Inkassokosten zu hoch? ProCash

23. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Michael_W91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosten zu hoch? ProCash

Guten Tag,

Vorne weg muss ich natürlich zu geben, ich hätte den Inkasso-Auftrag verhindern können, es ging aber leider aus persönlichen Gründen nicht.
Also, ich habe vom Inkasso Unternehmen "ProCash" eine Rechnung bekommen und wollte fragen ob die Kosten die das Inkasso Unternehmen berechnet nicht zu hoch sind und ob ich die irgendwie umgehen kann?
http://www.bilder-upload.eu/show.php?file=b62fa5-1537712408.jpg

-- Editiert von Michael_W91 am 23.09.2018 16:22

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die 583€ sind korrekt? Auch in der Höhe? irgendein Abo-Vertrag o.ä.? Du warst in Verzug? Mahnung u.ä. erhalten?

Um was für einen Gläubiger handelt es sich? Ich frage das vor allem wegen der Mehrwertsteuer.

Ansonsten sind nach Ansicht des AK Inkassowatch ausschließlich eine 0,3Gebühr (Schreiben einfacher Art) durchsetzbar. Das wären 24€ plus 4,80€ Auslagen.

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#2
 Von 
Michael_W91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war ein Abzahlung für einen Thermomix (Vorwerk)
583€ ist korrekt, Mahnung habe ich alle erhalten.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Von der Firma Vorwerk selbst? Kein kleiner Vertreter o.ä.?

Dann würde ich die Hauptforderung samt Zinsen und ggf. Briefporto (2€ oder so) schon mal bezahlen. Dann dem Inkasso schreiben, dass man einen Beweis bzw. eine Bestätigung des Finanzamtes fordert, da man nicht glaubt, dass die Firma Vorwerk Umsatzsteuer als Schadensersatz fordern darf.

Daneben würde ich schreiben, dass sie doch mal belegen sollen, warum sie eine volle 1,3 Gebühr fordern. Also sollen sie zum einen den vollständigen mit der Firma geschlossenen Vertrag in Kopie vorlegen, sowie einen ausführlichen Tätigkeitsnachweis und einen Beweis (Kontoauszug), dass die Inkassokosten jemals bezahlt wurden von der Firma.

Begründen würde ich das mit dem Urteil des BGH 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .

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#4
 Von 
Michael_W91
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau von der Bank der Firma Vorwerk (akf bank).
Soll ich die Hauptforderung direkt an Vorwerk zahlen und an das Inkasso Unternehmen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde es direkt an Vorwerk bezahlen und ansonsten wie gesagt einen Brief ans Inkasso.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was soll dieser SPAM?

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