Inkassokosten + Gerichtsvollzieher

2. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)
Inkassokosten + Gerichtsvollzieher

Hallo,
ich habe wieder einmal eine Frage, da ich mich dank euch ja nun doch sehr weitergebildet habe zum Thema Inkasso und unrealistische Forderungen, bin ich ja nun auch ein wenig "patzig" wenn die mich über den Tisch ziehen möchten :( Nun habe ich folgende Situation:
EOS möchte eine (angeblich titulierte) Forderung beitreiben, ich glaube denen sogar das es die Forderung gibt, (meine Mutter war ja einst so freundlich meinen Namen zu nutzen) und ich habe ja seither immer brav meinen Namen unter die EV gesetzt, weil ich nicht eingesehen habe anderer Leute Kram zu bezahlen, ohne zu schauen wofür ich da unterzeichne. Ist dumm ich weiss...jetzt zahl ichs ja doch ;)
So nun schreibe ich also alle Gläubiger an, bitte um Forderungsaufstellung und Titel in Kopie und biete ihnen Vergleiche an...so auch hier, ich möchte den Titel in Kopie haben um a) zu sehen ob er tatsächlich auf meine Adresse ausgestellt wurde, oder auf die der Frau Mama... und b) um zu sehen ob die Herrschaften den denn wirklich haben, gerade EOS ist da ja mit vorsicht zu genießen...so die Antwort von EOS war:

wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom XXX. In der Anlage überlassen wir Ihnen wunschgemäß eine aktuelle Forderungsaufstellung. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass uns ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 28.02.2000 mit der Geschäftsnummer XXX gegen Sie vorliegt. Dieser ist rechtsstaatlich ergangen und Ihnen von Amtswegen zugestellt.

Sollten Sie nicht mehr in Besitz einer Ausfertigung sein, können Sie einen Aktenausdruck beim oben genannten Gericht unter der genannten Geschäftsnummer anfordern.

Super, da denke ich mir doch...EOS hat den Titel auch nicht!

Die Forderungsaufstellung hat mich auch mal eben Schlucken lassen, ich bin ja der Ansicht die meisten Zinsen sind verjährt...ich poste die Aufstellung hier einmal rein, evtl. hat von euch jemand eine Ahnung was die Herrschaften real zu bekommen hätten.
Und nun die wichtigste Frage....wenn die nun generell nicht von dem Betrag abgehen, wäre es dann klug den Gerichtsvollzieher kommen zu lassen? Der möchte ja nur die Hauptforderung oder? EOS müsste dann ja die Zinsen etc nochmal seperat einklagen oder irre ich mich jetzt?

