Inkassogebühren trotz bezahlter Forderung bei falscher Adresse?

13. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)
Inkassogebühren trotz bezahlter Forderung bei falscher Adresse?

Hallo liebes Forum,

ich habe gestern mal ein bisschen quer gelesen im Forum und möchte daher vorab senden wie unglaublich toll ich es finde, dass hier offensichtlich einige einen nicht unwesentlichen Teil ihrer Freizeit opfern um anderen zu helfen! Gerne würde ich hier auch was zurück geben, aber leider habe ich keine Ahnung von rechtlichen Dingen und würde daher idR alles nur noch schlimmer machen.

Nun zum meinem Anliegen:
Wir haben Inkasso Probleme mit einem der 3. größten deutschen Inkasso Unternehmen(wenn ich da Medienberichten Folgen darf), die von einem deutschen CarSharing Unternehmen beauftragt wurden.

Folgendes ist passiert:

-Das CarSharing Unternehmen hat keine Einzugsermächtigung aufs Konto sondern nur auf eine PrePaid Kredit Karte, die nur auszahlt wenn Geld auf der Karte ist.

-Das CarSharing Unternehmen hat zwar die richtige Adresse aber den falschen Namen, da wir umgezogen sind und zusätzlich geheiratet haben. Der Name ließ sich im UserAccount nicht ohne weiteres ändern. Das ist also schon zumindest Anteilig unser Fehler.

-Wir haben im Oktober letzten Jahres angeblich einen Strafzettel wegen falsch Parken im Ausland erzeugt. Ob dies wirklich stimmt können wir nicht nachprüfen, da das Unternehmen nur diese Behauptung aufstellt und uns keinen konkreten Nachweis darüber gibt. Wo und wann falsch geparkt?Lediglich in unserem UserAccount stehen die Kosten in der fremden Währung und das Vergehen in der fremden Sprache.(Laut Google Übersetzter "für ein vergehen im Strassenverkehr", was genau haben wir erst im Zuge unserer Nachforschung rausgefunden)

-Im Dezember hat das Unternehmen angeblich erfolglos versucht das Geld 113,92€ von der Kreditkarte zu buchen, ohne vorher darüber eine Rechnung zu senden.Die könne man ja jederzeit im Useraccount abfragen, als wenn man sich jeden Tag dort einlogt um nach zu sehen ob man evtl. einen Strafzettel verursacht hat.Klar direkt nach einer Fahrt, aber noch Monate später?

-daraufhin hat das Unternehmen zwei Mahnungen per E-Mail gesendet, die aber im Gegensatz zu der fast täglichen Werbung des Unternehmens, im Spamordner gelandet sind. Also vermtl. von einem anderen Mailserver versendet werden. Erst hieß es, sie haben keine Mahnung per Post geschickt, jetzt behauptet das Inkasso es wäre auch per Post verschickt worden(wegen falschen Namen aber niemals angekommen).

-wir haben dann erst Mitte Februar an einem Wochenende von der Forderung erfahren, als wir den Service nutzen wollten und der Account gesperrt gewesen ist. Daraufhin dort angerufen und die Antwort erhalten es lägen unbezahlte Forderungen vor, mehr können Sie gerade nicht sagen(Wochenende).

-Am nächsten Montag dort angerufen und erst dann erfahren um was es eigentlich geht. Im Gespräch mehrfach gefragt: "wurde der Vorfall an ein Inkasso Büro weitergegeben?" Und mehrfach die Antwort erhalten "Nein wurde es noch nicht, wenn sie noch diese Woche zahlen geben wir es auch nicht weiter"

-Dienstag, also direkt am nächsten Tag, haben wir die Forderung 113,92€ überwiesen(wurde aber erst Mittwoch gebucht). Wir sind also definitiv bereit zu zahlen - zumindest für berechtigte Forderungen.

-Ebenfalls am Dienstag ruft das Inkasso Büro bei uns an und behauptet Sie hätten den Fall schon ein paar Tage auf dem Tisch liegen. Ergo die Auskunft vom Unternehmen "wir haben es nicht weitergegeben" war falsch (oder das Inkasso hat gelogen). Sie hätten angeblich schon Briefe geschrieben die aber nicht bei uns angekommen sind und angeblich auch nicht zurück gekommen sind.

