Hallo,
ich habe eine Frage zu folgenden Inkassokosten!
Ich war bei meinem Paypal-Konto im Minus und habe die Mahnungen, die per Email kamen, leider erst gefunden, als ich nach dem Erhalt des infoscore Briefes im Spam-Ordner danach gesucht habe. Da im Betreff der Mails "Informationen zu ihrem Paypal-Konto" stand, habe ich diese auch erst nach Anklicken als Mahnung erkannt.
Am 18.06 erhielt ich dann folgende Mail von infoscore Forderungsmanagement GmbH:
Forderung der Firma PayPal PTE LTD*
Kundennummer XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX xxx@xxxmail.de
Sehr geehrte Frau XXX,
PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung
132,11 EUR
Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:
Haupt- / Restforderung 60,60 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 23.06.2019 0,06 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen 1,25 EUR
Inkassovergütung - Verzugsschaden §§ 280
, 286 BGB
, 1,3 Gebühr
entsprechend § 13 RVG
i.V.m. Nr. 2300 VV RVG 58,50 EUR
Post- und Telekommunikationspauschale entsprechend § 13 RVG
i.V.m. Nr. 7002 VV RVG 11,70 EUR
Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 132,11 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum
23.06.2019 bei uns eingegangen ist.
Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
infoscore Forderungsmanagement GmbH
Nachfolgend finden Sie datenschutzrechtliche Hinweise sowie eine detaillierte Forderungsdarlegung.
Forderungsdarlegung
Datum Bezeichnung Betrag Forderung
09.05.2019 Dienstleistungsvertrag / Vertragsdatum: 14.01.2018 / Forderung aus dem PayPal-Konto: xxx@xxxmail.de /
Vertragsabschluss Internet 60,60 EUR
15.06.2019 Mahnkosten 1,25 EUR
17.06.2019 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280
, 286 BGB
) analog §13 RVG
i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
23.06.2019 4,12% Zinsen aus 60,60 EUR (14.06.19-23.06.19) 0,06 EUR
RESTSCHULD PER 23.06.2019 132,11 EUR
* Ursprungsgläubigerin der geltend gemachten Forderung war die Firma PayPal (Europe) S.A.R.L. & Cie. S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, 2449 Luxemburg. Zum Zwecke der Beitreibung wurde die Forderung an die Firma PayPal PTE LTD in Singapur abgetreten.
Ich habe nach Erhalt des Briefes die Hauptforderung auf mein Paypal-Kontos überwiesen, sodass es jetzt wieder bei 0,00€ ist.
Nun ist meine Frage, ob die Inkassokosten rechtens sind. Ist eine 1,3 Gebühr wirklich zulässig? für solche standardisierten Briefe?
Und wie sieht es mit den Mahnauslagen aus? Kann man für Emails denn Mahnkosten verlangen? Wie entstehen diese?
Die Post- und Telekommunikationspauschale erscheint mir auch sehr hoch, da ich nur einen Brief von infoscore erhalten habe? Wieso also 11,70€?
Und was hat es mit der Firma PayPal PTE LTD in Singapur auf sich? mit denen habe ich doch nichts zu tun? Können die überhaupt was von mir fordern?
Kann ich den Inkassokosten widersprechen? Wie formuliere ich das am besten???
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Vanessa
-- Editiert von Vanessaspiess am 21.06.2019 16:35
-- Editiert von Vanessaspiess am 21.06.2019 16:39
Inkassokosten infoscore Forderungsmanagement GmbH
21. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. Juni 2019 | 16:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten infoscore Forderungsmanagement GmbH
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 21. Juni 2019 | 18:56
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16166x hilfreich)
Zitat:15.06.2019 Mahnkosten 1,25 EUR
Frei erfundener Quatsch. eMail-Mahnungen kosten so wenig, das ist nicht messbar.
Zitat:17.06.2019 Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB ) analog §13 RVG i.V.m. VV:
1,3 Gebühr (Nr.2300 VV) 58,50 EUR zzgl. Auslagen (Nr.7002 VV) 11,70 EUR 70,20 EUR
Auch das ist meiner Meinung nach nicht erlaubt. Da Infoscore lediglich echtes/unechtes Factoring betreibt und das gemäß BGH nicht vom Schuldner bezahlt werden muss.
Ich würde das so formulieren:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück, zumal ich nie einen Vertrag mit einer Firma aus Singapur abgeschlossen habe. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.
#2
Antwort vom 21. Juni 2019 | 20:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die schnelle Antwort!! Reicht es wenn ich diesen Widerspruch per E-Mail verschicke oder sollte ich lieber einen Brief schicken?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. Juni 2019 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Die Zustellung des Widerspruchs mittels Einwurfeinschreiben wird regelmäßig empfohlen. Die Zustellung kannst übers Internet nachverfolgen.
#4
Antwort vom 12. November 2019 | 02:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Mich würde sehr interessieren, wie du letztendlich vorgegangen bist und was daraus geworden ist?
#5
Antwort vom 12. November 2019 | 13:13
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Mich würde sehr interessieren, wie du letztendlich vorgegangen bist und was daraus geworden ist?
Du kannst den gleichen Weg bestreiten. Steht alles da, was zu tun ist.
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