Inkassogebühren zahlen oder nicht zahlen?

29. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren zahlen oder nicht zahlen?

Hallo,

Kurz und knapp: wie sieht es aus mit Inkassogebühren wo die Hauptforderungen bezahlt sind.

Letztes Jahr habe ich 4-5 Forderungen
meist um die 100€ Hauptforderungen zweckgebunden bezahlt und angegeben dass ich die Inkassogebühren nicht anerkenne nun nerven mich die Inkassofirmen weiter und wollen ihre eigenen Gebühren noch soll man diese bezahlen für endgültige Ruhe oder nicht?

ist Paigo vorallem und 1-2 Coeo

Danke

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2405 Beiträge, 714x hilfreich)

Wie sieht das "nerven" denn aus? Schon Mahn- und/oder Vollstreckungsbescheide gekommen?

Wie kommst du auf die Idee, dass die IB's nicht zu bezahlen wären?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Es kommen immer Bettelbriefe und die Frist wird verlängert. Ich hatte gelesen dass Inkassokosten vor Gericht nicht durchsetzbar wären deshalb meine Frage

Mahn/Vollstreckung bei keinem der Briefe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
soll man diese bezahlen für endgültige Ruhe oder nicht?

Das muss jeder selber entscheiden.



Zitat (von Vani0000):
Ich hatte gelesen dass Inkassokosten vor Gericht nicht durchsetzbar wären

Da hat man falsches gelesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort



#6
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.

Bei manchen Forderungen habe ich die Hauptschuld direkt an den Gläubiger überwiesen ich hoffe das bringt keine Probleme und manche direkt ans Inkasso wenn ich keine Kontodaten vom Gläubiger hatte

0x Hilfreiche Antwort



#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von Vani0000):
Bei manchen Forderungen habe ich die Hauptschuld direkt an den Gläubiger überwiesen ich hoffe das bringt keine Probleme und manche direkt ans Inkasso wenn ich keine Kontodaten vom Gläubiger hatte

In den Überweisungen hat man eindeutig gekennzeichnet, das die Beträge nur für die Hauptforderung sind?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Vani0000
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja immer angegeben zur verrechnung auf die Hauptforderung

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Gut, dann ist das Problem schon mal vom Tisch.

Jetzt kommt es darauf an, wie konkret die Forderungen entstanden sind und ob es irgendwo rechtskonformen Verzug gab, als das Inkasso eingeschaltet wurde.

Der nächste Punkt, wenn Inkassokosten geschuldet sind, wäre dann ob diese der Höhe nach geschuldet wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.886 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen