Inkassokosten rechtmäßig? Weiteres Vorgehen?

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)
Inkassokosten rechtmäßig? Weiteres Vorgehen?

Hallo,

ich wurde am 15. September in der Münchener S-Bahn kontrolliert. Mein Ticket habe ich um 22:10 gekauft bzw es ist gültig ab 22:10.
Ich wurde direkt nach dem Einstieg kontrolliert.
Der Forderung, die ich direlt an Ort und Stelle bekommen habe, habe ich innerhalb der Frist widersprochen.

Ungefähr zwei Monate später bekam ich einen Brief von infoscore mit der Forderung zuzüglich etwa 70€ Inkassokosten.

Ist die Hauptforderung denn überhaupt rechtmäßig? Ich hatte ja ein Ticket, was gültig war für den Fall, dass die Kontrolle unmittelbar nach dem Einstieg geschah.

Falls ja, ist dann die Forderung nach der Inkassogebühr automatisch rechtmäßig? Denn ich erhielt auf meinen Einspruch keine Antwort, sondern gleich die erste Mahnung.

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, allerdings mit ca. 150€ Selbstbeteiligung.

Danke für die Infos.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Und WARUM wollten die Geld? Diese Angabe mit 22:10 Uhr ist nicht nachvollziehbar.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Weil die Kontrolleure meinten, es sei zu spät gewesen, und auch infoscore inzwischen den Widerspruch damit abgelehnt hat, dass Tickets vor Besteigen des Zugs gekauft werden müssen und da die Kontrolle auch um 22:10 war, sei es nicht vorher gekauft worden.

Ich habe dagegen nochmal widersprochen und auch gegen die Inkassokosten.
Infoscore weiß, dass die Antwort der DB auf meinen ersten Widerspruch nicht zugestellt wurde bzw an die DB zurückging. Also beweisbar, dass ich diesen Brief nicht erhalten habe.

Nun muss ich aber wohl mit einem größeren Streit rechnen, da würde ich gerne wissen, wie die Chancen stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du es am Automat gekauft in der Bahn oder außerhalb der Bahn vor Besteigen des Zuges? Gibt es in der Münchner S-Bahn überhaupt Automaten innerhalb des Zuges?
Bin leider nur mit DB-Ticket und damit mit Freifahrten in München unterwegs, achte daher nicht drauf.

Wenn du es an einem Automaten außerhalb der Bahn gekauft hast, dürfte der beweis ja eindeutig sein, dass die Kontrolleure Schwachsinn verzapfen. Auf dem Ticket sollte irgendwo eine Automatennummer o.ä. auftauchen, woher das Ticket stammt. Auf keinen Fall gebe das Ticket aus der Hand, scanne es ggf. zur Sicherheit mal ein, falls du es verlierst.

Wenn die Kontrolleure aber Unsinn verzapft haben, dann würde ich sogar so weit gehen, zur Polizei zu gehen. Strafanzeige gegen die (unbekannten) Kontrolleure wegen Verdacht des Betruges und der Nötigung. Strafanzeige gegen die Inkasso-Mitarbeiter wegen Beihilfe. Zu lügen, um dir Geld aus der Tasche zu ziehen, ist schließlich nicht OK. Dem Inkasso würde ich dann schreiben, dass man bei der Polizei war und es ansonsten auf eine Gerichtsverhandlung anlegt und sich sonst nicht mehr äußern wird.

Wenn du das in der Bahn gekauft hast, wird es etwas schwieriger. Du hast dich nicht erst hingesetzt, bist direkt zum Automaten? Du hast ggf. einen Zeugen?

-- Editiert von mepeisen am 30.11.2018 18:49

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Mein letztes Münchner Ticket hatte keinen Zeitaufdruck, da der durch den Entwerter erfolgt. Unterstellt man also, das Du das Ticket erst gestempelt hast, nach Erkennen der Kontrolle?

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein, es handelt sich um ein handyticket.
Ich hab es gekauft und bin dann sofort eingestiegen und praktisch dann zehn Sekunden später kontrolliert worden.
Hintergrund ist, dass ich die S6 mit der S7 verwechselt habe, weil die S6 verspätet und dadurch zur selben Uhrzeit wie die S7 kam.
Sonst wäre noch etwas Puffer dazwischen gewesen.
Dennoch ist das Ticket wohl um 22:10 gültig.
Außerdem war die Kontrolle dilettantisch, sie dauerte drei Stationen lang und der Kontrolleur hat bloß die circa Zeit aufgeschrieben, auch die Haltestelle, die er aufgeschrieben hat, war die, die gerade da war als er das aufgeschrieben bzw eingegeben hat.

Eigentlich war die Kontrolle früher.

Auch die Inkassokosten würden mich interessieren, da die ja später erst dazu kam. Und das, weil die DB die erste Antwort auf meinen ersten Einspruch mir nicht zugestellt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich wäre bei so etwas hart geblieben, hätte mich nicht ausgewiesen, keine Personalien genannt und gesagt, dass man gerne an der nächsten Station aussteigen wird und dann die Polizei dazu ruft. Um dann die Kontrolleure direkt wegen Betrugs und Nötigung anzuzeigen. Sicher beweisen die heutzutage ja video-überwachten Bahnen und Bahnsteige bzw. das Video, dass man das Ticket schon vor Einstieg gekauft hat. Das hätte ich denen gesagt.

