Inkassokosten fast so hoch wie Warenwert

10. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2019 15:33:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten fast so hoch wie Warenwert

Liebe Community,

ich habe heute Morgen eine Email mit einer Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Unternehmen erhalten. Hintergrund hierfür ist, dass ich nach einer Online-Bestellung bei H&M es selbst nach 2 oder 3 Mahnungen versäumt habe den Kaufbetrag zu begleichen. Ich weiß, ich hätte direkt zahlen sollen. Ich hab es aber dummerweise aufgeschoben.

Der Warenwert betrug 78,95 €. Nun will das Inkasso-Unternehmen aber unter anderem zusätzlich 70,20 € für die Inkassokosten. Dieser Betrag ist damit fast so hoch wie der Warenwert selbst und wurde scheinbar durch diese "1,3-Gebührenregel" ermittelt. In den Rechenbeispielen zu dieser "Regel", auf die ich während meiner Internetrecherche gestoßen bin, kamen allerdings nach dieser Gebührenrechnung selbst bei weitaus höheren Warenwerten (um die 500 €) kleinere Inkassokosten heraus.

Jetzt verstehe ich nicht wie sich diese Kosten errechnen. Auch der Betrag an sich erschlägt mich förmlich, da ich als "armer Student" momentan nicht gerade liquid bin. Deswegen brauche ich dringend Eure Hilfe!

- Ist es sinnvoll bei diesem Betrag dagegen vorzugehen?
- Wenn ja, wie habe ich vorzugehen? (Ich bin wirklich eine Niete, wenn es darum geht, diverse Texte zu schreiben, wenn es noch dazu juristisches Wissen abverlangt)
- Wie hoch wären bei solch einem Vorgehen die Erfolgschancen? (Das wäre sehr relevant, da ich - wie schon erwähnt - zur Zeit nicht mit Geld gesegnet bin und deswegen die Kosten so gering wie möglich halten möchte)

Hier noch ein Screenshot der Forderungsdarlegung, die ich in der Email zu finden war:
https://i.paste.pics/2c65e04aa15c3b35ba2b5633e783937e.png

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Liebe Grüße,
123frank

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
- Ist es sinnvoll bei diesem Betrag dagegen vorzugehen?

Ja
Zitat:
- Wenn ja, wie habe ich vorzugehen

Ich würde zunächst einmal die ursprüngliche Forderung bezahlen. Zusammen mit ggf. Mahngebühren (so maximal 1,50€).
Dann würde ich dem Inkasso schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Inkassodienstleistung erbringen. Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen Vertragswerkes zwischen Ihnen und dem Gläubiger, einem Kontoauszug mit der Überweisung der Inkassokosten in meinem Fall durch den Gläubiger und einem detaillierten Tätigkeitsbericht nachzuweisen, was genau sie tun und ob es eine Rechtsdienstleistung ist."

Dann würde ich deren Reaktion abwarten.

Durchsetzbar wären nach Ansicht des AK Inkassowatch eventuell die Gebühren eines "Schreibens einfacher Art" (0,3 Gebühr), weil das Inkassos tatsächlich nicht mehr tut. In den vom AK geführten negativen Feststellungsklagen kam bisher von keinem einzigen Inkasso eine inhaltliche Darlegung, warum sie mehr tun, als nur voll automatisiert Briefe rauszusenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.05.2019 15:33:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für Deinen Rat, mepeisen!

Die Hauptforderung inklusive Mahngebühren & Zinsen habe ich dem Inkasso überwiesen und eine E-Mail mit dem von Dir diktierten Inhalt geschrieben.

Sobald ich eine Reaktion erhalte, melde ich mich nochmal zu Wort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.05.2019 15:33:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich melde mich nochmal zu Wort!

Als direkte Antwort auf die Email kam noch nichts. Allerdings habe ich einen Tag nach meiner getätigten Zahlung eine (vermutlich automatische) Email bekommen, als auch einen Brief mit nahezu selbigem Inhalt. In beidem steht, dass das Inkasso eine Zahlung erhalten hat und nun noch eine offene Restforderung besteht. Weiter unten steht dann nochmal eine Forderungsberechnung mit folgendem Inhalt:


