Inkassogebühren zahlen?

21. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lampe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkassogebühren zahlen?

Ich habe von einem Inkassobüro (Infoscore) ein Schreiben bekommen. Ich hatte in einem Supermarkt mit meiner EC-Karte bezahlt, der Betrag konnte aber nicht abgebucht werden. Ich habe nie eine Mahnung erhalten. In dem Schreiben wurde damit argumentiert, dass ich die Rücklastschrift hätte bermerken müssen und dann den Betrag hätte selbstständig überweisen müssen. Stimmt das so? Oder hätte man mich anmahnen müssen?
Für die Ermittlung der Persondendaten sind jetzt zusätzliche Fremdgebühren entstanden. Die Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:
1. Hauptforderung: 31,33
2. sonst. übergebende Kosten Mandant: 3 €
3. 5,12% Zinsen aus 31,33 €: 0,28€
4. Bankermittlung: 16,81€
5. IKU-Gebühren_ 30€
6. Kontoführungsgebühren: 12€

Muss ich alles so an das Inkassobüro überweisen? Oder reicht es, wenn ich die Hauptforderung inkl. Zinsen überweise, allerdings dann auch an das Inkassobüro (weil ich von dem Supermarkt ja keine Bankverbindung habe)? Ich finde 2 Dinge eigenartig, 1. dass ich keine Mahnung bekommen habe und 2. finde ich die weiteren Kosten (4-6) deutlich zu hoch, sind doppelt so hoch wie die Hauptforderung.

Vielen Dank für die Hilfe.

Viele Grüße.

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Post vom Inkassobüro?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Mahnung ist durch das Inkassobüro erfolgt! Eine Mahnung, wie du sie verstehst ist weder erforderlich noch möglich!
Für die nicht gedeckte ELV-Zahlung musste erst durch die Bank die Adressermittlung erfolgen.
Einziger störender Punkt wäre die Kontoführungsgebühr von 12,-€ diese ist weder angemessen noch berechtigt...
Die übrigen Kosten sind angemessen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lampe123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)


Du bist automatisch im Verzug allerdings würde ICH die IKU Gebühren von 30 € sowie die Kontoführungsgebühren von 12 € nicht begleichen !
Bei den Bankgebühren würde ich ebenfalls Abzüge vornehmen
Ich würde die unstrittige Hauptforderung plus 15 € Pauschal für den Lastschriftstorno an den Gläubiger direkt überweisen (nicht ans Inkassobüro) und gegenüber dem Inkasso die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht per fax zurückweisen und den Laden im selben Schreiben ebenfalls darüber in kenntnis setzen das es keine offene Forderung gibt !
Da der rest der Gebühren m.M. n. zwar rechtens aber nicht durchsetzungsfähig ist schläft die Angelegenheit nach einigen obligatorischen Drohbriefen ein
Die Kontonummer findest Du übrigens immer auf dem Rücklastschriftbeleg

p.s
Will man allerdings schnell Ruhe und hat ohnehin schache Nerven sollte man die kompletten Wunschgebühren zahlen
Kein Inkassobüro gibt den Kampf um die Inkassogebührren umgehend auf - Einge konsequenzenankündigende briefe werden kommen - ein Call Agent (Telefoninkasso) könnte ebenfalls versuchen Druck zu machen
Kommt aufs Nervenkostüm an :sweat:


"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

-- Editiert am 21.01.2011 21:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Will man allerdings schnell Ruhe und hat ohnehin schwache Nerven, sollte man die kompletten Wunschgebühren zahlen. Kommt aufs Nervenkostüm an.


Das ist durchaus individuell gesehen auch ein relevanter Gesichtspunkt für eine Entscheidungsfindung.

Bei geringfügigen Summen mache ich z.B. wohl eher keinen Stress, aber bei Abzockversuchen in Bezug auf erhebliche und für mich persönlich heftige Summen kann ich schon auch ordentlich den Aufstand proben, wie mein Vermieter mitbekommen musste -)


-- Editiert am 21.01.2011 22:40

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich wusste gar nicht, dass Infoscore auch ein Inkassobüro ist. Bislang kannte ich das nur als Konkurrenz zur SCHUFA. Da Infoscore also auch Daten über das Zahlungsverhalten speichert, würde ich, wenn alles abgeschlossen ist, eine Eigenauskunft von denen verlangen und im Falle eines ungerechtfertigten Negativeintrags dagegen vorgehen (Aufforderung zur Löschung mit Androhung einer Klage).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Dazu musst du dann darlegen und geltend machen, warum der ärgerliche Vermerk ungerechtfertigt ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Dazu musst du dann darlegen und geltend machen, warum der ärgerliche Vermerk ungerechtfertigt ist.


Braucht in diesem Fall nicht mal substantiiert zu sein ;-))
Forderung ist ja beglichen

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

Und das ist etwas, was auf jeden Fall nachgewiesen werden kann (Kontoauszug etc.) -)

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1x Hilfreiche Antwort

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