Inkassokosten trotz bezahlter Rechnung

18. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Stevensplash
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Inkassokosten trotz bezahlter Rechnung

Guten Tag,
ich brauche hilfe.
Ich habe in einem Versandhaus etwas für 159€ auf Rechnung gekauft. Da kurz vor Ablauf der Zahlungsfrist mir mein Arbeitgeber mitteilte, dass der Lohn noch nicht kommt, teilte ich dies dem Versandhaus mit. Nach 2 Mahnungen konnte ich dann am 03.09.2013 die Rechnung inkl. der Mahngebühren bezahlen. Zeitgleich (03.09.2013) schrieb mir ein Inkassounternehmen einen Brief mit all ihren Forderungen (245,15€). Ich rief dort an und sagte das Die Rechung schon bezahlt sei. Die patzige Dame am anderen Ende meinte, "Nein, sonst wüssten wir Bescheid". Wertstellung meiner Überweisung war der 03.09.2013 und aufgesetzt haben Sie den Brief am 03.09.2013 der am 05.09.2013 bei mir angekommen ist.
Muss ich nun diese Kosten bezahlen? Denn eigentlich habe ich die Forderung ohne drittbeteiligten bezahlt.

Lieben Gruß

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

quote:
Muss ich nun diese Kosten bezahlen?

Du warst im Verzug. Du hast aber vorher eine Zahlungsschwierigkeit angekündigt. Insofern wäre nach Meinung vieler Gerichte für diese Konstellation die Erstattungsfähigkeit der Inkasskosten grundsätzlich nicht gegeben.

Ich würde alles, was noch kommt, einfach ignorieren. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem direkt widersprechen. Zur Klage kommt es vermutlich nie.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stevensplash
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Also soll ich denen jetzt noch was mitteilen? oder eine Kopie des Belegs mit der Wertstellung schicken? Oder soll ich einfach ein garnichts unternehmen und alles Ignorieren.
Habe halt ein wenig Angst. Nicht das später noch richtig dicke Kosten auf mich zu kommen. Andresrum will ich denen auch nicht Geld schenken.

Lg

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Müssen tust du gar nichts. Man muss nur auf einen Brief des Gerichts antworten. Wenn man antworten mag, dann würde ich lediglich ein kurzes "Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien." per Einschreiben schicken, danach alle Briefe des Inkassos abheften und schweigen.

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