Inkassogebühren trotz bezahlter Forderung?

3. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
dgolla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren trotz bezahlter Forderung?

Hallo, ich habe folgende Frage:

Da ich vergessen hatte, eine Rechnung von etwa 200 Euro (inkl. Mahngebühren) zu bezahlen, habe ich nun ein Schreiben von einem Inkassounternehmen bekommen. Dieses fordert zusätzlich 40 Euro Gebühren. Mein Problem ist, dass ich die 200 Euro bereits an den ursprünglichen Gläubiger überwiesen hatte, als der Brief des Inkassounternehmens schon im Briefkasten, aber noch nicht gelesen war. Was soll ich nun tun? Muss ich die Inkassogebühren trotzdem bezahlen oder hätte ich gar die gesamte Forderung von 240 Euro an das Inkassounternehmen zahlen müssen, da die Forderung an dieses abgegeben wurde? Auf meine E-Mail hat die Inkassofirma nicht geantwortet.

Danke für jede Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Komme aus der Inkassobranche

Sei froh das Du die Forderung an den GL und nicht an Inkasso überwiesen hast

Die Gebühren des ext Inkassobüros sind zwar erlaubt werden allerdings aufgrund der inkassounfreundlichen Rechtsprechung nicht eingeklagt

Stell Dich trotzdem auf einige Mahnbriefe ein :
(Vorgehensweise und rechtsprechung)

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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