"Berechnungsdatum: 29.09.2018

Datum Bezeichnung Betrag Forderung

12.08.2018 Hauptforderung 78,95 EUR
Mahnauslagen MD unverzinsl. 4,00 EUR
08.09.2018 4,12% Zinsen aus 78,95 EUR (13.08.18-08.09.18) 0,24 EUR
09.09.2018 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286 70,20 EUR
BGB) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV)
11,70 EUR
14.09.2018 4,12% Zinsen aus 78,95 EUR (09.09.18-14.09.18) 0,05 EUR
./.Überweisungen -83,28 EUR -8,79 EUR
--------------- ---------------
Saldo 70,16 EUR
16.09.2018 4,12% Zinsen aus 70,16 EUR (15.09.18-16.09.18) 0,02 EUR
26.09.2018 4,12% Zinsen aus 70,16 EUR (17.09.18-26.09.18) 0,08 EUR 0,10 EUR
--------------- ---------------
RESTSCHULD PER 29.09.2018 70,26 EUR
Die Verrechnung von Teilzahlungen erfolgt gemäß § 367 BGB
"


Soll ich nun die Restzahlung ohne Reaktion verweigern und abwarten, ob noch eine Nachricht zu deren Tätigkeitsbericht kommt? Können durch so eine Nicht-Zahlung die Inkassokosten in die Höhe schnellen, sollte ich im Unrecht liegen und zahlen müssen?

Viele Grüße!

123frank


-- Editiert von 123frank am 28.09.2018 01:17

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde abwarten, bis der Hauptschulabbrecher da andere Textbausteine zusammenklickt.

Zitat:
Können durch so eine Nicht-Zahlung die Inkassokosten in die Höhe schnellen, sollte ich im Unrecht liegen und zahlen müssen?

Nö. So funktioniert das RVG nicht. Die können dir 100 Briefe schicken, es bleibt immer bei dem Ganzen.

Die könnten nun zwar einen gerichtlichen mahnbescheid beantragen, aber dem kann man widersprechen.


Es ist ein bisschen Poker spielen. Im Grunde ist die Tendenz vor Gerichten mittlerweile eindeutig, soweit man sie dazu bringt, sich auf diese Argumentation einzulassen. Dass Inkassos die vollen 70,20€ fordern im Masseninkasso ist völliger Unsinn. Man erreicht eine Patt-Situation. Wie ich bereits schrieb, hat die Inkassobranche derzeit nichts gegen diese Argumentation zu setzen. Sie können weder beweisen, dass sie diese volle Gebühr verdient haben, noch was sie eigentlich so besonderes tun.

Wichtig ist der Grundgedankengang hierbei: Man verweigert sich nicht total, die Inkassokosten zu bezahlen. Das Inkasso hat etwas getan, es wurde beauftragt, das ist alles legitim. Aber: Es ist nicht deine Aufgabe, zu beweisen, was das Inkasso getan hat und was es für eine Gebühr verdient hat. Das ist deren Aufgabe und sobald dieser Beweis erbracht wurde, bezahlt man auch den angemessenen Betrag. Dir steht es zu, Einblick in diese Unterlagen zu nehmen um für dich zu beurteilen, was eine angemessene Gebühr ist.

Denn: Der BGH sagt ganz klar: Für die Frage, welche Gebührenhöhe entsteht, ist entscheidend, was A) ein Rechtsdienstleister tatsächlich getan hat und B) für was er beauftragt wurde...

Das Einzige, was man überlegen kann ist, ob man einfach das Geld ganz zurückhält und abwartet, oder ob man denen einfach sagt "Ich bezahle 18€ für Gebühr Schreiben einfacher Art und wenn ihr mehr wollt, gerne, aber nur nach Vorlage und Prüfung des Vertrages und des Tätigkeitsberichtes. Wir sind hier nicht bei Wünsch-dir-was".

Ich hoffe, ich konnte den Gedankengang des AK Inkassowatch deutlich machen. Wie gesagt gibt es derzeit keinen von uns bzw. unseren Mitgliedern betreuten Fall, der damit irgendwie nicht erfolgreich gewesen wäre :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12318.05.2019 15:33:12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal der aktuelle Stand:
Ich habe mich trotz Fristdruck entschieden abzuwarten, bis das Inkasso auf meine Email antwortet. Zuletzt meldete sich das Inkasso selbst mit einer automatischen Email zur letztmaligen Zahlungsfristverlängerung mit der durch die Zinsen gestiegenen Forderung von 70,37 €.

In der Email stand unter anderem:
"Sollten Sie die Frist nicht einhalten, wird die Angelegenheit zur gerichtlichen Durchsetzung der Forderung an die Rechtsanwalt *NAME* Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgegeben."

Nachdem auch die letzte Frist verstrichen war, das Inkasso meine Email immer noch nicht bearbeitet hatte und ich deswegen nicht gezahlt habe, bekam ich auch schon eine Email und einen Brief mit identischem Inhalt:

"Sehr geehrter Herr *NAME*,

wir zeigen an, die Firma *NAME* GmbH anwaltlich zu vertreten.
Unsere Beauftragung erfolgte, nachdem Sie trotz der in dieser Sache erfolgten Mahnungen die Forderung unserer Mandantin nicht ausgeglichen haben. Wir fordern Sie deshalb auf, den Gesamtbetrag bis spätestens zum 22.10.2018 (Zahlungseingangsdatum) zu überweisen.


