ich habe diesem dann mitgeteilt und auch bewiesen, dass der Betrag bereists bezahlt wurde. Nun kam aber wiederum ein Schreiben in denen sie zum ordnugsgemässen Abschluß des Vorgangs noch Ihre Gebühren fordern. Jetzt nocheinmal zur Frage. Das Geld wurde nachweislich vor Erstellen des Inkassoschreibens überwiesen d.h. auch die Wertstellung auf dem Konto des Gläubigers ist vor Erstellen des Schreibens erfolgt. Sind somit die Gebühren gerechtfertigt?
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Nein, diese Gebühren sind nicht gerechtfertigt.
Einfach IB-Schreiben mit dem Vermerk "HF an Gläubiger bezahlt. IB-Gebühren werden verweigert" zurücksenden. Und abwarten. Es wird nichts mehr kommen.
Nicht in die Falle laufen und Verhandlungen führen, dann entstehen nämlich Gebühren.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Für Verhandlungen die Rechtfertigungen zum Inhalt haben, sind keine Gebühren fällig, letztlich ist der sich Rechtfertigende nicht der Auftraggeber
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Wann werden es endlich alle begreifen, daß vor der Titulierung das Inkassobüro nur vermittelnd tätig ist und wenn es vom Schuldner in Anspruch genommen wird, um etwas zu klären, hier der Auftrag einer Wahrnehmung der Interessen des Schuldners ausgelöst wird, der Kosten nach sich zieht ?
Der Schuldner kann sich der Kostentragungspflicht nur dann entziehen, wenn er schweigt oder die Forderung ohne Auftragsauslösung bestreitet. Jedes Ersuchen um Klärung, Stundung oder Teilzahlung löst Kosten aus.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Quatsch!! Wenn ein Schuldner Stellung bezieht,dann hat er dem Inkassobüro keinen Auftrag erteilt
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
@nemo:
Es ist aber schon ein Unterschied, ob du dich mit dem Inkassounternehmen streitest (z.B. die Forderung nicht anerkennst oder Unterlagen anforderst) oder ob du eine Teilzahlung bzw. Stundung aushandelst (was durchaus "gerechtfertigte" Gebühren auslösen kann.) Generell kann man aber nicht sagen, dass der Schriftverkehr mit einem Inkassounternehmen (gerechtfertigte) Gebühren auslöst.
Man kann rechtliche Gegebenheit durchaus als "Quatsch" bezeichnen.
Nun ist mal das Recht so, egal ob es einen logisch erscheint oder nicht.
Jeder Auftrag an das Inkassobüro, etwas "zu klären" löst Kosten aus. Und was das mit den "Unterlagen" soll, ist auch so ein Ammenmärchen. Ich kenne kein IB, das dem Schuldner je irgendwelche Unterlagen übersandt hätte.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Ich denke in diesem Falle, stehen keine Verhandlungen an, der Fragesteller hat darauf hingewiesen, daß gezahlt wurde und wenn er das noch zehnmal macht, kostet das immer noch nichts, angenommen er verhandelt über Raten- oder Teilzahlung mit dem Ergebnis einer Ratenzahlungsvereinbarung, dann sind Geb. für diese Vereinbarung fällig. Das bloße rechtfertigen ist keine Beauftragung
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" Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Friedrich Dürrenmatt)"
Da muss ich Wolfgang widersprechen:
I.d.R. ist es kein Problem, von einem Inkassobüro Unterlagen bezüglich der geltend gemachten Posten anzufordern. Ich hab schon häufig um Unterlagen bitten müssen, weil viele meiner Klienten ihre einfach verbaselt bzw. durch eine Zwangsräumung verloren haben. Bisher habe ich Kopien von Rechnungen, Vollstreckungsbescheiden etc. immer bekommen.
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