Die müssen erst mal beweisen, dass man das Ticket nicht vor Betreten des Zuges gekauft hat.

Ich würde hier gar nichts bezahlen und abwarten, bis der Mahnbescheid kommt, dem widersprechen. Dann abwarten, ob das jemals vor Gericht geht (glaube ich nämlich nicht).

Zitat:
Eigentlich war die Kontrolle früher.

Du meinst, die waren bereits im Zug und haben dir unterstellt, du seist früher eingestiegen?!?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Das HandyTicket muss nach den Tarifbestimmungen und wie auch bei Papiertickets vor dem Einsteigen bzw. vor dem Überschreiten der Bahnsteigsperre gekauft sowie vollständig heruntergeladen werden.
Je nach Örtlichkeit sind es 50-100m zwischen Sperre/Entwerter und das könnte zum Fallstrick werden. Ob München, Rhein-Main oder Ruhrpott - man will aus gutem Grund einen rechtzeitigen Kauf.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):


Zitat:
Eigentlich war die Kontrolle früher.

Du meinst, die waren bereits im Zug und haben dir unterstellt, du seist früher eingestiegen?!?


Nein, also die haben die Starthaltestelle richtig aufgeschrieben. Aber die Haltestelle der genannten Kontrollhaltestelle ist zwei Stationen weiter, solange, wie der Kontrolleur zum eintippen gebraucht hat. Dann hat er hochgeschaut und die aktuelle Station abgelesen, Kontrolle war aber zwei Stationen eher, halt direkt nach dem Einsteigen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, und der Zug, in dem du warst, wann war der an der Haltestelle, wo du eingestiegen warst?

Ich frage deswegen: Wenn die geschrieben haben, wo sie kontrolliert haben und das war zwei Stationen weiter. Wie soll der Zug denn um die Uhrzeit 22:10 schon da gewesen sein, wo sie kontrolliert haben? ;-)

-- Editiert von mepeisen am 30.11.2018 21:59

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Bruder Tack
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich bin um 22:10 eingestiegen, und da war auch die Kontrolle. Aber als Station, an der sie angeblich kontrolliert haben, ist zwei Stationen weiter.
Dadurch, dass sie aber meine Starthaltestelle, also wo ich eingestiegen bin, bestimmen können, liefern sie aber selbst den Beweis, wo die Kontrolle stattgefunden hat - denn die Starthaltestelle steht so nicht auf dem Ticket drauf, aber sie haben sie ja richtig erfasst.

Muss aber abschätzen können, wie es weitergeht, wenn ich der Forderung widerspreche und nichts bezahle.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Wurden keine Anmerkungen gemacht, die Hintergründe für dieses überpinkelige Verhalten erklären?
Die Buchung wird zusätzlich durch den Online-Vorgang dokumentiert. Eher wird der Auftrag 1-2 Minuten vor dem Ticket-Download erfolgt sein. Ob das sekundengenau mit den Ortsdaten registriert wird, ist natürlich unbekannt. Vor Gericht müsste man den Buchungsvorgang offenlegen und erstmal den Vorwurf schwarzfahren beweisen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
denn die Starthaltestelle steht so nicht auf dem Ticket drauf

Das vielleicht nicht, aber es muss ja anders beweisbar sein. Rein vom Zeitablauf her. Sprich: Auf dem Kontrollschein steht, dass du bei A eingestiegen bist, aber bei C kontrolliert wurdest. Der Zug war um 22:10 Uhr aber bei A und nicht bei C.

Dass du also um 22:10 Uhr bei C kontrolliert wurdest, ist eine klare Lüge.

Eine letzte Frage: Du hast das Handy weggesteckt und dich normal hingesetzt, als du dann auch direkt kontrolliert wurdest? Ich will darauf hinaus: Wenn es Video-Aufnahmen gibt, die zeigen, dass du vor Betreten am Handy rumgespielt hast (=Fahrkarte gekauft hast), dann das Handy bis zur Kontrolle weggesteckt hattest, dann lügen die Kontrolleure ja eindeutig.

Zitat:
Vor Gericht müsste man den Buchungsvorgang offenlegen und erstmal den Vorwurf schwarzfahren beweisen.

Genau, und deswegen würde ich hier (siehe vorherige Ausführungen) ruhig mal zur Polizei gehen. Denn auch wenn dabei vielleicht nicht viel rum kommt, demonstriert man damit eine Position, dass man sich nicht einschüchtern lässt. Ich glaube kaum, dass es unter den Voraussetzungen jemals vor Gericht ausdiskutiert wird. Dennoch, ich würde es probieren. Ich würde klar sagen, dass es bestimmt Videoaufzeichnungen gibt, aus der Bahn, aus dem Bahnhof. Die beweisen, wann man eingestiegen ist.
Soll sich die Polizei doch diese Videoaufzeichnungen mal anschauen und dann sieht man, dass die Kontrolleure hier eine Straftat begangen haben.

-- Editiert von mepeisen am 01.12.2018 08:23

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
ch würde klar sagen, dass es bestimmt Videoaufzeichnungen gibt, aus der Bahn, aus dem Bahnhof.


Das wird wohl nicht funktionieren:

Zitat (von Bruder Tack):
ich wurde am 15. September in der Münchener S-Bahn kontrolliert.


Ich würde davon ausgehen dass die Aufnahmen nicht 10 Wochen lang gespeichert werden.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das wird man dann ja sehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.352 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen