Inkassogebühren zahlen oder nicht?

15. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkassogebühren zahlen oder nicht?

Hallo zusammne,

ich weiss es ist öfters durchgekaut worden aber ich habe gemerkt es ist jedesmal anderst, weil es auch um andere Beträge geht.

In diesem Fall ist es so:

Bei einem Versandhaus XYZ blieb eine Rechnung offen und wurde schlicht weg vergessen. Ob alle Mahnungen eingetroffen sind kann man nicht nachvollziehen, da man erst seit ca. einem Monat einen Briefkasten in der neuen Wohnung hat wo auch Briefe ankommen.

Gestern flattert ein Schreiben mit Absender Deutscher-Inkasso Dienst 20085 Hamburg ein mit einer Auflistung

Hauptforderung 48,00 EUR
Mahnkosten der Auftraggeberin 12,00 EUR
Inkassovergütung (inkl. evtl. angefallener Ermittlungskosten) 20,22 EUR
Kontoführungsvergütung mtl. EUR 2,05 7,950% Zinsen p.a. bis 08.09.2006 berechnet werden 6,15 EUR
bereits entstanden 2,42 EUR
abzgl. Zahlung 0,00 EUR

Gesamtbetrag von 88,79EUR

Im Anschreiben steht, dass Sie die Forderung des XYZ Versandhauses übernommen haben und jetzt eben bis zum 24.09.2006 den Gesamtbetrag fordern oder man soll 23,45,- EUR bezhalen und den rest dann in 15,- EUR Raten + Zinsen.

Meine Frage ist jetzt, wie man sich verhält?

1. Dem Gläubiger die 48,- EUR ohne Mahnkosten überweisen und dies Sache ist erledigt?

2. Dem Gläubiger 60,- EUR (Hauptschuld + Mahnkosten) überweisen und die Sache ist erledigt?

Die Inkassogebühren von Insgesamt 28,79 EUR möchte ich nicht bezhaln.

Man will halt keinen Schufaeintrag erhalten, daher wollte ich fragen ob jemand weiss wie das rechtlich vielleicht von statten geht.

Würde mich über baldige Antworten sehr freuen.

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Da auf der Rechnung sicherlich ein Termin zur Bezahlung stand warst Du sicherlich in Verzug.

Daher würde ich die Rechnung+Mahnkosten an den Gläubiger bezahlen und Inkasso informieren, daß der Vorgang abgeschlossen ist.

Gruß

Michael

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#2
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

so habe ich es mir auch gedacht......

das Inkassounternehmen wird sicherlich nicht erfreut sein aber pech gehabt ;)

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Doch, die freuen sich unheimlich, wenn man weiß, wie man ihnen beikommt...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Einen Schufaeintrag kann es aber trotzdem geben.

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#5
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Das ist ja derb, einen Schufaeintrag wenn man seine Schuld begleicht bzw. beglichen hat.......


aber ich spekuliere, dass die 22EUR kein Streitwert sind oder?

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Einen Schufaeintrag kann es aber trotzdem geben.

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Mahnman - wegen was ?
So unwahrscheinlich wie Stoiber im Eminemkonzert

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das will ich Dir gerne sagen, liebe Daniela.
Wenn das Versandhaus einen Vwertrag mit der Schufa hat, wird dort bei Abgabe an das Inkassobüro ein Eintrag veranlasst. Und diese Abgabe ist nunmal erfolgt.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Versandhäuser haben in der Regel nichts mit der Schufa zu tun, sondern eher mit Infoscore.

Selbst wenn, es ging hier ja nur um das Thema Inkassogebühren bezahlen.

Gruß

Mcihael

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Selbst wenn, es ging hier ja nur um das Thema Inkassogebühren bezahlen.



Ach ja?

quote:

Man will halt keinen Schufaeintrag erhalten, daher wollte ich fragen ob jemand weiss wie das rechtlich vielleicht von statten geht.






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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Mahnman - wenns nach Dir ginge wäre halb Deutschland in der Schufa -
Du Schufa Fetischist Du ;)

Dem Inkassobüro würde ich unmittelbar nach begleichung der hauptschuld per email UND Fax den TFFFF BDSG Folterfragenbogen nachschieben
(widerspruch der speicherung und weiterverwendung deiner daten )









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#11
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe mich jetzt nochmal etwas informiert.....

Ich stehe doch in keinem Vertragsverhältnis zum Inkasso-Unternehmen sondern nur im Vertragsverhältnis mit dem Versandhaus.

Also kann ich doch auf die Forderungen vom Inkassobüro pfeifen.

Die Schuld von 49,- EUR werde ich heute dem Versandhaus überweisen und dem Inkassobüro ein Fax schicken, dass die Schuld mit dem Versandhaus beglichen wurde und für mich die Angelegenheit hiermit erledigt ist.

Diese Perspektive ist doch ok oder nicht?

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#12
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Nö. Die Inkassogebühren sind Verzugsschaden.

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#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Aber in dem Moment, in dem das IB die Forderung einem RA zum Einzug (Mahnbescheid) übergibt sind die Inkassokosten nicht mit einklagbar, da der Gläubiger dies auch gleich einem Anwalt hätte geben können (Kostenminderungspflicht)

Gruß

Michael

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nö. Die Inkassogebühren sind Verzugsschaden

---
Dein Pfeifen im Walde kann es auch letzten Endes nicht ändern Mahnman.

Es ist mir bisher kein nachprüfbares Urteil bekannt in welchem der Gläubiger das Inkassobüro bzw dessen RA beauftragt hat um die vom Schuldner im Vorfeld negierten Inkassogebühren ( bei bezahlter HF) zu kämpfen UND gewonnen hat.

Verzugsschaden hin Verzugsschaden her
Gruß
thehellion

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#15
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ich habe das gerade mit Infoscore, HF bezahlt, wobei der Verzug bestritten wurde von uns, werde mal berichten, ob da noch ws kommt-


Gruß

Michael

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Jede Wette Michael32
Die wollen bestimmt ktoauszugskopien haben ;)

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#17
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein,
die haben nach dem Bezahlen geschrieben "vielen Dank für die Zahlung, noch fällig.....EUR...blabla bis ....blabla bezahlen, sonst blabla"

Habe dann noch einmal per Einschreiben Forderung zurückgewiesen und den Rechtsweg empfohlen.

Gruß

Michael

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#18
 Von 
Maybach
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 8x hilfreich)

Bin mal gespannt, was sie auf mein Schreiben sagen werden.....

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
line30
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe im Moment ein ähnliches Problem. Die Hauptforderung ist bezahlt, der Rest bestritten...
Wie ist die Sache bei euch ausgegangen? Wurde noch geklagt oder ist es nur bei der Drohung geblieben?

2x Hilfreiche Antwort

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