Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe einem langjährigen Lieferanten (LF) ca. 3.000 EUR an offenen Rechnungen geschuldet (waren schon lange überfällig, kam allerdings häufiger vor).
Der LF gab die Angelegenheit an ein Inkassobüro, ohne mir die Möglichkeit zu geben mich zu äußern oder doch noch zu zahlen (.." das ist unwiderruflich, dass es ans Inkasso geht..").
Das Inkassobüro forderte 300 EUR Gebühr + eben die Rechnungen. Allerdings war der Rechnungsbetrag falsch (um 200,-. Es handelte sich um eine Gutschrift, die mir noch zustand). Ich schrieb daraufhin 3 mal (!), dass ich die Rechnungen selbstredend zahlen würde, sobald ich eine korrekte Rechnungsaufstellung erhalten würde. Diese erhielt ich NIE. Trotzdem zahlte ich im Laufe der kommenden Monate die Rechnungen.... (zwischendurch erhielt ich noch Mahnbescheid und VB - gegen beides habe ich Wider- bzw. Einspruch eingelegt). Nachdem ich damit fertig war, habe ich nochmals die Gutschrift angefordert. Diese habe ich dann nach langem hin und her auch endlich erhalten. Das Inkassobüro und der mittlerweile von der Gegenseite eingeschaltete Anwalt wollten dann noch Zinsen, die Gebühr für den VB und die ursprgl. Inkassogebühren von mir haben. Das habe ich nicht eingesehen, da die Angelegenheit nie zum Inkasso hätte gehen müssen, und ich den vollständigen Rechnungsbetrag schon vor einem Jahr gezahlt hätte - wenn ich die korrekte Postenaufstellung inkl. Gutschrift erhalten hätte.
So. Mittlerweile ist die Sache vor Gericht. Das Gericht lud die Tage zu einem Vergleichsgespräch und schrieb das es Bedenken wegen der Inkassokosten hätte. Meine Frage ist nun:
Wie stehen meine Chancen?? Kann ich nach dem Schreiben des Gerichts davon ausgehen, dass die Inkassokosten komplett wegfallen? Und wie steht es mit den Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheid-Gebühren und den Zinsen (die hätten ja auch vermieden werden können, wenn mir die Gegenseite nicht die Gutschrift mehrfach verweigert hätte).
Vielen Dank für jedwede Hilfe!
Inkassokosten & Zinsen bei falscher Rechnungsaufstellung?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wie stehen meine Chancen??
- Grundsetzlich gut.
Kann ich nach dem Schreiben des Gerichts davon ausgehen, dass die Inkassokosten komplett wegfallen?
- Den Antrag solltest du auf jeden Fall stellen.
Und wie steht es mit den Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheid-Gebühren und den Zinsen (die hätten ja auch vermieden werden können, wenn mir die Gegenseite nicht die Gutschrift mehrfach verweigert hätte).
- Auch diesen Antrag solltest du stellen. Die Begründung hast du ja selbst in deinem Text geschrieben. Es hätte nicht dazu kommen müssen. Das musst du nur nachweisen, dass du das alles unternommen hast an Hand der Kopien der Schreiben.
Letztlich kommt es darauf an, ob der Richter dir folgt.
Was hätte dagegen gesprochen, die Rechnung abzüglich der Gutschrift zu begleichen?
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