Hallo,
ich habe vor 2 Jahren über einen Onlineshop Staubsaugerbeutel im Wert von € 17.95 gekauft. Die Ware kam und ich war in dem Glauben der Betrag wird über meine Kreditkarte abgebucht. Jetzt knappe 2 Jahre später bekomme ich von der Euro Treuhandinkasso Post eine Mahnung ich solle insgesamt € 56,00 bezahlen.
Auf meine Rückfrage hin, habe ich eine Rechnungskopie erhalten, auf welcher "auf Rechnung " stand. Ob ich vor 2 Jahren die Rechnung erhalten habe, weis ich nicht mehr. Ich habe daraufhin den Rechnungsbetrag zzgl. 5€ Mahngeb. bezahlt. Die Inkasso hat trotz meinem Hinweis, das diese Zahlung die Hauptforderung betrifft mit ihren Kosten verrechnet und fordert jetzt inzwischen weitere € 66,53 von mir. Was tun? Kann mir jemand weiter helfen?
Lg
Arielle05
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Inkassokosten - Was tun?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hast du deine Kreditkartendaten dort angegeben?
wenn ja bist du sicher, das dort nicht auch abgebucht wurde?
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das läßt sich nicht mehr nach voll ziehen. Ich kaufe häufiger übers Internet und mach immer alles per Kreditkarte.
Da angeblich nicht. Wie gesagt, die Rechnungskopie besagt Kauf auf Rechnung.
Den Auftrag hab ich damals nicht ausgedruckt. Vom Konto /Kreditkartenkonto wurde nichts abgebucht. Das hab ich aber vor 2 Jahren nicht kontrolliert. War da einfach zu nach lässig. Habe aber nie eine Mahnung oder der gleichen erhalten. Erst jetzt vom Inkasso.
LG
arielle05
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quote:Falls die Rechnung tatsächlich noch offen war hätte ich ebenso reagiert
Ich habe daraufhin den Rechnungsbetrag zzgl. 5€ Mahngeb. bezahlt
quote:
Die Inkasso hat trotz meinem Hinweis, das diese Zahlung die Hauptforderung betrifft mit ihren Kosten verrechnet
Du hast die Summe auf das Konto des INkassoladens überwiesen mit einem entsprechenden Hinweis im Überweisungsträger ?
Falls ja - dann bist Du aus dem Schneider denn der Inkassoladen kann nicht mehr gem BGB 367 verrechnen.
Siehe : BGB 367.1
p.s
Die vom IB begehrten Gebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
lg
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-- Editiert am 08.11.2009 21:56
Bis zu welcher Höhe kann das Inkasso Unternehmen denn Gebühren geltend machen? Sind die Gebühren einklagbar?
lg
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Zitat:Bis zu welcher Höhe kann das Inkasso Unternehmen denn Gebühren geltend machen?
In jeder Höhe darf das IB Inkassogebühren geltend machen
Inkassogebühren werden vor Gericht meistens erheblich dezimiert bzw sogar ganz gestrichen
quote:<hr size=1 noshade>Sind die Gebühren einklagbar? <hr size=1 noshade>
Mir ist kein Fall bekannt wo dies erfolgreich durchgezogen wurde
Mit den 5 € Mahngebühren ist der GL gut bedient
Hier ein aktuelles Urteil
quote:<hr size=1 noshade>“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat, kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ).
(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 in dem Rechtsstreit
xxxxxx
Geschäftsnr. 8 C 118/09) <hr size=1 noshade>
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-- Editiert am 09.11.2009 21:57
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