-Inkasso ruft in Folge noch häufiger an, wir sagen aber wir haben schon bezahlt (die Hauptforderung) und sehen den Fall damit als erledigt an. Und teilen auch mit, das Sie die falsche Adresse bzw den falschen Namen haben. Sie fordern wir sollen eine Heiratsurkunde senden, was wir nicht gemacht haben weil ich es nicht als unsere Pflicht sehe unseren Namen nachzuweisen - insbesondere da wir schon gezahlt haben.

-Inkasso will weiterhin Inkassogebühren etwa 60€ (zu hoch?)

-Inkasso schickt jetzt Anfang April den ersten Brief der uns erreicht(vermutlich auch wirklich den ersten). Enthalten die 2 Mahnungen des Unternehmens, ein persönliches Anschreiben wo gleich eine Ratenzahlung angeboten wird, ein Ausdruck aus dem UserAccount in fremder Sprache über das unkonkrete Verkehrsvergehen und die Forderung in fremder Währung.
Nicht enthalten sind welche Forderung Sie jetzt eigentlich genau an uns haben(genauer Betrag Inkasso Gebühren und wie die sich zusammen setzen), wie der genaue Betrag der eigentlich Forderung in Euro ist. Also nur "melden Sie sich bis 15.4. wegen einer Ratenzahlung" aber nirgendwo ist erwähnt um welchen Betrag es geht!Es steht auch nirgendwo etwas von Inkasso Gebühren, die wurden bisher nur telefonisch gefordert.



Ich sehe es so, das Sie praktisch erst jetzt erstmalig schriftlich mit uns Kontakt aufgenommen haben, wir aber schon vor zwei Monaten gezahlt haben.Und auch schon am gleichen Tag gezahlt hatten als Sie das erste mal angerufen haben und das es nicht mein Problem ist wenn Sie a)erst Tätig werden wenn wir ganz ohne Ihr zu tun schon gezahlt haben und b) nicht in der Lage sind die richtige Adresse raus zu finden (obwohl wir Sie ihnen mitgeteilt haben).


Was schlagt Ihr vor wie darauf reagieren?
Wieviel teurer kann es für uns werden wen wir warten bis Sie es ggf einklagen?
Wenn Sie es einklagen, besteht die Gefahr eines Schufa Eintrages?


Mit ganz freundlichen Grüßen!

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21 Antworten
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#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sie bestreiten dem Inkasso unternehmen, dass es noch einen Forderung gibt. Schriftlich. Und Fordern das Inkasso auf ihre Daten zu löschen.
Schicken die dann weiter Liebesbriefe, beschweren Sie sich beim Datenschutzbeaftragten des Bundeslandes in dem dass Inkasso tätig ist

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Klingt prinzipiell gut und richtig - aber wenn die dann Ihre Gebühren einklagen wird es für uns ggf noch teurer?
Besteht die Gefahr eines Schufa Eintrages?

Mit einem unberechtigten Schufa Eintrag hatten wir vor einigen Jahren nämlich schon mal harte Probleme. Schufa schiebt es auf das eintragende Unternehmen, das Unternehmen auf die Schufa und wir konnten keinen dringend benötigten Kredit bekommen.HAt einige Monate gedauert den streichen zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
aber wenn die dann Ihre Gebühren einklagen wird es für uns ggf noch teurer?

Das Inkasso selbst kann gar nicht klagen. Das muss dann schon der Gläubiger tun. Und ob der das jemals tut ist fraglich.

Zitat:
Besteht die Gefahr eines Schufa Eintrages?

Wenn die Forderung bestritten wird, dann nicht. Unmöglich ist es natürlich nicht, aber es wäre rechtswidrig.

Zitat:
HAt einige Monate gedauert den streichen zu lassen.

Wenn man das richtig macht (per Gericht via einstweiliger Verfügung), dauert das nur wenige Tage.

