Hallo liebe Community,
ich habe aktuell folgendes Problem.
Ich habe letztes Jahr meine Bank gewechselt, und diese hat dann an alle Unternehmen, welche berechtigt sind, bei mir abzubuchen ein Schreiben mit den neuen Bankdaten verschickt. Der HVV (Hamburger Verkehrsbetrieb) hat dies aber nicht anerkannt und den nächsten Beitrag noch vom alten Konto abbuchen wollen. Nun habe ich es leider versäumt, da sofort auf das Schreiben vom HVV zu reagieren, dass nichts abgebucht werden konnte. Nach einem Weiteren Schreiben vom HVV habe ich den fälligen Betrag am 06.11.2015 (ein Freitag) an den HVV überwiesen. Am 09.11.2015 (Montag) erhielt ich dann ein Schreiben vom Inkassounternehmen (Datum auf dem Schreiben: 04.11.15), welche die Forderung der HVV einfordern wollten. Ich habe denen geschrieben, dass die Zahlung an den HVV bereits erfolgt ist und ich ihr Schreiben als gegenstandslos betrachte.
Daraufhin kam dann ein Brief von einem Anwalt, welche dann die Inkassogebühren einfordern wollte.
Diesen habe ich dann eine Mail inklusive eines Screenshots von der, von mir getätigten Überweisung, gesendet und mitgeteilt, dass aus meiner Sicht kein Anspruch auf die Gebühren besteht, da, zum Zeitpunkt des Erhalts des Schreibens, keine Forderung mehr bestand.
Ich erhielt dann eine Antwort, dass das Geld beim HVV am 09.11.15 eingegangen ist und das Schreiben vom Inkassounternehmen bereits am 04.11.15 rausging und somit die Gebühren gerechtfertigt wären.
Meine Frage ist nun: Befinde ich mich im Recht? Ist das Thema erledigt, da die Forderung längst bezahlt ist? Oder muss ich diese Gebühren trotzdem zahlen?
Vielen Dank und viele Grüße
Inkassogebühren zahlen trotz Begleichung der Hauptforderung?
6. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. April 2016 | 20:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren zahlen trotz Begleichung der Hauptforderung?
Post vom Inkassobüro?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 6. April 2016 | 22:07
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6391x hilfreich)
Eine Klage expl wg Inkassogebühren ist extrem wenig wahrscheinlich
Dies gilt selbst dann wenn der Schuldner in Verzug gewesen sein sollte
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