Ich möchte diese Forderung nicht zahlen :(

Forderungsaufstellung
In Sachen Deutsche Telekom AG

Friedrich-Ebert-Allee 140

D - 53113 Bonn
gegen XXX
Datum: 02.12.14

Vorgangsnummer: XXX

Seite:1 / 2

Datum Buchungstext Zahlung Hauptforderung Kosten Zinsen
09.12.99 Hauptforderung Mandant 161,62
09.12.99 9,5% Zinsen aus 161,62 € vom
03.12.99 bis 19.12.99
0,68
09.12.99 Inkassogebühren incl. MWST 20,76
12.01.00 Gerichtskosten Mahnbescheid 12,78
12.01.00 Gebühren Mahnbescheid 34,10
22.02.00 Gebühren Vollstr.Besch.m.MWST, 17,08
13.06.00 Gebühr Zwangsvollstreck.m.MWST 13,64
13.06.00 9,5% Zinsen aus 161,62 € vom
20.12.99 bis 13.06.00
7,42
29.06.00 Gerichtsvollzieherkosten 7,41
23.08.00 Gebühren EV-Antrag mit MWST 13,64
07.09.00 Gerichtsvollzieherkosten 23,11
31.12.01 9,5% Zinsen aus 161,62 € vom
14.06.00 bis 31.12.01
23,79
20.08.04 Ermittlungskosten 8,30
25.07.05 Ermittlungskosten 12,50
06.12.05 Gebühr Zwangsvollstreck.m.MWST 13,92
27.12.05 Gerichtsvollzieherkosten 18,00
17.01.06 Ermittlungskosten 12,50
31.12.07 4.00% Zin.aus 12.78(10) 4,00
31.12.07 4.00% Zin.aus 34.10(11) 10,66
31.12.07 4.00% Zin.aus 17.08(15) 5,33
31.12.07 9,5% Zinsen aus 161,62 € vom
01.01.02 bis 31.12.07
92,14
10.02.09 Ermittlungskosten 12,50
16.03.09 Gebühr Zwangsvollstreck.m.MWST 14,28
04.05.09 Gerichtsvollzieherkosten 19,50
01.07.09 Gebühren EV-Antrag mit MWST 19,28
03.08.09 Gerichtsvollzieherkosten 3,00
28.02.13 Ermittlungskosten 14,70
27.11.14 Gerichtskosten
Vermögensauskunft
4,50


Forderungsaufstellung
In Sachen Deutsche Telekom AG

Friedrich-Ebert-Allee 140

D - 53113 Bonn

Seite:2 / 2

Datum Buchungstext Zahlung Hauptforderung Kosten Zinsen
02.12.14 9,50% Zinsen aus 161,62 € vom
01.01.08 bis 02.12.14
106,28
02.12.14 4,00% Zinsen aus 12,78 € (10) vom
01.01.08 bis 02.12.14
3,54
02.12.14 4,00% Zinsen aus 34,10 € (11) vom
01.01.08 bis 02.12.14
9,44
02.12.14 4,00% Zinsen aus 17,08 € (15) vom
01.01.08 bis 02.12.14
4,73
Salden: 161,62 295,50 268,01

Gesamtforderung aus Salden 725,13 €


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wegen dem Titel: Ich würde hier nun das Aufsichtsgericht informieren, dass die offensichtlich gar keine vollstreckbare Ausfertigung des Titels vorliegen haben. Das Aufsichtsgericht möchte hier prüfen, ob hier Betrugsversuche vorliegen und ob das Inkasso überhaupt noch fachlich und sachlich in der Lage ist, Inkassodienstleistungen zu erbringen. :-)
Dann bekommst auch die Titelkopie vorgelegt ;-)

quote:
wenn die nun generell nicht von dem Betrag abgehen, wäre es dann klug den Gerichtsvollzieher kommen zu lassen?

Das kommt auf den GV an. Mancher GV streicht von sich aus himmelschreienden Unfug bereits. Mancher nicht. Ich würde anders vorgehen: Die nicht nachvollziehbaren Posten reklamieren und denen Gelegenheit zur Korrektur geben. Verweigern sie die Korrektur, negative Feststellungsklage via Anwalt.

Beispielsschreiben an EOS, wie ich es formulieren würde: "Wertes Inkasso. Aufgrund Ihrer Weigerung, mir mittels Kopie nachzuweisen, dass Sie überhaupt einen Titel vorliegen haben, habe ich mich beim Aufsichtsgericht beschwert. Ich bestreite einstweilen, dass es einen Titel gegen mich gibt. Sie erhalten jedoch Gelegenheit, mir die Rechtmäßigkeit der Forderung durch Vorlage der Titelkopie und des Titel-Zustellnachweises z bewesen. Vorab sei Ihnen bereits nahe gelegt, umgehend alle verjährten Zinsen, frei erfundene Ermittlungskosten und nicht mittels Rechnung nachgewiesene Gerichts- oder Gerichtsvollzieherkosten zu streichen. Andernfalls werde ich hiergegen auf Ihre Kosten mittels Anwalt vorgehen."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.12.2014 13:06