Ich würde dem Inkasso per Einschreiben folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Sie behaupten telefonisch, dass es eine Forderung gegen mich gäbe bzw. gegen mich unter meinem vor der Heirat aktuellen Nachnahmen XXX. Ich bestreite das ausdrücklich. Sie werden aufgefordert, unverzüglich binnen 14 Tagen folgendes vorzulegen:
- Rechnungskopie
- Mahnungskopie
- Zustellnachweis von Rechnungen und Mahnungen
- Original-Nachweis des angeblichen Straßenverkehrs-Vergehens
- Vollmacht im Original
Ich untersage Ihnen ausdrücklich weitere telefonische Belästigungen oder persönliche Besuche. Des Weiteren untersage ich die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Ihrer Forderung, die Heiratsurkunde vorzulegen (geht's noch?) komme ich nicht nach.
Bei Weigerung der Vorlage eines belastbaren Beweises, dass ich wirklich ein Straßenverkehrs-Vergehen begangen habe, behalte ich mir die Rückforderung sämtlicher gezahlten Beträge vor."

Ob man dann gegen die vorgeht oder nicht, sei mal dahin gestellt. Aber üblicherweise haben die Probleme, insbesondere nachzuweisen, dass wirklich ein Vergehen vorliegt und von euch verursacht wurde. Selbst wenn die das aber vorlegen, würde ich argumentieren, dass ihr nicht in Verzug gewesen seid. Damit sind die Inkassokosten nicht durchsetzbar. Normalerweise folgt nach eins zwei weiteren Bettelbriefen nichts mehr.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:aber wenn die dann Ihre Gebühren einklagen wird es für uns ggf noch teurer?
Das Inkasso selbst kann gar nicht klagen. Das muss dann schon der Gläubiger tun. Und ob der das jemals tut ist fraglich.


Wieso nicht das Inkasso? Es geht ja lediglich um die Inkasso Gebühren - die Hauptforderung vom CarSharing ist ja schon lange beglichen? Dann wäre doch nach meinem Verständniss das Inkasso zuständig "Ihr Geld" ein zu klagen.







Zitat (von mepeisen):

Selbst wenn die das aber vorlegen, würde ich argumentieren, dass ihr nicht in Verzug gewesen seid. Damit sind die Inkassokosten nicht durchsetzbar.


Naja wir sind in sofern im Verzug gewesen als das Sie (also das Unternehmen) angeblich schon im Dezember Mahnung geschickt haben (die wir nicht erhalten haben).
Und dieses Verkehrsforderung erst im Februar, einen Tag nachdem WIR davon erfahren haben, gezahlt haben.


Zitat (von mepeisen):
Normalerweise folgt nach eins zwei weiteren Bettelbriefen nichts mehr.


Ja, das habe ich im Zusammenhang mit einer Abmahnung schon mal gehört und plötzlich ging es vor Gericht und wir mussten (damals als Hartz4 Empfänger) 300€ mehr bezahlen :(

Was ich sagen will, wir sind gebrannte Kinder und haben irgendwie das Gefühl das jeder der irgendwie Langeweile hat, bei uns vorbeikommt und uns Fragwürdig aber irgendwie rechtlich okay abzocken will.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wieso nicht das Inkasso?

Weil du keinen Vertrag mit dem Inkasso hast. Lediglich der Gläubiger hat einen Vertrag mit dem Inkasso und lediglich er muss das Inkasso auch bezahlen. Der Gläubiger kann eventuell das Geld von dir als Schadensverursacher ersetzt verlangen, aber nur, wenn A) überhaupt ein Schaden entsteht und B) du den verursacht hast und C) der Schaden angemessen ist und D) die Inkassogebühr im Speziellen überhaupt durchsetzbar ist (Stichwort Verzug).
Da aber im Masseninkasso in Deutschland Flatrates üblich sind (Gläubiger bezahlt nie etwas), scheitert es streng genommen bereits an A.
Ich kann nicht in den Kopf der Inkassobüros gucken. Aber es ist auffällig, dass Inkassokosten in Deutschland, sollte man direkt die Hauptforderung zweckgebunden bezahlen, irgendwie nie eingeklagt werden. Jedenfalls ist mir nie eine Klage untergekommen. Mag nichts bedeuten.

Zitat:
Naja wir sind in sofern im Verzug gewesen als das Sie (also das Unternehmen) angeblich schon im Dezember Mahnung geschickt haben (die wir nicht erhalten haben).

Der Gläubiger muss den Versand und den Zugang der Mahnungen nachweisen nach gängiger Rechtsansicht.

