Inkassokosten einfach vom Guthaben abgezogen!

13. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Inkassokosten einfach vom Guthaben abgezogen!

Hi.

Ich hatte schon vor einiger Zeit hier meinen Fall geschildert.
Es ging um die Beauftragung eines Inkassounternehmen seitens meines Stromlieferanten, obwohl ich den Abschlag schon bezahlt hatte.
Der Rückstand entstand auch nur wegen der Sepa-Umstellung und dem Verfall des Lastschriftmandats.

Egal, kurz um...
Nachdem sich das Inkaso an mir die Zähne ausgebissen hat, habe ich jetzt die Jahresrechnung erhalten die mit über 100 € Guthaben endet.
Davon wurden mir aber einfach 53€ unter "Verzugsschaden ext" abgezogen.
Also bekomme ich, nachdem ich den Anbieter gewechselt habe, nur 55€ irgendwas wieder.

Was geht ab in diesem Land?
Macht jetzt jeder was er will? :crazy:

-- Editier von Bär51 am 13.05.2015 00:38

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Nö, das nennt man Aufrechnung.

Wenn man damit nicht einverstanden ist, muss man klagen.


Zuvor sollte man in ein Einschreiben investieren und per Fristsetzung nach Datum (14 Tagemindestens) die Zahlung des einbehaltenen Betrages auffordern oder die Rechtmäßigkeit der Aufrechung zu belegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wurde den Inkassogebühren damals widersprochen ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich vermute mal ja, thehellion. Man hat sich ja "die Zähne ausgebissen".

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

ggf. kann man den Betrag auch ohne einen gerichtlichen Titel "vollstrecken" lassen - per Rücklastschrift.
Man könnte es versuchen.

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#5
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja die Forderungen wurden zurückgewiesen.
Als man merkte, dass der Fehler bei denen lag, behauptete man, meine Überweisung wäre für den 12. Monat (April, es ging aber um März), obwohl es nur 11 Abschläge gibt (bis März) und ich in der Überweisung nicht April angegeben habe.
Also laut Gesetz muss es dann auf die älteste Schuld angerechnet werden, und hab auch nie eine Rechnung bzw. Mahnung für April erhalten.

Alles zurückgewiesen und die Jahesrechnung gefordert.
Die hab ich jetzt... :grins:

Mir war nur so als ob diese Vorgehensweise, Kosten die andere einem in Rechnung stellen einzubehalten und sozusagen für mich zu bezahlen, als wäre ich unmündig, nicht gesetzlich ist.

Wiederspruch sowieso, aber dachte ein par Paragraphen wären nicht schlecht, bzw. Erfolgschancen abchecken. ;)

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Der Rückstand entstand auch nur wegen der Sepa-Umstellung und dem Verfall des Lastschriftmandats.


Warum verrechnen Sie die EUR 53 nicht über eine Rücklastschrift? Das geht ohne Lastschriftmandat bis zu 13 Monate nach einer erfolgten Lastschrift.

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#7
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Na die hatten ja eins.
Durch die Sepa Umstellung war das nicht mehr gültig gewesen, weil es nicht handlich unterschrieben war und den letzten Monat habe ich selber überweisen müssen. Ergo, keine Lastschrift ohne Mandat die ich zurückbuchen könnte.

-- Editiert von Bär51 am 13.05.2015 20:51

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

anders gefragt:
Wann hat der Stromanbieter das letzte Mal Geld abgebucht?

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Schriftlich nachweisbar darauf hinweisen das die Inkassogebühren nicht aktzeptiert wurden und Du diesbezüglich eine korrigierte Schlussabrechnung einforderst - Du setzt eine kurze Frist von z.b 7 Tagen

Kommt nix machst Du wie von @vundaal76 empfohlen einen Lastschriftstorno der letzten Abbuchung

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#10
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Die letzte Abbuchung war im Februar 2015.

Ich werde das mal so machen, Wiederspruch mit Fristsetzung und Notfalls veranlasse ich die Rückbuchung.

-- Editiert von Bär51 am 13.05.2015 23:19

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat (von Bär51):
Die letzte Abbuchung war im Februar 2015.


Gier gibts alle relevanten Infos
https://www.antispam-ev.de/wiki/Bankenm%C3%A4rchen_%C3%BCber_die_6-Wochenfrist

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#12
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für den Link thehellion, aber wenn ich das so lese, komme ich zum Schluss das ich nicht Rückbuchen kann, da ein Auftrag (Mandat) vorlag.
Oder interpretiere ich den Text falsch?

Oder kann ich mich darauf berufen, dass das Mandat nicht unterschrieben war, und damit nie gültig?
Oder warum meint ihr das ich Rückbuchen kann?


-- Editiert von Bär51 am 14.05.2015 10:22

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#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ohne Mandat dürfen Sie eine Lastschrift 13 Monate lang zurückbuchen.
Einfach die eigene Bank kontaktieren. Die Bank ist verpflichtet, die Rückbuchung vorzunehmen.

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#14
 Von 
Bär51
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Ohne Mandat dürfen Sie eine Lastschrift 13 Monate lang zurückbuchen.
Einfach die eigene Bank kontaktieren. Die Bank ist verpflichtet, die Rückbuchung vorzunehmen.


Beantwortet leider nicht die Frage!

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#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wieso fordern Sie nicht Ihre Bank mal schriftlich auf zurückzubuchen?
Sie können per Online Banking i.d.R. recht einfach eine Nachricht an die Bank senden.
Dazu schreiben, dass in Ihren Augen kein SEPA Mandat vorlag.

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Setz doch erst mal den Laden in Verzug und warte ab
Nicht zu freundlich formulieren

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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