Gesamtbetrag: EUR 135,26 (Saldo zum Zahlungstermin)

Die Zusammensetzung der Forderung im Einzelnen und woraus diese resultiert, entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.

Der Gesamtbetrag beinhaltet auch die Gebühr für unsere Beauftragung in Höhe von insgesamt EUR 64,80. Sollten wir bis zum genannten Termin keine Zahlung von Ihnen erhalten haben, werden wir ggf. einen Mahnbescheid gegen Sie beantragen. Mit der Beantragung des Mahnbescheids bei Gericht fallen folgende weitere Kosten an:

Rechtsanwaltsgebühren EUR 54,00
Gerichtskosten EUR 32,00


Summe der weiteren Kosten EUR 86,00

Sollte die Forderung rechtskräftig tituliert werden, kann die Forderung über einen Zeitraum von 30 Jahren durch einen Gerichtsvollzieher oder andere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden.

Mit freundlichen Grüßen
*NAME*
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH"


Zur bisherigen Forderungsdarlegung hinzugefügt wurden außerdem folgende Zeilen:
"12.10.2018 Rechtsanwaltsgebühren aus dem uns erteilten Mandat (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) gem. §13 RVG i.V.m. VV:
1,2 Gebühr (Nr.2300 VV) 54,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 10,80 EUR 64,80 EUR
22.10.2018 4,12% Zinsen aus 70,16 EUR (15.09.18-22.10.18) 0,30 EUR
RESTSCHULD PER 22.10.2018 135,26 EUR"


Meine Fragen lauten nun im Endeffekt:
- Wie soll ich darauf reagieren?
- Kann das Ganze vor Gericht enden?
(dann wäre es mir im Verhältnis nämlich sogar fast angenehmer den Preis zu zahlen)



-- Editiert von 123frank am 17.10.2018 20:38

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

meine Antwort wäre:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

sicherlich haben Sie im "Eifer des Gefechtes" vergessen, dass Sie hier eine unerlaubte Kostendopplung von Inkasso- und Rechtsanwaltgebühren vorgenommen haben.
Ich werde Ihnen dabei helfen, in dem ich dem Aufsichtsgericht und der Rechtsanwaltskammer den Sachverhalt in Kopie via Brief zukommen lassen werde, diese werden Ihnen das dann gerne nochmals erklären.
Gerne bin ich auch bereit Ihnen zu erklären, dass ihr "Mandant" sicherlich weiß, was der Begriff "Konzerninkasso" oder "Abtretungsvollmacht" bedeutet, und dass er mir bis heute noch keinerlei Nachweis darüber erbracht hat, dass dem Inkassounternehmen, auch nur einen Cent an Kosten entstanden sind.
In diesem Sinne werde ich einem Mahnbescheid natürlich widersprechen und widerspreche der Forderung im Sinne des BDSG, damit Sie nicht aus "seltsame Ideen" kommen, wie diese unberechtigte Forderung den Auskunfteien zu melden.
Weitere Bettel- oder Drohbriefe Ihrerseits werden nicht mehr beantwortet und ich bin auch nicht bereit irgendein "Entgegenkommen" (Teilerlass) Ihrerseits zu akzeptieren, mit der Ausnahme der Benachrichtigung, dass die Forderung beglichen ist.

Freundliche Grüße,
Max Mustermann"

Vor Gericht wird das nur landen, wenn ein Mahnbescheid beantragt worden ist und dem widersprochen wird und der Anwalt etc. Lust hat einem Richter zu erklären, warum er doppelte Gebühren abrechnet und/oder seltsame Gebührensätze plus unzulässige Gebühren verlangt - das wäre sehr zum nachteil für ihn, wenn da ein urteil käme, dass für Dich spricht, da so ein Urteil den Inkassoheinis stets schlecht in die Karten spielt

-- Editiert von Albarion am 17.10.2018 23:41

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Insbesondere hinsichtlich der Kostendopplung wäre nun der Weg frei, das Ganze nun selbst aktiv vor Gericht zu tragen. Und zwar als negative Feststellungsklage. Das Gericht also feststellen zu lassen, dass solche Sachen Unsinn sind.
Wenn du Interesse daran hast, kannst du mir eine private Nachricht schicken. Ich kann dann den Kontakt zum AK Inkassowatch herstellen. Als Geringverdiener gibt es hier auch einen gemeinnützigen Verein, der sämtliche Kosten übernimmt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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