Inkassokosten/Ermittlungskosten

11. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)
Inkassokosten/Ermittlungskosten

Guten Abend,
ich kenne mich mit sowas gar nicht aus und hatte heute den 2. Inkassobrief im Haus und weiß mir nicht zu helfen. Folgendes... es ist eigentlich eine Lapalie im Vergleich... ich habe am 14.04.2005 eine Hose bei H & M gekauft und diese am selben Tag zurück gebracht. Ich hatte mit Karte bezahlt. Nun kam der Betrag nicht zurück und ich habe die Lastschrift zurück gehen lassen. Etwa 1 Woche später hat H&M zurücküberwiesen und ich habs erst jetzt durch die Inkassobriefe 4 monate später diesen betrag kontrolliert. das inkassounternehmen will 84 euro und nen paar cent haben. 39,90 die hose, 20 euro adressermittlungskosten ???? und Zinsen und Rücklastgebühr 6 euro und zusätzlich Inkassogebühren von 18,20 euro. Bei meinem Anruf wollten die mir die 18,20 erlassen. Ich habe nur 39,90 angewiesen. nun kam nen sehr harter brief, sie wollen den rest, also auch die Inkassogebühren wieder dazugerechnet. Zahlungsfrist ist nur eine woche. Ich versteh das alles nicht.
Dankeschön

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"anna"

-- Editiert von Anna hat Fragen am 11.08.2005 22:23:02

Post vom Inkassobüro?

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

logisch das das inkassobüro keine zärtlichen briefe schreibt sonst würde ja keiner deren Provisionen (gebühren ) zahlen.

Doch ausser Drohbriefe (ca 2 oder 3) und evtl ein weiterer drohbrief vom Hausanwalt(mit eingedruckter unterschrift )
dürfte nicht viel passieren.

Wenn Du keinen Bock auf die kommenden dynamischen Mahnbriefe hast könntest Du möglicherweise durch folgenden ebenfalls hart formulierten Brief der Inkassogesellschaft signalisieren das es Probleme mit deren Provision geben wird.

"Bitte schicken Sie mir die Vollmacht gemäß
§§ 174 , 410 BGB ! Ich befinde und befand mich nicht im Zahlungsverzug ! Ich stelle Ihnen anheim Ihre Gebühren über Ihren Vertragsanwalt einzuklagen.
Bitte haben sie verständniss das ich keinerlei Komunikation mehr mit Ihnen führe"

Die Inkassofirma (kann selbst nicht klagen)müsste Ihren Anwalt beauftragen bei Dir am Wohnort den Kampf um die Gebühren zu führen (oder einen advokaten in Deinem Wohnort beauftragen)

Das Gericht anerkennt in der Regel jedoch nur Anwalts ODER Inkassogebühren !
Die Kleckerprovision müssten Sich dann 3 parteien brüderlich teilen ;)

Und dann ist ja noch die gr0ße wahrscheinlichkeit hier zu verlieren !

hier wird auf die unkenntnis der leute spekuliert
grüße
thehellion

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Nachtrag
hast Du 39,90 ans inkasso überwiesen ?

Wenn ja dann würde ich schnellsten schreiben
(Fax )das von dir überwiesene 39 ausschlieslich zur tilgung der Hauptforderung zu verwenden ist !!
(schreib : wie telefonisch Ihnen ja bereits mitgeteilt hier der schriftliche nachtrag ... ;)

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Ach hier unten antworte ich...
ja leider habe ich direkt überwiesen und somit die forderungen doch annerkannt, oder ? aber morgen bekommen die ein fax von mir. hatte denen ja schon den überweisungsbeleg gefaxt mit erläuterungen. ich blödi!!!

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

die forderung ist ja ohnehin anerkannt ...es geht darum das das inkasso
logischerweise zuerst an die eigene provision denkt und evtl den eingang zuerst mal für die eigenen gebühren dann verwendet.
Und die Hauptforderung wäre dann immer noch offen.
Es ist auch nicht unwahrscheinlich das hier seitens des Inkasso dann nochmal versucht wird in diesem Fall eine Phantasiegebühr nachzuschieben nach dem motto : es wurde unsere Prov. bezahlt versuchen wir es nochmal .

also Fax : wie telefonisch vereinbart nur für die....

