Inkassokosten - Soll ich die Inkassogebühren bezahlen oder soll ich sie ignorieren?

15. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
dantelareasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten - Soll ich die Inkassogebühren bezahlen oder soll ich sie ignorieren?

Hallo Zusammen,
Ich habe die offene Forderung bezahlt (47,60+5 Mahngebühr) und am selben Tag habe ich einen Brief vom Inkassobüro bekommen.Inkassogebühren 40€.Wie soll ich mich verhalten?Soll ich die Inkassogebühren bezahlen oder soll ich sie ignorieren?
Danke!
A. Fleischer :???:

Post vom Inkassobüro?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Borion
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 196x hilfreich)

Ignorieren, sofern der Brief nicht per einschreiben gekommen ist, da das Inkassounternehmen die Zustellung beweisen müsste.

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde den 1 Inkassobrief ebenfalls ignorieren und nach Erhalt des 2 Schreibens die Forderung gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläubigervollmacht vollumfänglich zurückweisen und in dem Schreiben dem Inkassoladen gleichzeitig darüber in Kenntnis setzen das es keine offene Forderung des Auftraggebers gegenüber Dich gibt. Der Speicherung und Weitergabe Deiner Daten gem BDSG würde ich ebenfalls noch untersagen
oder - dann nochmal hier posten

lg

-- Editiert am 15.03.2009 21:33

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
dantelareasa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten....die Inkassofirma schreibt dass sie die "Inkassovollmacht" besitzt :???:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
..die Inkassofirma schreibt dass sie die "Inkassovollmacht" besitzt ...

Mit Sicherheit wird das so sein.



Schon möglich ! Der Schuldner will Sie aber trotzdem gerne sehen

quote:
Eine solche Zurückweisung müsste unverzüglich erfolgen.


Nach Erhalt des 2 Schreibens des Inkassoladens wird unverzüglich zurückgewiesen ;)

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbraucher/:Inkasso-Regeln-Was-Schuldner/561919.html?id=561919

quote:
.....Schuldner sollten zunächst immer überprüfen, ob eine gültige Vollmacht beziehungsweise Abtretungserklärung des Gläubigers vorliegt. Kann das Inkassobüro keines dieser Schriftstücke vorweisen, darf es auch keine Zahlungen verlangen.


lg

-- Editiert am 16.03.2009 22:19

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