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

Vielen Dank :) Ich habe das einfach mal frech so geschrieben, wie Du geraten hast...
Ich verstehe eben die ganze Berechnung eben nicht...Zinsen sind laut dem Schreiben erst ab 2008 aufgeführt, aber 295 Euro bei den Salden tauchen in der Vorrechnung nicht auf...ich habe diese Seite entdeckt
http://www.inkasso-direct.de/inkasso-news/
und hier heisst es ja:

Darüber hinausgehende, also von Nr. 7000 ff. VV RVG nicht ohnehin erfasste, weitere pauschale „Gebühren" (z. B. „Kontoführung", „Identitätsfeststellung", „Evidenz" etc…) sind ab heute nicht mehr nur zweifelhaft, sondern unstatthaft und können als Verstoß gegen gesetzliche Verpflichtungen betrachtet und daher unter anderem von Aufsichtsbehörden geahndet werden.

Das führe ich immer fein mit an, schauen wir einmal was hier heraus kommt...

-----------------
""

-- Editiert Nicolechen am 02.12.2014 21:07

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Unabhängig mal davon ob diese Kosten durchsetzungsfähig waren oder nicht :

Ist das versuchte Einfordern von diversen in der Vergangenheit angefallen Märchengebühren noch rechtens oder nicht ?

Der Inkassoladen wird evtl darauf hinweisen das die xy Gebühren in den vergangenen Jahren angefallen sind und somit noch angeblich zu zahlen sind

quote:
Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass uns ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom 28.02.2000 mit der Geschäftsnummer XXX gegen Sie vorliegt. Dieser ist rechtsstaatlich ergangen und Ihnen von Amtswegen zugestellt.

Sollten Sie nicht mehr in Besitz einer Ausfertigung sein, können Sie einen Aktenausdruck beim oben genannten Gericht unter der genannten Geschäftsnummer anfordern.

Super, da denke ich mir doch...EOS hat den Titel auch nicht!


Vermutlich können die nicht ohne einen gewissen Aufwand zu betreiben eine Titelkopie vorlegen aber es scheint tituliert zu sein (Stichwort Geschäftsnummer )

Wenn Du EOS einen Vergleich anbietest dann sind doch die ganzen Gebühren ohnehin nicht relevant
Du willst ja wesentlich mehr einsparen als nur die diversen Mächengebühren

Das ist Nebenkriegsschauplatz


-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

ja ich hatte vor einen Vergleich anzubieten, daher habe ich ja um alles gebeten...aber hier tue ich mich wirklich schwer denn ich habe EOS Safe angeschrieben und die Antwort von "Schneller Inkasso" bekommen...
Ich schreibe in diesem Fall jetzt das Amtsgericht an, die können mir ja viel erzählen von Hauptforderungen ohne Titel, mal abgesehen davon das ich derer Schreiben 6 hier habe...ein Betrag höher als der andere, alle im selben Jahr oder im Abstand von 1 Jahr.
Meine Mutter hat ja viel ******* gemacht, aber selbst die bekommt bei ausstehenden Beträgen von der Telekom auf meinen Namen dann keinen Anschluss mehr!
Ich warte einmal ab was mir das Amtsgericht dazu sagen kann, ich ärgere mich nur über mich selbst, das ich mich nicht schon viel früher mit der Misere befasst habe.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich habe EOS Safe angeschrieben und die Antwort von "Schneller Inkasso" bekommen...


Gibt sich Schneller als neuer Forderungsinhaber aus ?

Falls nein - von wem wurde der Inkassoladen Schneller beauftragt ?
Von EOS ?

quote:
und ich habe ja seither immer brav meinen Namen unter die EV gesetzt, weil ich nicht eingesehen habe anderer Leute Kram zu

Wann hattest Du die letzte EV abgegeben ?



