Inkassokosten. Wie hoch?

19. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
thito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Inkassokosten. Wie hoch?

Hallo,

diese Woche erhielt ich ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei Füllborn. Darin steht es gäbe einen Vollstreckungsbescheid seit 2001! und ich möchte doch bitte bezahlen.

Die Aufstellung lautet:
Hautforderung 282,57€
bisherige Kosten 442,01€
Zinsen 188,81€
Summe 913,39€

Nun, ich kramte nach und stellte fest dass ich bereits 2008 ein Schreiben von denen bekam. Ich antwortete damals mit der Bitte um eine Forderungsaufstellung da als Gläubiger Real Inkasso angegeben war, womit ich nichts anfangen konnte. Ich hatte mir auch notiert dass ich nichts mehr hörte und dann telefonisch den Gläubiger erfahren wollte. Hat man mir nicht gesagt da ich wohl eine Hinhaltetaktik versuche. Zumindest sehe es danach aus…
Somit war ich auch nicht bereit einen Euro zu überweisen, schrieb noch einmal mit dem Hinweis auf das Telefongespräch zurück und hörte nun zwei Jahre nichts.

Nun weiss ich nicht so ganz wie ich mich verhalten soll. Wenn die Forderung berechtigt ist, dann habe ich diese natürlich zu bezahlen. Die Höhe scheint mir jedoch ungerechtfertigt.

Nach etwas Suche scheint es schon eine Kostendeckelung zu geben welche sich nach der RVA richtet. So wie ich verstanden habe muss man sich aber daran nicht halten. Scheint auch davon abhängig zu sein ob ein Titel besteht.

2001 war ich tatsächlich nicht flüssig und nehme daher an dass schon etwas dran sein wird. Bin aber eben nicht sicher. Einfach so zahlen ohne zu wissen wofür möchte ich nicht. Und schon gar nicht den Lohn dieser frechen Person die mir keine Auskunft erteilen wollte.

Ich habe nun erneut um eine Forderungsaufstellung gebeten incl. Kopie des Vollstreckungsbescheids.

Ich frage mich auch ob ich nicht einfach vollstrecken lassen soll. Sofern ein Titel besteht, enthält dieser ja sicher auch einen Betrag welcher irgendwo bei 300€ sein sollte. Ich nehme an bei einer Pfändung vor Gericht muss man auch vernünftige Kosten angeben.

Wäre nett wenn der ein oder andere einen Tipp für mich hat.

Gruß Thorsten


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

Hallo,

Die Aufstellung lautet:
Hautforderung 282,57€
bisherige Kosten 442,01€
Zinsen 188,81€
Summe 913,39€

Zahlen würde ich ( vorrausgesetzt die Forderung besteht)
Hautforderung 282,57€
und die Zinsen auf 282,75€ vom 1.1.07 bis heute ( ca 50€)
evtl. aktuelle Kosten des RA noch.

Auf alles andere die Einrede der Verjährung aussprechen und nach Zahlung die Herausgabe des entwerteten Titels fordern.
Ansonsten mit einer Vollstreckungsgegenklage drohen.

So könntest du am günstigsten aus der Sache rauskommen.

Oder alternativ einen Vergleich anbieten
Aber nur auf die Summe ohne die verjährten Teile.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 19.06.2010 08:19

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.06.2010 16:27:06
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 52x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Was verstehst du unter

quote:bei einer Pfändung vor Gericht

?

Hallo,
dass der Gläubiger bei Gericht den Vollsteckungsantrag einreicht um zb. eine Lohnpfändung zu erwirken. Vermutlich habe ich mich falsch ausgedrückt.

Gruß Thorsten

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@actrostom hat bereits wichtige Hinweise gegeben
Fragen
Wie sieht Deine Schufa aus ?
Warum wurde - aus deiner Sicht - trotz Titel bisher nicht vollstreckt ?

lg

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#5
 Von 
thito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich warte gerade auf eine Schufe Selbstauskunft. Ich hatte aber offene Sachen die nun alle beglichen sein sollten.

Warum nicht vollstreckt wurde weiss ich auch nicht, nehme aber an dass der Verdienst zu gering ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hintergrund meiner Frage ist folgender :
Je schlechter Deine Auskunft desto vergleichsbereiter ist die Gegenseite.
Weitere Beitreibungsmaßnahmen sind für die Gegenseite mit weiteren evtl uneinbringbaren Kosten verbunden

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thito
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ach so, na dann wird das Ergebnis nicht so berauschend sein. Vor etwa 3 Monaten habe ich den Betrag beglichen. Bleibt ja zwei Jahre gespeichert.

Vielen Dank erstmal für die Tipps. Mal sehen was ich von denen jetzt hören werde.

Gruß Thorsten

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