Zitat:
Ja, das habe ich im Zusammenhang mit einer Abmahnung schon mal gehört und plötzlich ging es vor Gericht und wir mussten (damals als Hartz4 Empfänger) 300€ mehr bezahlen

Du musst immer unterscheiden zwischen berechtigten und strittigen Forderungen. Ansonsten kann ich zu der Abmahnsache nicht viel sagen. Außer dass die Justiz in den letzten Jahren da aufgewacht ist. Es gab Staatsanwälte, die Strafverfolgungen wegen Merkwürdigkeiten verweigert haben (und das wurde bestätigt) und schließlich gab es da den Redtube-Fall. Das alles hat ein Umdenken bei Gerichten bewirkt. Zumindest einige schauen da mittlerweile extrem genau hin, was da seitens Abmahner behauptet wird und ob das überhaupt schlüssig ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bitte nicht mit dem Inkassounternehmen telefonieren! Das bringt nix!
Ich würde die Forderung vom Inkassobüro schriftlich und nachweislich widersprechen.

Das Inkassounternehmen darf dann nichts an eine Auskunftei melden.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Super, ehrlich tausend Dank! Das Du dir die Zeit genommen hast das verständlich aufzuzeigen.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:Wieso nicht das Inkasso?
Weil du keinen Vertrag mit dem Inkasso hast. Lediglich der Gläubiger hat einen Vertrag mit dem Inkasso und lediglich er muss das Inkasso auch bezahlen. Der Gläubiger kann eventuell das Geld von dir als Schadensverursacher ersetzt verlangen, aber nur, wenn A) überhaupt ein Schaden entsteht und B) du den verursacht hast und C) der Schaden angemessen ist und D) die Inkassogebühr im Speziellen überhaupt durchsetzbar ist (Stichwort Verzug).
Da aber im Masseninkasso in Deutschland Flatrates üblich sind (Gläubiger bezahlt nie etwas), scheitert es streng genommen bereits an A.


Und wegen dieser Flatrates, rücken Sie idR die Vollmacht nicht raus? Oder sonst können die ja einfach Behaupten Sie zahlen was fürs Inkasso?


Zitat (von mepeisen):

Ich kann nicht in den Kopf der Inkassobüros gucken. Aber es ist auffällig, dass Inkassokosten in Deutschland, sollte man direkt die Hauptforderung zweckgebunden bezahlen, irgendwie nie eingeklagt werden.


Wir haben jetzt nicht Zweckgebunden gezahlt, aber ja direkt an den Gläubiger und nicht ans Inkasso(von dem wir zur Zeit der Zahlung ja noch gar nichts wussten).



Zitat (von mepeisen):

Der Gläubiger muss den Versand und den Zugang der Mahnungen nachweisen nach gängiger Rechtsansicht.


Ja, den Versand kann er aber evtl. nachweisen? Zumindest den über E-Mail.
Und für uns wird es wohl schwer bis unmöglich zu beweisen das die im Spamordner gelandet sind und die Mails nur über Handy abgerufen werden, welches den Spamordner nicht mit abruft.

Uns wurde gesagt (vom Inkasso, daher sicher mit Vorsicht zu genießen) es ist bei einem "OnlineService" (als solches sieht sich das CarSharing) ausreicht Rechnungen/Mahnungen per Mail zu versenden?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ne, das mit der Vollmacht hat einen anderen Grund.

Auf der Vollmacht muss eine Unterschrift eines Prokuristen drauf, dass der will, dass dich das Inkasso verfolgt.
So hoch, dass das jemals ein Prokurist zu gesicht bekommt, geht es aber meist nicht in den Firmen. Da hockt ein einfacher Buchhalter und gibt alles weiter, oder die Software macht es automatisch.
Oft bekommt man dann eine Kopie der Generalvollmacht, die das Papier nicht wert ist, worauf sie gedruckt ist.

Leider gibt es keinen Königsweg. Denn Inkasso ist schon was feines bei berechtigten Forderungen. Denn die kosten Unternehmen tatsächlich nur unnötig Zeit, welche sie dann ehrlichen Kunden in Rechnung stellen müßen.