-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 03.12.2014 09:19

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Folgendes Einschreiben würde ich an Schneller Inkasso schicken: "Wertes Inkasso. Ich setze Ihnen hiermit eine Frist von 14 Tagen, mir zur Prüfung folgendes vorzulegen: Titelkopie, Zustellnachweis des Titels, detaillierte Forderungsaufstellung (bereinigt um verjährte Teile), Vollmacht im Original oder Abtretungsurkunde. Bei Weigerung oder fruchtlosem Versäumen der Frist werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt mit negativer Feststellungsklage beauftragen."

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nicolechen
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 121x hilfreich)

also ich habe von EOS die Zahlungaufforderung bekommen, habe dann am 27.11.2014 an abwicklung@eos...in etwa folgendes geschrieben:
"ich habe eine Zahlungsaufforderung mit oben genannter Aktennr. von Ihnen erhalten, ich benötige eine detailierte Forderungsaufstellung, als auch den Titel in Kopie von Ihnen um die Rechtmäßigkeit prüfen zu können"

So...und dann kommt das kuriose...als Antwort kommt
Sehr geehrte Frau XXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 27.11.2014. In der Anlage überlassen wir Ihnen wunschgemäß eine aktuelle Forderungsaufstellung. Weiterhin teilen wir Ihnen mit, dass uns ein Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Euskirchen vom XXX mit der Geschäftsnummer XXX gegen Sie vorliegt. Dieser ist rechtsstaatlich ergangen und Ihnen von Amtswegen zugestellt.

Sollten Sie nicht mehr in Besitz einer Ausfertigung sein, können Sie einen Aktenausdruck beim oben genannten Gericht unter der genannten Geschäftsnummer anfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Julia Schönberger
Sachbearbeitung
Schneller-Inkasso
Wichernstr. 2
76185 Karlsruhe
Telefon +49 (0) 721 / 530 712-38
Telefax +49 (0) 721 / 530 712-20
E-Mail sachbearbeitung@Schneller-Inkasso.de
Internet www.schneller-inkasso.de
Schneller-Inkasso
Inh. Herbert Schneller e.K.
Registergericht: AG Mannheim (HRA 702937)
Rechtsdienstleistungsregister: E 371a/OZ.:252 AG Karlsruhe
USt-ID-Nr. DE 148 515 131
Wir verwenden aktuelle Virenschutzprogramme. Wir haften nicht für Schäden, die dem Empfänger durch diese E-Mail entstehen könnten. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die rechtliche Verbindlichkeit für den Inhalt dieser E-Mail ausschließen. Sind Sie nicht der beabsichtigte Empfänger dieser E-Mail, teilen Sie uns dies bitte mit und löschen die E-Mail. Vielen Dank.

Jetzt ist das dann die emailadresse "sachbearbeitung@Schneller-Inkasso.de" und nicht mehr EOS, noch dazu ist es eine komplett andere Bearbeitungsnummer als von EOS und wieder keine Kopie des Titels :( Ich habe am 27.11 allerdings nur EOS angeschrieben...eine Abtretung wurde mir nicht bekannt gegeben, wie gesagt die schriftliche Forderung kam von EOS. Ich habe nun das Amtsgericht gebeten mir alle Abschriften von aufgeführten Bearbeitungsnummern zuzusenden, dann sehe ich ja ob das alles wahrheitsgemäß ist und wer ggf. hier Bevollmächtigt ist.

Meine EV läuft im Juni 2015 aus, ich hatte jetzt nicht vor diese noch einmal abzugeben und wollte mich gerne mit allen geeinigt haben bis zu diesem Datum, ich war auch wirklich der Meinung das es klappt, gerade weil Creditreform etc. Verständnis aufbringen...aber bei manchen fühlt man sich wie don quichotte und dazu noch veräppelt :(

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Fordere mit Nachdruck von diesem Inkassobüro die Titelkopie an, sowie Vollmacht/Abtretungsurkunde und dann sieht man weiter. Tu einfach mal so, als seien das getrennte Fälle. Und falls die sich weigern, ab zum Anwalt und negative Feststellungsklage erheben. Spätestens dann müssen die reagieren.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen