Hallo,
ich habe Anfang August eine Rechnung in Höhe von 25€ aufgrund einer nicht vorhandenen Parkscheibe erhalten. In dem Schreiben war eine Frist von 7 Tagen nach Eingang des Schreibens gesetzt, jedoch wurde mir das Schreiben nur von meinem car-sharing Anbieter weitergeleitet, bei dem es am 01.08. eingegangen war. Zählt in diesem Fall für die Frist der Eingang bei mir oder bei meinem car-sharing Anbieter?
Jedenfalls habe ich es wahrscheinlich verpasst rechtzeitig zu bezahlen und die Überweisung erfolgte erst am 22.08. Ich bin mir aber auch nicht sicher wann die Rechnung bei mir angekommen ist, es kann also sein, dass es sogar noch innerhalb von 7 Tagen bezahlt wurde.
Ein paar Tage später (beim car-sharing Anbieter eingegangen am 23.08.) kam dann eine Mahnung mit Mahnkosten in Höhe von 8€. Diese habe ich dann erst mal ignoriert bzw. vergessen, sodass die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weitergegeben wurde.
Dieses wandte sich dann an mich mit Forderungen in Höhe von 87,29€-25€ bereits geleisteter Zahlungen. Davon 45€ 1,0 Geschäftsgebühr, 9€ Post- und Telekommunikationsgebühr, 0,29€ Zinsen und den 8€ Mahngebühren von der ersten Mahnung.
Diesem Schreiben habe ich per E-mail und per Post widersprochen, da ich nicht bereit bin für 8€ Mahngebühren, die meines Wissens nach nicht mal unbedingt berechtigt sind, derart Hohe Inkassokosten zu zahlen.
Auf meinen Widerspruch reagierte das Inkassounternehmen per E-mail mit dem Hinweis darauf, dass ich die Mahnung (33€) angeblich schon am 12.08. erhalten hätte, was offensichtlich nicht stimmt, da sie beim car-sharing Anbieter erst am 23.08. eingegangen ist und bei mir also frühestens am 24. oder 25..
Wie soll ich darauf jetzt am besten reagieren? Sind die Inkassokosten in der Höhe überhaupt berechtigt?
Vielen Dank,
Gruß
Inkassokosten und Mahngebühren gefordert, Hauptforderung bereits gezahlt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich würde dem IB kurz und bündig schreiben
Wertes IB,
Die HF wurde bezahlt. Weitere Schreiben von Ihnen oder Ihrem RA werden ignoriert und zu keiner Zahlung führen. Einem MB werde ich fristgerecht widersprechen. Ich untersage Ihnen die Datenweitergabe gem. BDSG und die telefonische/außendientliche Kontaktaufnahme.
MfG
Die Frist beginnt mit dem Tag der Zustellung an den Car Shering Anbieter. Dieser hätte das Schreiben eigentlich zurückschicken müssen mit deinen Daten.
Im Endeffekt würde ich sagen, ist der Car-Sharer für die Kosten verantwortlich.
Er hätte eigentlich die Aufgabe gehabt, das direkt zu bezahlen und sich dann in Ruhe von dir das Geld wieder zu holen.
8€ Mahnkosten sind ansonsten ganz grundsätzlich grober Unfug und mit nichts zu rechtfertigen. Maximal 1,50€ bis allerhöchstens 2,50€. Mehr gibt es nicht an Mahngebühren.
Zitat:Dieses wandte sich dann an mich
Hier wäre für mich spannend, wieso. Sprich: Woher weiß das Inkassounternehmen, dass du der böse Bube sein sollst? Wussten die das von Anfang an und haben "böswillig" immer den Car-Sharer angeschrieben?
Ich würde dem Inkasso schreiben: "Wertes Inkasso. Ihre Angabe, dass die Mahnung bereits am 12.8. eingegangen sein soll, ist offenbar eine dreiste Lüge. Ich habe tatsächlich die Rechnung erstmals am 22.8. erhalten und prompt bezahlt. Die Mahnung selbst ist auch gar nicht bei mir eingegangen, sondern stattdessen beim Car-Sharer und das auch erst laut ihm am 23.8. Hier liegt also mitnichten Verzug vor. Ihre Lügen zum Zeitablauf machen die Sache nicht besser. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Im übrigen sind 8€ Mahngebühr, das wissen sie, jenseits allem, was Gerichte so erlauben."
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Danke für deine Antwort,
der car-sharing Anbieter weiß erst seit meinem Widerspruch, dass ich der Fahrer des Autos war. Davor wurde immer nur das car-sharing Unternehmen angeschrieben, das meine Daten auch nicht rausgegeben hat. Das car-sharing Unternehmen hat deshalb nicht gezahlt, weil es nicht wusste ob die Forderung berechtigt ist.
ICH würde die Forderung vollumfänglich unter Anheimstellung des Rechtsweges zurückweisenZitat:Wie soll ich darauf jetzt am besten reagieren?
Zitat:Sind die Inkassokosten in der Höhe überhaupt berechtigt?
Im Verzugsfall wären 18 € an Inkassokosten zu zahlen (15 € plus 3 € Auslagenpauschale)
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
Meiner Meinung nach liegt kein Verzug vor
Zitat:Das car-sharing Unternehmen hat deshalb nicht gezahlt, weil es nicht wusste ob die Forderung berechtigt ist.
Aber es hätte den Fall zeitnah klären können und nicht erst drei Wochen warten bis es dich überhaupt mal informiert.
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