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Guten Abend,
habe der Inkasso firma oben genannten Faxvorschlag gesendet am nächsten Morgen. Nun kam die Antwort. Die schreiben folgendes: ichmuss die Rücklast zahlen, weil die nicht eingelöst worden wäre meinerseits. ( ist sie aber, habe sie aber nachher zurückgehen lassen. s.o.) nun muss ich die Ermittlungskosten, die meine bank zur herausgabe der adresse verlangt hat bezahlen. Der Verzug wäre nach §242 BGBeingetreten und die Verzugszinsen nach § 288 BGB zu erstatten. Sie setzen 10 % p. a. an. Die Kosten würden sich durch den Zahlungsverzug(????) rechtfertigen. Die wollen alle Gebühren mit mehr Zinsen haben . Die Forderungsaufstellung in Kontenform ist natürlich total undurchsichtig. Ein VOLLMACHT, die ich verlangt habe FEHLT!!! Aber es ist von der Sachbearbeiterin handschriftlich unterschrieben. Sitze ich das jetzt aus? Bekomme Angst. Was nun ?

-----------------
"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Mich wundert diese Sache mit dem zurücküberweisen. Wir zahlen Rückgaben immer bar aus.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Ich habe mit EC bezahlt. Am selben Tag die Hose zurück gebracht. Nun kam das Geld, was mir abgebucht worden war nicht zurück. Da habe ich dei Lastschrift zurück gehen lassen. Aber was mach ich jetzt mit dem Schreiben vom Inkassobüro?

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

anna
Deine Arbeit ist getan - lass Dich nicht verängstigen !
Hier wird abgesehen von 2 oder 3 briefen
nichts passieren.
man stzt auf den drohgehalt der mahnbriefe -
fall nicht auf diese Tricks rein - lies auch mal über die (nicht vorhandene )"Macht" der Inkassofirmen die anderen forenbeiträge !

gruß
nanet

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke Nanet. Ich werde abwarten und sehen. Wenn man dise Vorgehensweisen nicht kennt, hat man halt Sorgen.Aber ich freue mich doch sehr über die Hilfsbereitschaft in diesen Foren.

Gruß Anna

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke Nanet. Ich werde abwarten und sehen. Wenn man dise Vorgehensweisen nicht kennt, hat man halt Sorgen.Aber ich freue mich doch sehr über die Hilfsbereitschaft in diesen Foren.

Gruß Anna

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

habe nun folgendes Schreiben von der HIT erhalten:

"durch unsere Erfahrungen im Inkassogeschäft ist uns die wirtschaftliche Situation vieler Mitbürger bekannt. Wir sind bevollmächtigt, mit Ihnen gemeinsam Ihre Abzahlungsvorstellungen mittelfristig zu planen und schriftlich verbindlich festzulegen.

Sollte trotz unserer Bemühungen eine Reaktion von Ihnen nicht

binnen 7 Tagen

erfolgen, sind wir gezwungen, einen gerichtlichen Schultitel gegen Sie beantragen zu lassen. danach können Maßnahmen wie:

-Pfändung Ihrer persönlichen Habe
-Lohn-,Gehalts-,Konten-und sonstigen Pfändungen
-Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. deren Ergänzung
-ggf. Haftbefehl zur Zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

gegen Sie eingeleitet werden.

Im Falle der Erwirkung eines Titels würden für Sie erhebliche Kosten entstehen. Um diese kostenträchtigen Maßnahmen abzuwenden, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist einen angemessenen Betrag einzahlen und für die weitere Tilgung mit uns Kontakt aufnehmen. " ( Zitat Ende ;-))

Ich habe immer noch keine Vollmacht von denen gesehen und die Unterschrift vom GF ist eingedruckt. Was nun??

Der Betrag für deren Gebühren beträgt mit Ermittlungskosten für meine Adresse bei 45,40 Euro. Die Hauptschuld ist ja lange bezahlt.

Wer kennt die Hanseatische Inkasso-Treuhandgesellschaft???

Danke Anna

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

habe nun folgendes Schreiben von der HIT erhalten:

"durch unsere Erfahrungen im Inkassogeschäft ist uns die wirtschaftliche Situation vieler Mitbürger bekannt. Wir sind bevollmächtigt, mit Ihnen gemeinsam Ihre Abzahlungsvorstellungen mittelfristig zu planen und schriftlich verbindlich festzulegen.

Sollte trotz unserer Bemühungen eine Reaktion von Ihnen nicht

binnen 7 Tagen

erfolgen, sind wir gezwungen, einen gerichtlichen Schultitel gegen Sie beantragen zu lassen. danach können Maßnahmen wie:

-Pfändung Ihrer persönlichen Habe
-Lohn-,Gehalts-,Konten-und sonstigen Pfändungen
-Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bzw. deren Ergänzung
-ggf. Haftbefehl zur Zwangsweisen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

gegen Sie eingeleitet werden.

Im Falle der Erwirkung eines Titels würden für Sie erhebliche Kosten entstehen. Um diese kostenträchtigen Maßnahmen abzuwenden, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist einen angemessenen Betrag einzahlen und für die weitere Tilgung mit uns Kontakt aufnehmen. " ( Zitat Ende ;-))

Ich habe immer noch keine Vollmacht von denen gesehen und die Unterschrift vom GF ist eingedruckt. Was nun??

Der Betrag für deren Gebühren beträgt mit Ermittlungskosten für meine Adresse bei 45,40 Euro. Die Hauptschuld ist ja lange bezahlt.

Wer kennt die Hanseatische Inkasso-Treuhandgesellschaft???

Danke Anna

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hast die Vollmacht angefordert gemäß §§ 174,410 BGB und es ist bis jetzt nicht reagiert worden !?

Behalte dein Kurs bei !
Keine Reaktion !
Dürfte wie immer nur ein Baukastenbrief sein !
Um die angedrohten Maßnahmen gegen Dich durchzusetzen müsste das Inkassounternehmnen
jetzt aber langsam mal einen Mahnbescheid beantragen !

Wenn Du diesen komplett begründungslos widersprichst müsste die Klageformulierung kommen ;)

Nicht einknicken bei diesen Drohbriefen !
gruß
thehellion

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Wie Klageformulierung???? ich dachte das hört dann auf? Und dann? Muss ich doch dem Gericht meine Ansicht schreiben oder? Außerdem hat H&M meine Karte gesperrt wegen der Sache. Also das nur nebenbei. Nicht so wichtig!!

Aber das heißt doch dann, dass ich sowas wie eine Erwiderung formulieren muss?
***Panik***

Anna

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Nachtrag

Nein, keine Vollmacht gesendet worden. Und ich hatte gleich das Fax im O-Ton, wie empfohlen, abgesendet.

-----------------
"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

cool bleiben....
der augenzwinkerte hinweis ..."jetzt müsste aber mal die inkassofirma langsam ..."
dürfte sarkastisch gemeint sein da hier meistens nur angedroht wird und kaum tatsächlich gehandelt wird ....

Die Inkassofirma müsste über einen Anwalt einen Mahnbescheid schicken (müsste !!)
Dieser kostet Geld (dem Inkassounternehmen )

Deswegen wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht zu einem Mahnbescheid kommen !!

Einige Wenige Inkassofirmen schicken aber doch Mahnbescheid !
Diesm Mahnbescheid wird widersprochen !
Nach dem Widerspruch müssten (!!) die inkassoanwälte begründen warum man gebühren möchte und dies müsste !)dann vor einem Gericht in Deiner Stadt ausgetragen werden..

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte hier vor dem Mahnbescheid oder spätestens nach erfolgtem mahnbescheidsWiderspruch ausgebucht werden.

Keine Panik - !!!
schau Dir die anderen Forenbeiträge nochmal an

-- Editiert von nanet am 02.09.2005 21:59:18

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Schon wieder Post........
aber kein Mahnbescheid. Sie sezten mir jetzt schon wieder einen Zahlungstermin, nach Ablauf von eben diesem, werden Sie alles der Schufa melden und ein Mahnverfahren einleiten. Mal angenommen ich bekomme den Eintrag, wie bekomme ich den wieder raus?????Erst nach drei Jahren???

Oder hört das Inkassobüro jetzt langsam mal auf!

Lieben Gruß Anna







-----------------
"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Hast Du Dir schon mal überlegt warum hier immer noch kein Mahnbescheid gekommen ist ?
Schon wieder nur ein Mahnbrief !

Merkst Du denn nicht das das Inkassobüro anscheinend keine chance sieht ;)

Schufa ?
Es gibt hier keinen Eintrag !
Warum denn ?
Und jetzt erst wird ein Mahnverfahren angedroht ;)

Dieses Inkassobüro ist einfach nur ein Witz.

keine panik

gruß
nanet

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Okay........

nun habe ich einen Brief heute bekommen, die wollen mich persönlich BESUCHEN!!!!!!


Der Text war folgender:

"all unsere Bemühungen konnten Sie leider nicht dazu bewegen, Ihre Schuld endlich zu begleichen(Anm. d. Redaktion die spinnen doch).

Wir halten es daher für geboten, unseren Außendienst mit einem Besuch bei Ihnen zu beauftragen. Unser Außendienst wird sich mit Ihnen vorher telefonisch oder schriftlich in Verbindung setzten.

Bei einer Einigung vor dem Besuchstermin können Sie mithelfen, erhebliche Mehrkosten zu sparen. Der Außendienst-Einsatz wird mit 37,50 Euro berechnet. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen. Sofern Sie keinen Besuch von unserem Außendienst wünschen, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Solten Sie unseren letztmaligen Versuch einer gütlichen Einigung ignorieren, müsen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen Sie vorgehen.