Mich kotzt es jedes Jahr aufs neue an, wenn ich sehe, was für Säumige Zahler dann auf den Bonus meiner Mitarbeiter und auf die Preise am Markt abgewälzt wird.
Auf dem Preis am Markt kann ich das abwälzen, was die anderen auch an Schaden haben. Bin ich schlechter, bekommen es meine Mitarbeiter und ich ab.
Umgekehrt ist es aber heute auch eine Unsitte in vielen Unternehmen, einfach stupide alles direkt ans Inkasso zu schicken, in der Hoffnung, die werden es schon richten.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier eine Gebührenliste was maximal zu zahlen wäre
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Viele gerichte streichen komplett
http://inkassokosten.wordpress.com/

Zitat:
Wieso nicht das Inkasso? Es geht ja lediglich um die Inkasso Gebühren - die Hauptforderung vom CarSharing ist ja schon lange beglichen? Dann wäre doch nach meinem Verständniss das Inkasso zuständig "Ihr Geld" ein zu klagen

Nein, der Gläubiger macht einen Verzugsschaden geltent . nicht die Inkassobude

Mein Fazit : Hier wird mangels Erfolgsaussichten nicht geklagt
Mental trotzdem auf böse Briefe einstellen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Machen Sie sich bitte nicht verrückt.
Hauptforderung wurde von Ihnen bezahlt.
Es ist absolut unüblich, dass ein Inkasso versucht, seine überhöhte Provision einzuklagen.

Wichtig ist nur, dass Sie nachweisen können, dass das Inkassobüro den Widerspruch der Forderung von Ihnen erhalten hat.
Dann darf das Inkassobüro nämlich nichts einmelden bei Schufa und co.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Lifeguard):
Ne, das mit der Vollmacht hat einen anderen Grund.
Auf der Vollmacht muss eine Unterschrift eines Prokuristen drauf, dass der will, dass dich das Inkasso verfolgt.
So hoch, dass das jemals ein Prokurist zu gesicht bekommt, geht es aber meist nicht in den Firmen. Da hockt ein einfacher Buchhalter und gibt alles weiter, oder die Software macht es automatisch.
Oft bekommt man dann eine Kopie der Generalvollmacht, die das Papier nicht wert ist, worauf sie gedruckt ist.


Okay, woran erkenne ich den Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer richtigen?Also sollten Sie mir eine vorlegen muss es eine Vollmacht sein, die auf meinen Namen ausgestellt ist, richtig? Und nicht einfach nur für alle Fälle des Unternehmens XY? Woher weiss ich ob die Unterschrift vom Prokuristen ist oder vom Buchhalter?

Klar ich bin jetzt gerade natürlich befangen - aber ich denke auch wenn es kein Inkasso geben würde, würde sicher alles über Anwälte abgewickelt werden wo dann sicher auch einige anfangen würden(siehe Abmahnungen) mit Tricks mehr Geld zu ergaunern.
Aber in unserem Fall ist es ja so das wir wirklich die Forderung keine 24std, nachdem wir davon erfahren haben, gezahlt haben (was evtl. auch falsch war, aber nun gut).
Ergo hätte das Unternehmen einfach mal ersthaft versucht uns zu erreichen(Brief senden der dann zurück gekommen wäre, oder auch anrufen) dann hätten Sie Ihr Geld sofort gehabt. Und hätten keinen weiteren Stress gehabt.

-- Editiert von themindset am 14.04.2016 00:08

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Hier eine Gebührenliste was maximal zu zahlen wäre
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Viele gerichte streichen komplett
http://inkassokosten.wordpress.com/


Habe mittlerweile aber auch einige Gebührenlisten mit 58 € gefunden.


Die Gerichtsurteile sind aber fast alle von irgendwelchen Amtsgerichten? Gibt es da keine höheren Urteile, auf die man sich ggf berufen könnte?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Wir haben den Brief jetzt, weitestgehend nach Vorlage von mepeisen, verfasst und er geht morgen raus. Bin gespant wie es weitergeht.
Wie lange haben die noch Zeit uns weiter auf die Nerven zu gehen?Also ab wann können wir durchatmen und uns sicher sein das keine Klage kommen wird?

Bei der Abmahnung damals hat es bspw über ein Jahr gedauert, zwischen Vorfall(Verkauf auf Ebay) und schreiben vom Gericht das es zu einer Verhandlung kommt. Das war auch doof, da wir uns natürlich schon in Sicherheit gewogen hatten der Fall wäre erledigt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat:
Wie lange haben die noch Zeit uns weiter auf die Nerven zu gehen?

Solange die wollen. Im Extremfalle also ewig.


Erfahrungsgemäß lassen die es aber bleiben, wenn man nach Eintritt der Verjährung (ab dem 01.01.2020) per Einschreiben die Einrede der Verjährung erhebt.

