Inkassokosten zahlen? Arzt hat Rechnung an falsche Adresse geschickt

26. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
StateOfEvermore
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten zahlen? Arzt hat Rechnung an falsche Adresse geschickt

Hallo zusammen,

eine etwas kompliziertere Geschichte hier:

Meine Frau und ich sind zur Mitte Dezember nach Australien für einen mehrjährigen Aufenthalt ausgewandert. Finanziert wird alles durch ein staatliches Stipendium, welches auch die Möglichkeit bietet, sich recht günstig über einen deutschen Versicherer krankenzuversichern. Netterweise werden auch Arztkosten für Aufenthalte in Deutschland übernommen.

Kurz vor unserer Abreise war meine Frau beim Hautarzt, umdort einen kleinen Eingriff vornehmen zu lassen. Die Hautprobe wurde an ein externes Labor geschickt.

Noch vor dem Arztbesuch haben wir die Versicherung kontakiert und gefragt, wie es denn mit der Abrechnung sei. Dort wurde uns gesagt, dass wir auf KEINEN Fall etwas selbst zahlen sollten, sondern einfach bei der Anmeldung die Versicherungspolice vorzeigen, aus der Versicherer, Versicherungsnummer und Anschrift, an die die Abrechnung gehen soll, vorlegen sollen.

Haben wir so gemacht und wurde auch ohne zu mucken vom Hautarzt akzeptiert. Beim Arzt haben wir noch erwähnt, dass unserer Adresse sehr bald (innerhalb von 5 Tagen) nicht mehr gültig sein wird. Wir dachten, alles sei in Ordnung und wir haben uns beim Stadtbüro abmeldet (1X.12.2015).

Nach einigen Monaten (es war mittlerweile Sommer in Deutschland) dann meldetet sich unserer südamerkanische Nachmieter, dass seit Wochen regelmäßig Post für uns angekommen sei. Er spricht leider nur wenig Deutsch und ist etwas verpeilt, daher wusste er nicht, dass es möglicherweise etwas Wichtiges war.

Folgendes war nun in der Post: Zwei Mahnungen vom Labor mit einem Rechnungsdatum vom 2x.12.2015 und anschließend böse Briefe vom Inkassounternehmen, das insgesamt an die 11X,00 Euro an Gebühren verlangt.

Wir haben daraufhin unserere Versicherung kontaktiert, die mir schriftlich (mit Posteingangsstempel!) bestätigen konnte, dass sie die Rechnung erst zum 2X.03.2016 (!) erhalten haben und zügig bezaht hatten. Sie kontaktierten auch das Labor und baten sie den Zahlungseingang zu überprüfen. Zügig erhielt unserer Nachmieter dann einen neuen Brief des Inkassounternehmens, dass der eingeforderte Rechnungsbetrag beglichen, aber die Inkassogebühren noch ausstehend waren.

Unsere Versicherung und die staatliche Stipendienstelle klärten das Inkassounternehmen darüber auf, dass wir seit dem 1X.12.2015 nicht mehr in Deutschland waren und daher die Rechnungen nicht erhalten haben KONNTEN. Das Inkassounternehmen bot daraufhin eine außergerichtliche Einigung gegen Zahlung von 70,00 Euro - andernfalls würde man die Kosten einklagen.


Ich sehe irgendwie nicht ein zu zahlen, da wir keinen ersichtlichen Fehler gemacht haben. Offensichtlich hat die Hautarztpraxis unsere Adresse weitergegeben, die das Labor dann als Rechnungsadresse benutzt hatte. Jedoch lag dem Labor die Versicherungsadresse samt Versicherungsnummer (ist handschriftlich auf der Rechnung vermerkt) vor, sie haben sie halt erst Ende März benutzt.

Ärgerlich natürlich, dass unser Postbote die Briefe zugestellt hat, obwohl wir ausgezogen waren. Und vermutlich war es ein Fehler, dass unser Nachmieter die Briefe aufbewahrt hat, anstatt sie als "Unbekannt verzogen" zurückzuweisen. Wir haben ihn jetzt angewiesen, das doch bitte ab jetzt zu machen.

Frage nun: Darauf eingehen? Sind sie im Recht? Auf ein Verfahren ankommen lassen?

Ich habe dem Inkassounternehmen eine E-Mail (Kommunikation aus Übersee auf dem Postweg ist sehr umständlich) geschrieben, in der ich der Zahlung widerspreche, da wir die Rechnungen nicht erhalten haben. Bis heute haben sie unsere Anschrift Ausland nicht und ich würde es gerne so belassen.

Danke für eure Meinungen!

-- Editier von StateOfEvermore am 26.09.2016 09:31

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Patient umzieht, muss er das dem Arzt rechtzeitig mitteilen

Was ja offenbar gemacht wurde.

So oder so: Für mich ist kein Verzug erkennbar. Und auch kein Verschulden.

Wenn das Labor von vornherein den bekannten Versicherer kontaktiert hätte, wäre all das nicht passiert. Ich würde hier auch maximal eine Mail schreiben. Nach dem Motto "Uns ist zu Ohren gekommen, dass sie irgendwelche Gebühren fordern. Ich weise das zurück. Dem Arzt und dem Labor war bekannt, dass die Rechnung direkt an die Versicherung gehen sollte, da wir einen längeren Auslandsaufenthalt geplant hatten. Die Rechnung ging der Versicherung im März diesen Jahres erstmals zu und wurde bezahlt. Irgendwelche Inkassokosten verstoßen gegen §254 BGB ."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
StateOfEvermore
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Einschätzung!

@mepeisen: Zum Zeitpunkt des Arztbesuches war die neue Adresse im Ausland noch nicht bekannt. Vermutlich hat die Arztpraxis dem Labor aus Dussellichkeit auch unsere - bald ungültige - Anschrift mitgeteilt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Braucht dich alles meiner Meinung nach nicht zu interessieren. Du hast vernünftig auf alles aufmerksam gemacht. Der Arzt hätte von Anfang an sagen können "Tut mir leid, das geht so nicht, wir brauchen eine gültige Adresse."

Signatur:

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2399 Beiträge, 713x hilfreich)

Bitte den alten VM alle künftigen Schreiben des IB mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurück zu schicken. Mehr würde ich hier gar nicht tun. Die können ja wenn sie wollen in Australien klagen.

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