Dadurch entstehen dann wiederum Kosten, die ebenfalls in voller Höhe zu Ihren Lasten gehen.

Es liegt somit an Ihnen, wie sich die Angelegenheit weiterentwickelt." Zitatende

Was soll ich machen, wenn die bei mir bei der Arbeit oder zu Hause stehen oder mich anrufen oder anschreiben. Damit habe ich nicht gerechnet ;-(((

Ich habe immer noch keine Vollmacht von denen und die Unterschrift ist eingedruckt.

Aber ich will keinen Besuch!!!

Bitte kurze Rückmeldung. Ich wäre euch sehr verbunden.

Anna

-----------------
"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
nanet
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 89x hilfreich)

Langsam entwickelt sich dieses Inkassounternehmen zur Witznummer.
Ja warum wird denn nicht endlich geklagt ;)
Immer wird nur angekündigt.

Ich würde Fax oder besser noch einschreiben an besagte inkassofirma schicken :

Ich untersage Ihnen jede Art von persönlichen Besuchen sowie Telefonanrufen.
Ich sehe dies als Nötigung und werde bei Zuwiederhandlung ohne weitere Ankündigung Anzeige erstatten.

Bei diesen Assos brauchst Du nicht freundlich sein !

Ich habe mir grad mal die ersten Postings noch Mal angeschaut.
Das Inkassobüro will wegen 20 oder 30 € gebühren einen Aussendienstmann schicken ??!!
Das kann ich mir nun echt nicht vorstellen !
Ich tipp hier auf einen standartbrief der noch Mal "Dampf" machen soll da hier nicht geklagt wird.
Trotzdem würde ich diesen Brief /Fax an das büro schreiben !

Durchhalten
Liebe Grüße
nanet


-- Editiert von nanet am 20.09.2005 21:10:26

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ja - glaube nicht das hier angesichts der paar Euros ein Mitarbeiter der Inkassofirma bei Dir einmarschiert !

Ist ein Formbrief der jedem "Immernochnichtszahler" zugeht der trotz Androhung rechtlicher Konsequenzen noch nicht die Inkassoprovisionen bezahlt hat.

Man hat Dir ja schon mehrfach "letzte Chance" gegeben ...immer wieder werden neue letzte chancen eingeräumt.

Und jetzt die allerletzte Chance ?!!

Diese Firma ist ein Witz !

Cool bleiben bei Diesen Papiertigern

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo ,

habe heute nach der Arbeit einen Brief von der Post gefunden, ich denke ich darf mir das Einschreiben von dem Inkassobüro mit Mahnbescheid abholen. Nun frag ich mich, ob es was bringt jetzt schnell vor Abholung zu überweisen, oder ist das jetzt egal und ich kann das auch noch machen, wenn ich sicher bin, dass es der Mahnbescheid ist? jedenfalls hab ich die Schnauze auf gut deutsch voll. Kann ich ein Gerichtsverfahren mit Zahlung abwenden? ich will nicht mehr. Was mach ich. Wenn ich widerspreche bei dem Mahnbescheid, geht die Geschicht ja nur weiter. Ich glaube nicht mehr daran, dass die das Ausbuchen. Würde das was bringen, wenn ich schnell online überweise und sage, dass hat sich überschnitten?

Liebe grüsse die genervte Anna

-----------------
"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

noch ein kleiner Zusatz zu meinem Beitrag obe fällt mir gerade ein, eigentlich können die ja machen, was Sie wollen, ich habe nie ne Vollmacht von denen gesehen..........und die habe ich angefordert. er schriftverkehr baut auch aufeinander auf. da haben die nie ein wort drüber verloren. muss es automatisch zu einem Rechtsstreit kommen, wenn der Mahnbescheid da ist und ich komplett Widerspruch einlege?

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du widersprichst dem Mahnbescheid komplett und begründungslos ! So würde ich es machen ! Warte doch erst Mal ab was für ein Brief es ist und poste morgen wieder.

Hatten die nicht schon am 1.9 mit letzten konsequenzen gedroht ?! Was ist mit dem Inkassomann der der kommen wollte ?!

Kam doch keiner ?

gruß thehellion

-- Editiert von thehellion am 13.10.2005 20:47:05

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anna hat Fragen
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 15x hilfreich)

@thehellion
ich poste nochmal, sorry für die panikmache, es war nur mein neuer Führerschein. Ähmm.....

ich warte dann mal ab.

Dankeschön
Anna

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"anna"

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
newapiratin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Und womit gings aus?
hab grad eine sehr ähnliche Situation mit eben jenem Unternehmen...

1x Hilfreiche Antwort

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