Inkassokosten + Rechtsanwaltsgebühren ?

31. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Inkassokosten + Rechtsanwaltsgebühren ?

Hallo,

ich hatte vor einigen Monaten eine Rechnung i.H.v. 59,95 EUR verbummelt, worauf auch keine Erinnerung mehr kam.

Vor ein paar Wochen kam ein Inkassoschreiben von Sirius Inkasso, diese zu den 59,95 EUR nochmals 39,00 EUR haben wollten.

Aufgelistet wiefolgt:

Hauptforderung: 59,95 EUR
Kosten 0,00 EUR
Zinsen 0,55 EUR
Inkassovergütung 39,00 EUR

Ins. 99,50

Da ich jedoch länger nicht zuhause war, war neben dem Inkassoquatsch ein Schreiben vom Rechtsanwalt zur gleichen Sachen mit bei.

Dieser möchte zu den 99,50 EUR nochmals 70,20 EUR haben. Ins. 169,83 EUR.

Die Frage stellt sich nun, ob ich IK + RA bezahlen muss oder aber nur dem RA ?

Ich würde dem RA nur die reine Hauptforderung nebst seiner Vergütung überweisen.



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-- Editiert XD5 am 31.10.2013 16:54

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Natürlich muss man diese Kostendopplung nicht hinnehmen und kann sie getrost ignorieren.

quote:
Ich würde dem RA nur die reine Hauptforderung nebst seiner Vergütung überweisen.

Gegen Anwaltsgebühren zur Wehr zu setzen ist u.U.l etwas schwieriger, daher kann das eine vernünftige Lösung sein. Im Verwendungszweck klar machen, wofür das Geld ist (HF + Zinsen + RA-Gebühren) und alle weiteren Bettelbriefe ignorieren, einem Mahnbescheid widersprechen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vorgerichtliche Inkassogebühren sind grundsätzlich nicht zusätzlich zu den RA Gebühren durchsetzungsfähig ( und umgedreht)

Wobei sich die 70,20 Gebühren auf die "neue" Hauptforderung von 99,50 beziehen
D.h der RA trickst doppelt ;)
Ein richtiger Schlawiner eben


Ergo : Überweise gerundet 100 € ans Inkassounternehmen - zweckgebunden ( Nur hauptforderung und Inkassokosten)

Eine Klage expl wg den RA Gebühren halte ich für absurd
Am Besten du postest nochmal wenn der RA sich wieder meldet


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 01.11.2013 11:38

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#3
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
ich hatte vor einigen Monaten eine Rechnung i.H.v. 59,95 EUR verbummelt,

Das kann vorkommen.


quote:
worauf auch keine Erinnerung mehr kam.

...was natürlich nett gewesen wäre, aber wozu keine Verpflichtung besteht, wenn die Fälligkeit gegeben war.


quote:
Vor ein paar Wochen kam ein Inkassoschreiben von Sirius Inkasso, diese zu den 59,95 EUR nochmals 39,00 EUR haben wollten.

Na ja, die 39 Euro sind zwar nicht in Ordnung, aber was hat Dich daran gehindert auf dieses Schreiben die Hauptforderung zuzüglich Verzugsschaden an den Gläubiger zu überweisen?


quote:
Da ich jedoch länger nicht zuhause war, war neben dem Inkassoquatsch ein Schreiben vom Rechtsanwalt zur gleichen Sachen mit bei.

Wie lange hast Du denn den "Inkassoquatsch" unbeantwortet "reifen" lassen?

Auf jeden Fall hast Durch Dein Verhalten einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet, jetzt deutlich mehr bezahlen zu dürfen.


VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

-- Editiert Roland-S am 01.11.2013 13:53

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#4
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

So, guten Abend.

Ich war ca. 5 Wochen in den Staaten.

In der Zeit kam das Inkassoschreiben. Zwischen im IK und dem RA Schreiben lagen gerade knapp 2 Wochen auseinander.

Meine Überlegung wäre nun, dem Händler die 59,95 plus 2 EUR Zinsen zu zahlen.

Dann wären die IK und RA Gebühren offen.

Ich wüsste nun nicht, ob der RA für 170 EUR mir ein gerichtliches Mahnverfahren ansetzt.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ob er das tut oder nicht, kann keiner beantworten. Ein Mahnbescheid kostet nicht viel und manchmal wird es probiert.
Anwaltsgebühren sind nur selten nicht erstattungsfähig. Nur beides auf einmal (Anwalt+Inkasso) geht nicht. Eins von beiden muss man schon akzeptieren.
Man hätte den Briefkasten halt von jemand Vertrauenswürdigem leeren lassen sollen.

Wenn du überweist, dann mit passendem Verwendungszweck, der klar stellt, wofür das Geld ist.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Wobei sich die 70,20 Gebühren auf die "neue" Hauptforderung von 99,50 beziehen
D.h der RA trickst doppelt
Ein richtiger Schlawiner eben


Angenommen, ich ziehe die Gebühren des Rechtsanwaltes auf den Wert der Hauptforderung auf 59,95 runter, sind dann immer noch 70,20 EUR für den RA gerechtfertigt? Oder müsste die Gebühr dann entsprechend nach unten korrigiert werden?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Gebühr berechnet sich anhand einer Tabelle. Da gibt es als unterste Kategorie "Streitwert zwischen 0 und 500€". Insofern ist es für die rechtsanwaltsgebühren egal, ob der Streitwert nun 99€ beträgt oder 59€ oder 499€.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)

Sooooo.... vor ca. einer halben Stunde rief mich doch tatsächlich ein Callcenter Mitarbeiter von der Kanzlei an und forderte mich auf, 39 EUR Inkassokosten zu zahlen da ich ansonsten einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalte.

Auf meinen Einwand, Inkassokosten nicht zahlen zu müssen, da ich ja bereits die HF nebst RA Gebühren gezahlt hab, kommentierte der CC MA lediglich mit Verzugsschäden, diese ich zu tragen hätte.

Ich habe ihn jetzt telefonisch mitgeilt, dass ich ab sofort keine Anrufe mehr wünsche und mir alles nur noch schriftlich mitgeilt werden soll.



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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Richtig reagiert. Behalte deinen Briefkasten im Auge und berichte mal, ob noch einmal was passiert.

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-- Editiert mepeisen am 16.12.2013 11:00

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