Hallo,
angenommen ein Inkassobüro IB möchte eine Forderung eintreiben. Es kam zu einem schriftlichen Verfahren, d.h. dem Mahnbescheid mit einer Phantasieforderung wurde ohne Begründung wiedersprochen. Lange for dem Verfahren wurde die Hauptforderung zzgl. Schadenersatz für Rücklastschtrift und Zinen in Höhe von 15,- Euro bezahlt.
30,- Euro Hauptforderung
50,- Euro Rücklastschriftpauschale
22,75 Inkassokosten
Das Inkassobüro wurde nach seinem ersten Schreiben per Brief und Fax aufgeforder Vollmacht oder Abtretungsurkunde vorzulegen. Dies hat das Inkassobüro nicht getan.
Strittig sind nachdem die Gegenseite mehrfach Ihre Forderung verringern musste nun noch die Pauschale für die Rücklastschriftgebühr, sowie die Inkassokosten.
Welche Folgen hat es nun für das Inkasso, dass es sich nie legitimiert hat? Gibt es hierzu Urteile oder eine Argumentation? Es müsste ja in die Richtung gehen, dass das IB für den Gläubiger nie an die Stelle des ursprünglichen Forderungsinhabers getreten ist und alle seine dann verursachten Kosten nicht erstattet werden müssen.
Wenn das ganze gar keine Rolle spielen würde, dann wären die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ja irgendwie überflüssig.
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen.
Inkassokosten ohne Vollmach / Abtretung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Schwierige Frage !
Das Inkasso hat ja immerhin keine Gebühren bekommen und hat eben vermutlich aufgegeben ?
Man hat aufgrund des Schreibstils sowie der Zahlung direkt aufs Gläubigerkonto erkannt das der Sünder nicht gewillt ist Gebühren zu begleichen und deswegen vorbeugend ausgebucht ?
Dann hat sich das ja ohnehin erledigt da Du ja mangels vorgelegter Legitimation nicht ans Inkassobüro bezahlt hast
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50,- Euro Rücklastschriftpauschale !!
...dürfte hier im Forum neuer Rekord sein
lg
-- Editiert von thehellion am 17.09.2007 13:42:57
Hallo,
in diesem fiktiven Fall geht es mir allein um den Fall, wenn das Inkasso eben nicht aufgibt, sonern ohne sich zu legitimieren einfach mit Mahnbescheid und dann schriftlichem Verfahren vor dem Amtsgericht weitermacht. Meine Frage ist, was hat es für Folgen, wenn sich das IB nicht legitimiert hat. Kann es dann dennoch vor Gericht erfogreich sein?
Die 50,- hab ich mal von germanwings übernommen. Von LG Dortmund nach § 309 5 für unzulässig erklärt, gw geht aber in Berufung. Aber das ist etwas anderes.
tompetti
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Wenns vor Gericht geht und man kann nachweisen das die Legitimation vergeblich eingefordert wurde dürfte die Gegenseite schlechte Karten haben
Da passt doch eigentlich ein Fall wie :
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http://www.kanzlei.biz/cms/AG_Siegburg__Urteil_vom_21_06_2004__Az_4.287.0.html
Urteil des AG Siegburg vom 21.06.2004, AZ 4 C 622/03
Bereits an der Aktivlegitimation scheiterte die Klage der Intrum Justitia Inkasso GmbH gegen zwei Dialergeschädigte. Der vorsitzende Richter am AG Siegburg Dr. Thomas Stollenwerk wies die Klage des Inkasso-Unternehmens als unbegründet im schriftlichen Vorverfahren ab. Laut dem Urteil des AG Siegburg lies die "vorgelegte Abtretungsvereinbarung nicht den Schluss darauf zu, dass die streitgegenständliche Forderung durch die Zedentin überhaupt an die Klägerin abgetreten worden ist". Durch eine globale Forerungsabtretung könne nicht nachgewiesen werden, dass die streitige Forderung an die Intrum Justitia Inkasso GmbH abgetreten worden ist.
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lg
das zitierte urteil dürfte nur teilweise weiterhelfen...
bekanntlich hatte das gericht drin schon zweifel dass die zedentin (= abtretende ursprgl. gläubigerin) überhaupt forderungsinhaber war:
Es ist auch nicht schlüssig dargelegt, dass die Zedentin Inhaberin einer Forderung gegen die Beklagten ist. Die Zedentin ist weder Betreiberin des Teilnehmernetzes (dies ist die Deutsche Telekom AG), noch ist sie selbst die Anbieterin der Mehrwertdienste.
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"Bässäwissä."
am Rande..wers wissen will
Der Chef des Fair Pay Teams Onkel Oertig ist übrigens ein Warmduscher.
lg
abusus non tollit usum / abyssus abyssum invocat
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"Bässäwissä."
Eure letzten Kommentare helfen nicht wirklich...
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