Inkassokosten - das neunfache?

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525715-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten - das neunfache?

Hallo zusammen!
Meine Partnerin wurde im April an der Schulter operiert und bekam nach der OP in der Klinik eine Schiene. Dafür erhielt sie zudem eine Rechnung i.H.v. 10 €, welche gegenüber einem Sanitätshaus zu begleichen war.
Leider haben wir im Trubel vergessen zu bezahlen. Heute haben wir ein Schreiben vom Inkassobüro im Briefkasten vorgefunden - Gesamtsumme 97,67 €.
Ursprünglicher Betrag: 10 €
Verzugszinsen (30.04. - 25.09.): 0,17 €
Auslagen d. Gläubigers: 7,50 €
Ermittlungsgebühren 9,80 €
Inkassogebühren: 70,20 €

Zu den Ermittlungsgebühren: Wir sind tatsächlich im Juli umgezogen.

Die Forderung von 10 € ist berechtigt und wir geben zu in Verzug geraten zu sein. Aber dass wir nun fast das 9fache des ursprünglichen Betrages zahlen sollen, finden wir recht überzogen. Zumal wir außer der Rechnung im Krankenhaus keinerlei weitere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Wie seht ihr das - sind die Kosten, die das Inkassobüro noch gerechtfertigt? Können wir uns irgendwie wehren?

Danke vorab und LG :)

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

wurde in der Rechnung ein defininiertes Zahlungsziel genannt ?

Wenn es keine Mahnungen gab, sind die "Auslagen d. Gläubigers" auch 0,00 Euro.
Inkassokossen kann man auf eine 0.30-Gebühr senken, also auf 18 Euro, weil Briefe schreiben keine Rechtsdienstleistung darstellt. Alternativ darf das Inkasso exakt nachweisen, was sie getan haben, um die hohe Gebühr zu rechtfertigen.

Ursprünglicher Betrag: 10 €
Verzugszinsen (30.04. - 25.09.): 0,17 €
Auslagen d. Gläubigers: 0,00 €
Ermittlungsgebühren 9,80 €
Inkassogebühren: 18,00 €

würde ich zweckgebunden (im Verwendungszweck) an den Gläubiger oder an das Inkasso überweisen. Einmalig schriftlich die Forderung beim Inkasso erläutern und den Rest zurückweisen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb525715-4
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Erklärung, hausfrau66! :-)

Ja, das Zahlungsziel wurde genannt. Ein Anruf beim Sanitätshaus hat ergeben dass sie Versucht haben, eine Zahlungserinnerung postalisch zuzustellen. Da wir bereits umgezogen waren vergeblich - selbst Schuld, wer keinen Nachsendeauftrag macht. Unser Versäumnis, die Ermittlungskosten für unsere neue Adresse und die damit entstandenen Aufwände müssen wir tragen, das ist klar. Das sollte aber m.E. keine 87 € kosten - deine Rechnung mit 18 + 9,80 kommt mir da definitiv realistischer vor.

Wir stehen noch im Austausch mit dem Sanitätshaus, das den Fall nochmal prüfen und uns Rückmeldung geben will.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Wenn da sSanitätshaus Dir nachweist, dass sie eine Mahnung an die alte Adresse geschrieben haben, kannst du 2-3 Euro für den Brief draufschlagen. Dein eigenes Verschulden ist hier nicht gering.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hier ist eine Gebührenliste :
https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

wie Hausfrau 66 vorgehen und vor allem zweckgebunden zahlen.
70 € wären logischerweise nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig. Hier wird auf Unkenntnis gehofft

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

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