Inkassokosten infoscore-Forderungsmanagement

18. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
123schussel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)
Inkassokosten infoscore-Forderungsmanagement

Hallo Zusammen!
Ich - Schusseltante die ich bin - bin leider mit einer Rechnung in Verzug gewesen.
Ich habe etwas bestellt und im Tran zu wenig überwiesen. Ich habe mich einfach bei den Beträgen vertan. Gekauft hatte ich den Artikel Ende Dezember und sofort nach Erhalt die Rechnung beglichen - dachte ich. Leider waren es jedoch 22,89 € zu wenig.
Heute bekam ich Post von infoscore Forderungsmanagement.
Ich liste einfach mal die Forderungen auf:
Kaufvertrag zum Einkauf XY 22,89 (<-das sind die fehlenden 22,89)
Mahnauslagen für Mahnungen vor dem 14.3. 15,-
4,17% Zinsen aus 22,89 0,16
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§280,286 BGB )
analog §13 RVG i.V.m VV: 1,0 Gebühr (Nr.2300VV) 45,- Euro zzgl.
Auslagen (Nr.7002 VV) 9,- Euro zzgl. USt. (Nr.7008) 10,26 64,26
zusätzliche Zinsen bis 26.3.16 0,03
Restschuld 102,34 €
Mich haut das um. Ich sollte vielleicht noch dazuschreiben, dass ich nie eine Mahnung erhalten habe. Ich hätte dann mein Versehen ja bemerkt und sofort den Rest überwiesen. Bin ja nicht zahlungsunwillig. Sind Inkassokosten in dieser Höhe rechtens?
Lieben Dank für Eure Mühe
Die Schusseltante

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde die restliche Hauptforderung überweisen, zweckgebunden an den Gläubiger.
15€ Mahngebühren sind sowieso frei erfundener Blödsinn bzw. absurd überzogen.
Dem Inkasso würde ich einen Dreizeiler schicken: Nie eine Mahnung, kein Verzug, Forderung zurückgewiesen. Verbot der Auskunftei-Eintragungen usw.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
123schussel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Zusammen!
Mittlerweile hat sich etwas getan. Ich hatte die restliche Hauptforderung an den Gläubiger Media-Shop überwiesen, sowie den infoscore-Inkasso-Leuten einen Widerspruch geschickt. In meinem Schreiben habe ich darauf hingewiesen, dass ich weder per Email, noch per Post eine Zahlungserinnerung oder Mahnung bekommen habe. Das stimmt auch so und ich würde es beschwören, wenn ich es müsste. Nun kam von infoscore eine Großbrief, in dem steht, dass sie mit ihrer Mandantin Media-Shop Rücksprache gehalten hätten und mir die der Forderung zugrunde liegenden Unterlagen übersenden. Als Anlage Kopien dreier angeblich an meine Email-Adresse versendete Zahlungserinnerungen, sowie zweier Mahnungen, die mir angeblich per Post zugesandt wurden.
Ich habe diese Schreiben nie erhalten! Keines davon. Ich hätte doch gezahlt. Aus welchem Grund sollte ich 4/5 eines Rechnungsbetrages überweisen und 1/5 nicht?
Trotzdem werde ich unsicher. Sie haben mir nun eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt, schließlich sei ich in Verzug gewesen, also seien die Forderungen berechtigt.
Irgendwelche Schreiben ausdrucken und kopieren und mit einem Datum von vor 3 Monaten versehen kann ich ja auch....
Nur wie soll ich beweisen, dass ich keine Mahnungen erhalten habe?
"....sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Angelegenheit ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche weiterzureichen. Mit freundlichen Grüßen...."

Liebe Grüße!

9x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Hallo Schusseltante,


Nicht du musst beweisen dass du keine Mahnungen erhalten hast, sondern die müssen beweisen dass
dir die Mahnungen zugegangen sind.




Gruß charly



Signatur:

Gruß Charly

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Trotzdem werde ich unsicher


Lass dich nicht verunsichern. Ein Inkassobüro will einfach nur Geld und findet dafür immer irgendeine Begründung

Zitat:
Sie haben mir nun eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt, schließlich sei ich in Verzug gewesen, also seien die Forderungen berechtigt


Das ist nicht mehr als eine (unbedeutende) Meinung des Inkassos

Zitat:
Nur wie soll ich beweisen, dass ich keine Mahnungen erhalten habe?


Brauchst du doch gar nicht. :) Derjenige, der Mahnungen versendet, muss deren Zugang beweisen. Bei einer normalen Briefsendung ist das unmöglich. Und ohne nachweisbare Mahnung i.d.R. kein Verzug

Zitat:
"....sollte die Frist nicht eingehalten werden, sind wir verpflichtet, die Angelegenheit ohne nochmalige Anmahnung zur gerichtlichen Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche weiterzureichen. Mit freundlichen Grüßen...."


Wird mangels Erfolgsaussichten wahrscheinlich ohnehin nicht passieren



2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du dich selbst beruhigen willst, kannst du denen ja schreiben. "Wertes Inkasso. Ich wiederhole mich: Ich habe nie eMails oder Briefpost erhalten. Offenbar sind die Briefe nachträglich erstellt und ausgedruckt worden, aber nie versandt worden. legen Sie mir doch bitte einen Zustellnachweis vor. Ohne Vorlage des Zustellnachweises werde ich Ihnen nicht mehr antworten."

Zumindest würde ich das schreiben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Charly hat es auf den Punkt gebracht
Ausserdem wären Inkassogebühren in dieser Höhe selbst im verzugsfall nicht mal ansatzweise durchsetzungsfaehig

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
123schussel
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich danke Euch sehr!
Ich denke, ich werde mepeisen's vorschlag beherzigen und denen nochmal einen Brief schicken, in dem ich um die Zusendung des Zustellnachweises bitte. Danach werde ich den "Funk-Kontakt" einstellen und die Sache aussitzen.
Lieben Dank und viele Grüße!

3x Hilfreiche Antwort

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