Inkassorechnung in Auftrag von Neckermann

9. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkassorechnung in Auftrag von Neckermann

Hallo zusammen,

ich habe vergangenes Jahr ein paar Bestellungen bei Neckermann getätigt. Die Rechnung habe ich nach besten Wissen beglichen.
Nach einigen Monaten kam die Aufforderung ca. 90€ zu bezahlen, die noch offen seien. Ich konnte diesen Betrag nicht nachvollziehen und habe um Aufklärung gebeten. Aufgrund des Insolvenzverfahrens bekam ich nur ein Antwort mit der Bitte um Geluld. Als nächstes kam ein Mahnung zu diesem Betrag inklusive Mahngebühren. Daraufhin habe ich Neckermann nochmal angeschrieben mit der Bitte um Aufklärung. Keine Antwort.
Da ich schon ein Inkassoauftrag befürchtet habe, wählte ich die kostenpflichtige Nummer um die Sache zu klären. Leider konnte mir die Dame am Hörer auch nicht genau erklären wie der offene Betrag zustande kam. Also einigten wir uns darauf, dass ich eine Rechnungsaufstellung inklusive der bezahlten Beträge aufstelle und an Neckermann schicke. Das habe ich getan (hierbei für mich ein weiteres mal festgestellt, dass alles bezahlt ist). Daraufhin monatelang keine Antwort und ich dachte die Sache ist erledigt.

Leider doch nicht. Nun bekam ich eine Rechnung von einem Inkassounternehmen mit dem üblichen absurden Aufschlag und der Androhung einer gerichtlichen Einklage. Bin vom dem ganzen ein wenig genervt, da ich genau das vermeiden wollte. Ich kann ja nicht einfach was bezahlen ohne zu wissen wofür eigentlich. Kann mir hier jemand ein Tipp zur weiteren Vorgehensweise geben? Wäre sehr dankbar.

Gruß


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Das ist halt das normale Vorgehen. Irgendwo in den Tiefen der DV steht was von Rückstand und die Maschinerie läuft an.
Ich würde einmalig kurz und knapp den Zahlungsrückstand bestreiten, Weitergabe der Daten verbieten und genaue Forderungsaufstellung nebst der verbuchten Zahlungen verlangen. Wenn du nett bist, weise auf deine angefertigte Aufstellung der vollständigen Zahlungsnachweise hin und man möge das doch abgleichen. Mehr nicht! Dann haben die erst mal was zu tun.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Übliche Vorgehensweise, einfach erst mal bestreiten. Ich würde ans Inkasso folgendes schreiben. Kannst ja das für die passende rausziehen.

quote:
Hallo.

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem Mahnbescheid werde ich widersprechen. Es wurde mir weder eine Vollmacht, noch eine Forderungsaufstellung zugesandt.

Ich habe bereits mehrfach reklamiert, da ich meinem Wissen nach alles bezahlt habe. Augenscheinlich wurde eine der Einzahlungen verschludert. Ich wurde bei Telefonat mit der Hotline XYZ aufgefordert, doch alle Zahlungsnachweise zuzusenden, dann würde man es prüfen und mir mitteilen, woher der angeblich noch offene Betrag
her kommt. Ich habe das also zugeschickt und eine Antwort wurde mir aber augenscheinlich verweigert (wie auch bei den Reklamationen davor schon).

Ich fordere sie auf, binnen 7 Tagen die Rechnung, die der Forderung zugrunde liegt, vorzulegen. Sollte sich herausstellen, dass der Betrag bereits von mir überwiesen wurde oder sollte kein Nachweis erbracht werden, wie die Forderung zustande kommt, werde ich ggf. einen Anwalt auf Ihre Kosten hinzuziehen und Feststellungsklage erheben oder Strafanzeige erstatten.

Da mir die Unterlagen/Nachweise im Vorfeld mehrfach verweigert wurden, lehne ich ein Inkassoverfahren oider Gerichtsverfahren und ein Erstatten sämtlicher anfallender Gebühren pauschal ab.




Man sollte nicht zu viel rein interpretieren. Durch die Insolvenz ist da auch etwas Chaos entstanden. Dass man aber deine mehrfachen Reklamationen einfach ignoriert und es ins Inkasso reinrennen lässt ohne überhaupt zu antworten, das in ein Umstand, den ich persönlich richtig schäbig finde.
Selbst wenn man überlastet ist, kann man irgendwo einen Haken setzen "Kunde reklamiert, manuelle Prüfung notwendig", sämtliche Prozesse stoppen und dann, wenn Zeit ist, drüber schauen und dem Kunden antworten...


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.08.2013 11:47

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lebes
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 8x hilfreich)

@mepeisen: Vielen Dank! Werde das als Vorlage für ein Schreiben an das Inkasso Unternehmen nutzen.

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1x Hilfreiche Antwort

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