MAnchmal reicht es auch schon, wenn man vorher einen entsprechend formulierten "Drohbrief" sendet in dem man eine negative Feststellungsklage ankündigt.



Zitat:
Also ab wann können wir durchatmen und uns sicher sein das keine Klage kommen wird?

Eigentlich niemals, weil die auch über unberechtigte Forderungen eine Klage erheben können.
Aber auch hier gilt das oben gesagte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Der Gläubiger muss den Versand und den Zugang der Mahnungen nachweisen nach gängiger Rechtsansicht.


Ich habe gerade diesbzgl. nachgelesen das ein Versand per E-Mail mittlerweile wohl auch in Ordnung geht?
Ich gehe mal davon aus das man in den AGBs des Anbieters bestimmt irgendwo findet, das die Rechnungen per E-Mail kommen und man dem zustimmt.

Aber muss die Rechnung und Mahnung nicht mindestens Euro Beträge enthalten?
Das Inkasso hat uns ja Kopien der Rechnung und Mahnungen geschickt.
-Rechnung vom Ausländischen Unternehmen natürlich alles weder in Deutsch noch Englisch und in fremder Währung.
-Dann eine Leistungsübersicht vom selben Tag von der deutschen Niederlassung - Betrag aber dennoch nicht in Euro.
-1 und 2 Mahnung auf deutsch ohne Euro Beträge.
-Anschreiben des Inkasso - enthält gar keine Beträge.

Wir haben noch mal nachgedacht und den gezahlten Betrag 113,92 € haben wir nur mal telefonisch erfahren. Wir haben nach wie vor nichts schriftliches wo dieser Betrag überhaupt auch nur einmal auftaucht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Und wegen dieser Flatrates, rücken Sie idR die Vollmacht nicht raus?

Doch. Die rücken sie raus. Sie haben da meist einen Stapel Blanko-Vollmachten, die bei Bedarf ausgefüllt werden. Dagegen ist aber auch nichts einzuwenden.

Zitat:
Ja, den Versand kann er aber evtl. nachweisen? Zumindest den über E-Mail.

Er muss den Versand UND den Zugang beweisen. Solange ihr nicht bestätigt, die Mails erhalten zu haben können die auch im Nirvana verschwunden sein.

Zitat:
Uns wurde gesagt (vom Inkasso, daher sicher mit Vorsicht zu genießen) es ist bei einem "OnlineService" (als solches sieht sich das CarSharing) ausreicht Rechnungen/Mahnungen per Mail zu versenden?

Ausreichen tut das auf jeden Fall. Die Aussage ist nicht verkehrt. Aber dass der Verzug ausgelöst wurde, dafür ist der Gläubiger beweispflichtig, wenn der Schuldner das bestreitet...

Zitat:
Mich kotzt es jedes Jahr aufs neue an, wenn ich sehe, was für Säumige Zahler dann auf den Bonus meiner Mitarbeiter und auf die Preise am Markt abgewälzt wird.

Das Grundproblem ist, dass laut BGH das Unternehmen den Zusatzaufwand auf die Preise umlegen muss und gerade nicht auf den Schuldner abwälzen darf. Viel besser wäre es, wenn analog der 40€-Pauschale bei Unternehmern auch gegenüber dem Unternehmer eine Pauschale im Gesetz festgelegt werden würde. Beispielsweise 5€. Das sollte bei entsprechender Automatisierung, die heute möglich ist, durchaus angemessen sein. Ich bin da bei dir. Aber solange die Gesetze und Rechtsprechung so ist, wie sie ist, müssen Unternehmer sich dran halten. 70€ pro Einzelfall und das hochautomatisiert, das ist einfach nur Schwachsinn. Und Inkassos belassen es ja oft nicht bei den 70€. Die erfinden immer noch fleißig Gebühren dazu, die es nicht gibt.

Signatur:

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#17
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Doch. Die rücken sie raus. Sie haben da meist einen Stapel Blanko-Vollmachten, die bei Bedarf ausgefüllt werden. Dagegen ist aber auch nichts einzuwenden.


Gerade hatte ich gedacht ich habe es verstanden....
Wenn die Blanko Vollmachten haben, und das auch okay ist, wozu Frage ich dann nach der Vollmacht im Original? Hatte angenommen die gibt es idR nicht und darum können Sie die nicht rausrücken?



