Inkassogebühren unter Vorbehalt zahlen?

27. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Alex80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren unter Vorbehalt zahlen?

Hallo,

ein Inkassobüro (Süd-Westdeutsche Inkasso) fordert von mir Inkassokosten. Die Hauptforderung ist längst bezahlt.
Als der Inkassobrief kam, habe ich die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht abgelehnt. Jetzt kommt wieder eine Forderung, auf meinen Brief bezugnehmend, aber ohne Vollmacht.

Lohnt es sich, die Forderung der Inkassofirma erst einmal unter Vorbehalt zu zahlen und dann die Inkassogebühren zurückzuverlangen?

Danke, Alex

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich denke das ist der falsche Weg. Immerhin zahlen Sie so zunächst und müssen dann wieder Kosten aufwenden, um das Geld zurückzuverlangen. Lassen Sie doch lieber die Gegenseite diesen Schritt tun, wenn Sie ihn für erfolgreich erachtet. Ich denke allerdings nicht, dass hier die Inkassokosten bis zuletzt eingetrieben werden.

Ich würde hier die Forderung erneut zurückweisen. Evtl. beauftragen die dann einen Anwalt und der einen Mahnbescheid, aber dann wird nach einem Mahnbescheid, dem man widerspricht ausgebucht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja logisch !
Wo ist die angeforderte Vollmacht ?
Das wäre aber uncool : Erst die Vollmacht anfordern und dann - sie kommt nicht - doch die inkassoprovisionen zahlen !?
Selbst unter vorbehalt : Hat die Inkassofirma das Geld erst Mal im Sack wird es die €uronen wohl auch nicht mehr zurückgeben !

Nicht mal eine Kopie ist gekommen !
Vollmacht erneut per fax einfordern (§§ 174,410 BGB )
(Nur Orginal mit orginalunterschrift UND MIT
der Forderung ist zu akzeptieren)

1x Hilfreiche Antwort

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