Zitat (von mepeisen):

Er muss den Versand UND den Zugang beweisen. Solange ihr nicht bestätigt, die Mails erhalten zu haben können die auch im Nirvana verschwunden sein.
Zitat:Uns wurde gesagt (vom Inkasso, daher sicher mit Vorsicht zu genießen) es ist bei einem "OnlineService" (als solches sieht sich das CarSharing) ausreicht Rechnungen/Mahnungen per Mail zu versenden?
Ausreichen tut das auf jeden Fall. Die Aussage ist nicht verkehrt. Aber dass der Verzug ausgelöst wurde, dafür ist der Gläubiger beweispflichtig, wenn der Schuldner das bestreitet...


Oh Mist, Haben wir die Mails offiziell erhalten wenn Sie im Spam Ordner gelandet sind?Denn das haben wir dem Unternehmen und auch dem Inkasso ja schon mitgeteilt? Da haben wir Sie ja gefunden - allerdings erst nach dem wir selber rausgefunden hatten das was nicht stimmt und dann explizit danach gesucht haben.Also Mitte Februar.

-- Editiert von themindset am 14.04.2016 10:59

-- Editiert von themindset am 14.04.2016 11:01

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
wozu Frage ich dann nach der Vollmacht im Original?

Aus drei Gründen:
1. Zeit schinden
2. Das Inkasso zu nerven
3. Um auszuschließen, dass das Inkasso ohne Vollmacht unterwegs ist, denn hin und wieder kommt das vor.

Zitat:
Oh Mist, Haben wir die Mails offiziell erhalten wenn Sie im Spam Ordner gelandet sind?

Der Gläubiger kann auch die Zustellung in den Spam-Ordner nicht beweisen. Der Mail-Versand sieht technisch nicht vor, dass dem Absender jemals bekannt wird, ob die Mail jemals angekommen ist. Wenn du aber mitgeteilt hast, die Mail im Spam-Ordner gefunden zu haben, dann wurde sie auch zugestellt, dann kannst du das natürlich später nicht mehr bestreiten.

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#19
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du aber mitgeteilt hast, die Mail im Spam-Ordner gefunden zu haben, dann wurde sie auch zugestellt, dann kannst du das natürlich später nicht mehr bestreiten.


Genau, das haben wir.
Das heißt dann wohl das wir doch besser in den sauren Apfel beißen und doch das Inkasso zahlen bevor es noch teurer wird.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
themindset
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Der Gläubiger kann auch die Zustellung in den Spam-Ordner nicht beweisen. Der Mail-Versand sieht technisch nicht vor, dass dem Absender jemals bekannt wird, ob die Mail jemals angekommen ist.


Habe jetzt auch schon Urteile gefunden die besagen eine E-Mail gilt eigentlich immer als zugestellt und ein Empfang muss nicht bewiesen werden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnungen-per-email-sind-zulaessig-und-koennen-auch-bei-eingang-im-spam-ordner-als-zugegangen-gelten_008073.html

https://www.rechtstipps.de/alltag/themen/geschaeftliche-e-mail-auch-spam-ordner-muss-taeglich-kontrolliert-werden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das heißt dann wohl das wir doch besser in den sauren Apfel beißen und doch das Inkasso zahlen bevor es noch teurer wird.

Das habe ich nicht geschrieben. Es stellen sich immer noch die Fragen, die du aufgeworfen hast und die übrigen Fragen. Beispielsweise deine Erkenntnis, dass du mit all dem nichts richtig anzufangen weist, da die Forderung nicht hinreichend belegt zu sein scheint.

Zitat:
Habe jetzt auch schon Urteile gefunden die besagen eine E-Mail gilt eigentlich immer als zugestellt und ein Empfang muss nicht bewiesen werden.

Du musst deutlich unterscheiden zwischen einer Mahnung und einer Abmahnung.
Bei einer Abmahnung liegt eindeutig ein Rechtsverstoß des Abgemahnten zugrunde. Die Abmahnung selbst ist dann nur noch ein "Good-Will" des Abmahners.
Bei einer Mahnung wegen Nicht-Zahlung verhält es sich genau umgedreht. Zumindest liest man das in den entsprechenden Rechtsmeinungen zu dem Thema.

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